Schwermetalle in Tampons gefunden – Ist NRW gefährdet?

Kleine Anfrage
vom 07.08.2024

Kleine Anfrage 4278

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Christian Loose AfD

Schwermetalle in Tampons gefunden Ist NRW gefährdet?

Ein Forschungsteam aus den USA hat im Rahmen einer Studie Schwermetalle wie Blei, Arsen und Cadmium in Tampons verschiedener Marken festgestellt, welche unter anderem auch in Deutschland verkauft werden. Diese Metalle können über die Vaginalschleimhaut schnell in den Blutkreislauf gelangen und gesundheitsschädlich wirken. Die Leber filtert die Giftstoffe erst, wenn die Schwermetalle im Blut den gesamten Blutkreislauf passiert haben, wodurch sie höheren Schaden im Körper verursachen können. In umfassenden Studien wie dem US-amerikanischen National Health Survey wurde festgestellt, dass Metallbelastungen mit einer erhöhten Sterblichkeitsrate sowie einem erhöhten Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Prädiabetes und Krebs korrelieren.1

Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht zwar keine akuten Gesundheitsrisiken, da die Belastung vergleichbar mit Hintergrundbelastungen aus anderen Quellen ist. Die genaue Wirkung dieser Metalle in Tampons auf den menschlichen Körper ist jedoch bisher unklar und muss erst in weiteren Studien untersucht werden.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Zahlen liegen der Landesregierung über die Häufigkeit von Schwermetallbelastungen in Menstruationsprodukten in NRW vor?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betreffende Bevölkerung in NRW vor der Kontamination von Tampons mit Schwermetallen zu schützen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die gesundheitlichen Risiken der kontaminierten Menstruationsartikel für NRW vor dem Hintergrund der Studien des National Health Survey zu Metallbelastungen und erhöhten Sterblichkeitsraten?

Dr. Martin Vincentz
Christian Loose

 

MMD18-10233

 

1 https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/schwermetalle-tampons-100.html

2 Ebd.


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4278 mit Schreiben vom 26. August 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Zahlen liegen der Landesregierung über die Häufigkeit von Schwermetall-belastungen in Menstruationsprodukten in NRW vor?

Der Landesregierung liegen keine Zahlen hierzu vor.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betreffende Bevölke­rung in NRW vor der Kontamination von Tampons mit Schwermetallen zu schüt­zen?

Die amtliche Kontrolle in Nordrhein-Westfalen hat zur Aufgabe, Verbraucherinnen und Ver­braucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die Behörden überprüfen Produkte und Betriebe systematisch und risikobasiert darauf, ob die zum Verbraucherschutz geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund 2.000 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körper­pflege risikoorientiert und stichprobenartig untersucht. Die Beanstandungsquote liegt bei zehn bis 15 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel fest­gestellt. Zu den Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt zählen auch Hygieneprodukte wie z.B. Tampons oder Babywindeln.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die gesundheitlichen Risiken der kontaminier­ten Menstruationsartikel für NRW vor dem Hintergrund der Studien des National Health Survey zu Metallbelastungen und erhöhten Sterblichkeitsraten?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nach Veröffentlichung der o.g. Studien be­reits eine gesundheitliche Bewertung3 abgegeben und kommt zu folgender Einschätzung: Selbst bei einem angenommenen 100%-igen Herauslösen der Schwermetalle aus dem Pro­dukt und einer 100%-igen Aufnahme über die Schleimhaut in den Körper – wobei es sich um ein unrealistisches Worst-Case-Szenario handelt – wäre die Belastung im Vergleich zur Hin­tergrundbelastung (aus Lebensmitteln, Trinkwasser, Hausstaub, Verkehr, Industrie etc.) ver-nachlässigbar.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Nutzung von Tampons sind nach Einschätzung des BfR nicht zu erwarten.

 

MMD18-10386

 

3 https://www.bfr.bund.de/cm/343/kosmetik-artikel-alle-inhaltsstoffe-muessen-geprueft-sein.pdf; S. 5