Transferleistungen für ukrainische Staatsbürger in NRW im Jahr 2023

Kleine Anfrage
vom 18.01.2024

Kleine Anfrage 3175

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD

Transferleistungen für ukrainische Staatsbürger in NRW im Jahr 2023

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Abfrage der Höhe der Transferleistungen für ukrainische Staatsbürger im Zeitraum Juni–August 2022 hervorgeht, ergaben sich zum damaligen Zeitpunkt erhebliche finanzielle Belastungen. So erhöhten sich beispielsweise die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften von Juni 2022 bis August 2022 von 61,4 auf 86,3 Mio. Euro. Die Höhe der Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erhöhte sich von 51,2 auf 70,3 Mio. Euro.1

Da zahlreiche Integrationsmaßnahmen mittlerweile abgeschlossen sind, stellt sich ein Jahr nach der letzten Abfrage die Frage, inwiefern sich die Beschäftigungsquote erhöht und die Höhe der Transferleistungen somit verringert hat.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang beziehen in NRW registrierte ukrainische Staatsbürger zum Stichtag im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2023 Arbeitslosengeld II (ALG II)? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 908, Frage 4 differenziert nach Leistung und Monat listen)
  2. In welchem Maße hat sich der Umfang der ausgezahlten Leistungen bei der Inanspruchnahme der am 1. Juni 2022 als gesetzlicher Anspruch eingeführten ALG-II-Leistungen sowie damit verbundener weiterer Ansprüche (z. B. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Ausbildungsförderung) durch ukrainische Staatsangehörige von September 2022 bis heute erhöht? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 908, Frage 5 differenziert nach Leistung und Monat listen)
  3. Mit welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung ukrainische Staatsbürger bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, um obige Kosten für Transferleistungen zu reduzieren?

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-7804

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/2587


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3175 mit Schreiben vom 14. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang beziehen in NRW registrierte ukrainische Staatsbürger zum Stichtag im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2023 Arbeitslosengeld II (ALG II)? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 908, Frage 4 differenziert nach Leistung und Monat listen)
  2. In welchem Maße hat sich der Umfang der ausgezahlten Leistungen bei der Inan­spruchnahme der am 1. Juni 2022 als gesetzlicher Anspruch eingeführten ALG-II-Leistungen sowie damit verbundener weiterer Ansprüche (z. B. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Ausbildungsförderung) durch ukrainische Staatsangehörige von September 2022 bis heute erhöht? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 908, Frage 5 differenziert nach Leistung und Monat listen)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung führt keine eigene Statistik zum angefragten Sachverhalt. Die Datener­hebung und -aufbereitung liegt in der Zuständigkeit des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (https://statistik.arbeitsagentur.de). Die Daten können dort unmittelbar erfragt wer­den.

  1. Mit welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterstützt die Landeregierung ukrainische Staatsbürger bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, um obige Kosten für Transferleistungen zu reduzieren?

Den ukrainischen Kriegsgeflüchteten, die sich im Leistungsbezug des SGB II befinden, stehen neben den Sprachangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sämtliche Integrations- und Qualifizierungsinstrumente der Jobcenter über die Regelsysteme (SGB II, ggf. unter entsprechender Anwendung auch SGB III) zur Verfügung. Bei der Umsetzung dieser Instrumente werden die kommunalen Jobcenter regelmäßig und intensiv durch die Landesre­gierung unterstützt.

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive hat die Landesregierung gemeinsam mit den kommuna­len Jobcentern die „Vermittlungsoffensive für Arbeitsuchende im Leistungsbezug“ gestartet; nahezu gleichzeitig hat auch der „Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ der Bundesregierung begonnen. Beide Maßnahmen haben zum Ziel, unter anderem (auch ukrai­nische) Geflüchtete schnell in Arbeit und Ausbildung zu integrieren. Ebenfalls als Teil der Ver­mittlungsoffensive läuft zudem die Landesinitiative „Chancenperspektive“, der sich alle Job­center in Nordrhein-Westfalen angeschlossen haben.

 

MMD18-8052