Wie in Oeventrop, so in Gladbeck: NRW-Ministerium für Flucht und Integration sowie die zuständige Bezirksregierung stellen eine ideologiegetriebene Migrationspolitik über die berechtigten Interessen der Anwohner – Die Planungen zur Errichtung neuer Zentraler Unterbringungseinrichtungen des Landes (ZUE) sind sofort einzustellen!

Antrag
vom 15.08.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Wie in Oeventrop, so in Gladbeck: NRW-Ministerium für Flucht und Integration sowie die zuständige Bezirksregierung stellen eine ideologiegetriebene Migrationspolitik über die berechtigten Interessen der Anwohner Die Planungen zur Errichtung neuer Zent­raler Unterbringungseinrichtungen des Landes (ZUE) sind sofort einzustellen!

I. Ausgangslage

Am 8. August ging ein denkwürdiger Brief der Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck, Bettina Weist (SPD), an die Mitglieder und Fraktionen des Rats. Darin informierte sie über neue Ent­wicklungen in Bezug auf die geplante ZUE im 4-Sterne-Hotel Van der Valk in Gladbeck.1 Ein­leitend erinnerte sie in ihrem Schreiben an den einstimmigen Beschluss des Rats vom 15. Juni 2023, mit dem das Land NRW und die Bezirksregierung Münster aufgefordert wurden, die Planungen einzustellen. Diesen Beschluss hat die Bürgermeisterin im Nachgang der Ratssit­zung an das Ministerium für Flucht und Integration sowie an die zuständige Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Wie die Bürgermeisterin weiter ausführt, ist am 03. August ein Schrei­ben des Ministeriums eingegangen, in dem stellvertretend für den Staatssekretär, Lorenz Bahr, mitgeteilt wird, dass die Bezirksregierung Münster die Verhandlungen mit dem Hotel Van der Valk fortsetzt und die Stadt Gladbeck „zu gegebener Zeit“ über die weiteren Entwicklungen und Planungen informieren wird.

Die Bürgermeisterin ist völlig zu Recht „überrascht und enttäuscht“, hatte doch Staatssekretär Bahr bei seinem Besuch in Gladbeck noch angekündigt, dass die Stadt bei den weiteren Pla­nungen mit am Tisch sitzt. Die angekündigten Gespräche haben allerdings – entgegen den Versprechungen – nicht stattgefunden. Die Bürgermeisterin hielt abschließend als Resümee fest, dass vom Land gegen die Interessen der Stadt Gladbeck Fakten geschaffen werden. „Wir wären gerne weiter in Gesprächen mit dem Land geblieben, aber dieser Platz am Tisch wird uns verwehrt.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende sprach gar von einer „Politik nach Gutsherren-art“. Die Entscheidung des Landes mache deutlich, welchen Stellenwert die Kommunen in NRW bei der Landesregierung haben, „nämlich gar keinen“.2

Ausgeblieben ist bisher ebenso eine vom Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Münster, Andreas Bothe, am 15. Juni 2023 versprochene Einbindung der Bürger Gladbecks. „Wir zählen darauf, dass Sie uns dabei begleiten. Konstruktiv, solidarisch und gerne mit kritischen Fragen“, führte Bothe seinerzeit großzügig und gönnerhaft aus.3 Auf diese „Beglei­tung“, beispielsweise in Form einer Informationsveranstaltung, warten die Bürger bis heute. Man darf gespannt sein, wie die Bürger der angrenzenden Kommunen Gladbeck und Bottrop sowie die Betreiber und Nutzer der Sporteinrichtungen im Naherholungsgebiet Wittringen auf die geplante Vertragsunterzeichnung zwischen der Bezirksregierung Münster und dem Hotel van der Valk am 24. September 2023 reagieren werden. Dem sozialen Frieden dürfte eine Umsetzung der Pläne jedenfalls eher nicht zuträglich sein.

Dass die Vertreter der Bezirksregierung sowie das zuständige Ministerium eine direkte Bür­gerbeteiligung scheuen, ist u. a. nach den Ereignissen in Oeventrop4 aus menschlicher Sicht zwar nachvollziehbar, aus verantwortungsethischer Sicht aber mindestens verstörend. Hätte ein ortsansässiger Unternehmer nicht von dem Ansinnen der Vermietung einer Immobile Ab­stand genommen, hätte die Bezirksregierung – ohne Rücksicht auf die Interessen der Anwoh­ner – in einer Kommune mit lediglich 6.200 Einwohnern eine ZUE für mindestens 450 Perso­nen mitten zwischen zwei Wohngebieten errichtet. Wie sicher man sich war, zeigt die Tatsa­che, dass man von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg kurz vor der Informationsveranstal­tung in Oeventrop einem Hotel in Neheim abgesagt hatte. Nach Aussagen eines Regierungs­vertreters käme ein-Hotel wegen des „dortigen Wohnumfeldes“ nicht in Frage. Außer einem zweiten Hotel, einem Tennisverein und einer Minigolf-Anlage sei dort nämlich nichts im weite­ren Umfeld.5 Diese Aussage irritiert vor dem Hintergrund ähnlicher, örtlicher Gegebenheiten in Gladbeck.

Beide Fälle machen deutlich, dass die berechtigten Interessen der Bürger offensichtlich nach-rangiger Natur sind und selbst einstimmige Ratsbeschlüsse ignoriert werden. Eine ZUE in Oeventrop hätte das Leben der Anwohner von Kopf auf die Füße gestellt. Die Ereignisse rund um die nahegelegene ZUE Soest und das dortige Bahnhofsumfeld sind natürlich auch in Oeventrop bekannt.6

Ein CDU-Ratsmitglied machte (ausgerechnet im Wahlkreis des CDU-Chefs Friedrich Merz) auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Wie kann das Land NRW eine solche Einrichtung mitten zwischen zwei nah angrenzende vorhandene Siedlungsgebiete planen? Siedlungsge­biete mit ausschließlich privaten Wohngebäuden, deren Bewohner sich ihr Eigentum selbst geschaffen, aufgebaut und erarbeitet haben, werden nun mit einer aufgezwungenen Situation konfrontiert. Das kommt für mich schon einer annähernden Enteignung gleich, die keiner der Anwohner akzeptieren kann.“7 Es ist schon erstaunlich, dass solche Erkenntnisse erst ins Be­wusstsein gelangen, wenn die eigene Kommune betroffen ist.

Die Ereignisse im beschaulichen Oeventrop machen deutlich, dass die Geduld der Bürger am Ende ist – die Geduld mit einer Bundesinnenministerin und auch einer NRW-Integrationsmi­nisterin, die nicht einmal im Ansatz über eine Begrenzung der illegalen Migration nachdenken, die Geduld mit Immobilienbesitzern, die auf dem Rücken der Einwohner durch eine Vermie­tung das große Geschäft machen wollen, die Geduld mit einer lokalen Verwaltung, die berech­tigte Sorgen der Bürger immer weniger ernst nimmt. Auf berechtigte Fragen der Bürger Oeventrops zu einem befürchteten Anstieg der Kriminalität oder einem Verlust der Lebens­qualität in ihrer Kommune fiel den angereisten Vertretern der Bezirksregierung wenig ein.

Stattdessen weist die Bezirksregierung Arnsberg im Nachgang der Entscheidung gegen die ZUE Oeventrop darauf hin, dass bis Jahresende mit weiteren 30.000 Zugängen in NRW zu rechnen sei.8 Da auf kommunaler Ebene die Kapazitäten erschöpft sind, wäre das – rein rech­nerisch – gleichbedeutend mit 60 weiteren ZUE für jeweils 500 Personen!

Immerhin gab es in Oeventrop, nachdem die Pläne Ende Juli bekannt wurden – auf Druck des Besitzers der Immobilie – eine Bürgerbeteiligung, mit offensichtlich unerwartetem Ausgang für die Vertreter der Bezirksregierung. Zum Thema Bürgerbeteiligung führt der Sauerland-Kurier in einem Artikel aus: „Dass es zu diesem Zeitpunkt – also noch bevor eine finale Entscheidung für oder gegen eine Unterbringungseinrichtung getroffen wurde – überhaupt eine Informati­onsveranstaltung für Bürger und Anlieger gab, war ein absolutes Novum, wie die Bezirksre­gierung Arnsberg auf Nachfrage bestätigte. „Normalerweise informieren wir, wenn eine Ent­scheidung für einen Standort gefallen ist“, so der Leiter der Pressestelle der Bezirksregierung Arnsberg, sprich, also wenn sich das Land NRW und der Eigentümer einer Immobilie einig geworden sind. Eine Vorschrift zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung in dieser Sache gebe es nicht. […] Das heißt im Umkehrschluss: Orte, in denen zuletzt ähnliche Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet wurden, hatten gar nicht die Möglichkeit, sich vorab dazu zu äußern.“9

Auch auf die Stadt Arnsberg insgesamt, die aus 15 Ortsteilen (darunter Oeventrop) besteht, hätte die Inbetriebnahme der ZUE Auswirkungen gehabt. Bereits heute liegt in Arnsberg gem. Verteilschlüssel eine Übererfüllung von ca. 100 Personen vor. Zusammen mit der geplanten ZUE mit 450 Plätzen hätte das Land nach der geplanten Änderung des FlüAG (1:1-Anrech­nung der 450 Plätze in der ZUE) mindestens 500 Personen aus Arnsberg umverteilen müssen. Rätselhaft wäre in diesem Zusammenhang das Ziel, da sich im Prinzip alle NRW-Kommunen am Limit der Aufnahmefähigkeit befinden. Von daher steht zu befürchten, dass sich mit der ZUE die Übererfüllung in Arnsberg einfach auf 550 erhöht hätte.

Presseinformationen zufolge prüfen die Bezirksregierungen aktuell „mit Hochdruck“ 40 Stand­orte für potenzielle Flüchtlingsunterkünfte – vorrangig solche mit über 300 Plätzen.10 Völlig offen ist die Frage, wie die Bezirksregierung Arnsberg in Oeventrop agieren wird, wenn der Unternehmer die Immobile weiterverkauft. Es steht zu befürchten, dass es in diesem Fall nach­träglich doch noch zu einer Umsetzung der Pläne käme, völlig am Bürgerwillen vorbei.

Das überstürzte, in Teilen rücksichtslose Agieren wirft Fragen nach den Ursachen auf.

Auf Landesebene liegt eine wesentliche Ursache in der mangelnden Umsetzung des Asyl-Stufenplans. Wie wir im Rückblick wissen, scheiterte der Ansatz des Asyl-Stufenplans insbe­sondere beim Vollzug der Rückführungen und Dublin-Rücküberstellungen. Selbst bei der Um­setzung des beschleunigten Verfahrens gem. § 30a AsylG gerät das BAMF offensichtlich ak­tuell an seine Grenzen, was sich darin zeigt, dass im ersten Quartal 2023 14.982 Ausreise­pflichtigen aus den betroffenen Ländern gem. Anlage II AsylG11 nur 349 Abschiebungen bzw. Dublin-Rücküberstellungen gegenüberstanden, was einer bescheidenen Quote von 2,3 % ent­spricht. Auch die Zentralisierung der Rückführungen wurde bisher nicht umgesetzt. Die Aus­weitung der Liste der sicheren Herkunftsländer scheitert zudem bekanntlich regelmäßig am Widerstand der Grünen.

Die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 24 Monaten in den Unterbringungseinrichtungen des Landes wird immer seltener umgesetzt. Mit Stand vom 31.03.2023 betrug die Aufenthaltsdauer in Landeseinrichtungen in 92 % der Fälle maximal 6 Monate, in 44 % der Fälle gar maximal nur 3 Monate.

Damit verlagert die Landesregierung die Probleme – früher als nötig – finanziell, integrations­politisch und logistisch immer mehr in die Kommunen, die allerdings allesamt die Belastungs­grenze längst erreicht und teils weit überschritten haben. Hierdurch ist eine 2018 vorgeblich noch anvisierte Entlastung der Kommunen nicht eingetreten – im Gegenteil. Trotz der kürzeren Verweildauer in den ZUE waren diese mit Stand 31.03.2023 zu 86 Prozent ausgelastet, was wiederum mit der unvermindert hohen Anzahl illegaler Einreisen zusammenhängt und nicht – wie auch von der Landesregierung oft und gerne kolportiert – mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine, die sich seinerzeit im Wesentlichen auf die ersten Monate nach dem Beginn des rus­sischen Angriffskriegs konzentriert hat.

Der Hauptgrund für das hektische Handeln der Bezirksregierungen liegt auf der Bundesebene, und zwar darin begründet, dass die Anzahl illegaler Einreisen, für jedermann und erst recht für jede Frau unübersehbar, unaufhörlich ansteigt – begünstigt durch eine fortwährende Verwei­gerungshaltung der Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), gegenüber eindeutigen und wiederholten Forderungen z. B. aus Reihen der Deutschen Polizeigewerkschaft nach Grenz­schutzmaßnahmen. Während auch die AfD – auf Bundes- wie auf Landesebene – bereits mehrfach einen effektiven Grenzschutz und Zurückweisungen an der Grenze eingefordert hat, reagieren die NRW-Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grü­nen), wie auch Bundesinnenministerin Faeser geradezu panisch auf derartige Forderungen.12 Dabei würde sich nur so eine Kapazitätsaufstockung der Unterbringungsplätze in den ZUE sowie auf kommunaler Ebene erübrigen.

Der NRW-Koalitionspartner CDU hat sich zudem offensichtlich entschieden in dieser Frage wegzuschauen. So geht aus einem Bericht der WELT hervor, dass NRW-Ministerpräsident Wüst nun weitgehend den Anspruch aufgibt, abgelehnte Asylbewerber wieder in ihr Herkunfts­land zurückzubringen. Damit wird erneut bewusst mit dem Asyl-Stufenplan13 der Vorgänger­regierung gebrochen.

Wie ein aktueller Facebook-Post von Ministerin Paul zeigt, wird die rechtliche Vorgabe von Einreiseverweigerungen aus sicheren Drittstaaten gem. § 18 AsylG auch 8 Jahre nach den Ereignissen des Jahres 2015 noch bewusst ignoriert.14 Ebenso wird die Möglichkeit der Ein­richtung einer Grenzpolizei nach bayerischem Vorbild seit Jahren ausgeschlagen.15

Verzeichnete die Bundespolizei im Jahr 2021 noch 57.637 illegale Einreisen, waren es im Folgejahr bereits 91.986. Im ersten Halbjahr 2023 wurden weitere 45.338 illegale Einreisen verzeichnet, was verglichen mit dem ersten Halbjahr 2022 erneut einer Steigerung in Höhe von 55 % entspricht. Nicht enthalten in diesen Zahlen ist eine hohe Dunkelziffer.

Das wahre Ausmaß zeigt sich daher immer erst bei einem Vergleich der Anzahl der Asyl-Erstanträge. Dieser Wert erhöhte sich im ersten Halbjahr 2023 um 77.688 Personen oder um­gerechnet 92 % zum Vorjahreszeitraum.16

Auf der anderen Seite haben Abschiebungen und Dublin-Rücküberstellungen nicht erst seit der Regierung Wüst, sondern schon unter Ministerpräsident Laschet in NRW nur „sehr unzu­reichend“ funktioniert. 2022 gab es laut Statistik der Bundespolizei bei 74.168 ausreisepflich­tigen Personen (Stand 31.12.2022) lediglich 3.118 Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) aus Nordrhein-Westfalen – oder anders ausgedrückt: 4,2 %. Diese geringe Quote lässt sich, auch wenn es von der Landesregierung immer wieder versucht wird, mit Verweis auf andere Bundesländer, deren Quote noch darunter liegt, nicht relativieren. Statt­dessen begegnet man diesem Problem neuerdings durch das sogenannte „Chancen-Aufent­haltsrecht“, das – wie auch die Landesregierung selbst zugeben musste – durch eine Umeti­kettierung ausreisepflichtiger Personen dazu beitragen soll, die Statistik ausreisepflichtiger Personen vordergründig zu schönen. So heißt es von Seiten der Landesregierung in der Ant­wort auf eine entsprechende Anfrage: „Inhaberinnen und Inhaber des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) besitzen einen Aufenthaltstitel. Die Personen sind nicht ausreisepflichtig. Sie werden daher statistisch nicht als ausreisepflichtig erfasst.“17 Einem ähn­lichen Ziel dient die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.

II. Der Landtag stellt fest,

  1. Der forcierte Ausbau der Aufnahmekapazitäten des Landes (ZUE) ist dem Bürger nicht länger vermittelbar.
  2. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang nicht hinnehmbar, die Bürger nicht in den Prozess einzubinden, ihren Willen zu ignorieren oder sie rücksichtslos vor vollendete Tatsachen zu stellen.
  3. Die Kapazitäten in den Kommunen sind – unabhängig davon, ob es sich um kommunale oder Landesunterbringungseinrichtungen handelt – erschöpft.
  4. Da der EU-Außengrenzschutz gescheitert ist und fundamentale Änderungen des Ge­meinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) kurzfristig nicht erreichbar sind, erschei­nen effektive Grenzschutzmaßnahmen an den deutschen EU-Binnengrenzen alternativ­los.
  5. Der 2018 in NRW beschlossene, aber in seiner Umsetzung gescheiterte Asyl-Stufenplan verschärft das Problem auf Landesebene.
  6. Durch die Aufgabe des Grundsatzes der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ver­mittelt Ministerpräsident Wüst nicht nur die Möglichkeit einer sanktionsfreien, illegalen Einreise in das deutsche Sozialsystem, sondern ignoriert auch entsprechende Ausreise­pflichten für abgelehnte Asylbewerber gem. Asylgesetz, somit mindestens indirekt auch das Rechtsstaatsprinzip.
  7. Die Aufweichung der Ausreisepflicht sowie Bleiberechtsregelungen für ausreisepflichtige Personen diskriminieren qualifizierte Zuwanderer, die den regulären Weg einschlagen, stellen in der Regel kein geeignetes Instrument zur Fachkräftegewinnung dar, können eine qualifizierte Zuwanderung nach qualitativen Kriterien nicht ersetzen und dienen so­mit in Summe nicht einer Mehrung des Wohlstands, sondern einer Belastung des Haus­halts.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Pläne in Bezug auf eine Umwidmung des Hotel Van der Valk in Gladbeck in eine ZUE, die offensichtlich ohne vorherige Bürgerbeteiligung und ohne weitere Einbindung der Stadt Gladbeck umgesetzt werden sollen, ebenso wie entsprechende Pläne an an­deren Standorten unverzüglich einzustellen;
  2. die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, wonach zukünftig zwingend eine Bürgerbetei­ligung im Rahmen der Entscheidungsfindung für neue Unterbringungseinrichtungen des Landes vorzusehen ist, verbunden mit der Intention die Interessen der Bürger nicht län­ger zu ignorieren und den Bürgerwillen auch im Falle eines negativen Bescheids zu res­pektieren und umzusetzen;
  3. sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass illegale Einreisen in das Bundesgebiet nicht länger geduldet werden und die von Seiten der Deutschen Polizei­gewerkschaft (DPolG), zuletzt in Übereinstimmung mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), geforderten Grenzschutzmaßnahmen an den deutschen EU-Binnengrenzen un­verzüglich umgesetzt werden18 (Zu den Maßnahmen gehören u. a. eine Notifizierung der Grenzen, Grenzkontrollen, Gewahrsamszentren und Zurückweisungen an der Grenze im Falle von illegalen Einreisen.);
  4. gemäß § 2 Absatz 1 und 3 Bundespolizeigesetz zur Unterstützung der Bundespolizei die Möglichkeit der Wahrnehmung von Aufgaben des Grenzschutzes mit eigenen Kräften analog zur bayerischen Grenzpolizei und im Einvernehmen mit dem BMI zu prüfen.
  5. die bisherige Umsetzung des Asyl-Stufenplans in seiner ursprünglichen Zielsetzung zu evaluieren und etwaige Defizite in der Umsetzung zu identifizieren und in der Folge ab­zustellen, insbesondere im Zusammenhang mit konsequenten und fristgerechten Rück­führungen bzw. Dublin-Rücküberstellungen bereits aus den Landeseinrichtungen her­aus;
  6. gegenüber dem BAMF eine konsequente Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 30a AsylG bei allen hier vorgesehenen Merkmalen (§ 30a AsylG, Absatz 1, Un­terpunkte 1–7) einzufordern, die betroffenen Personen konsequent von einer Zuweisung in die Kommunen auszuschließen und sich in diesem Zusammenhang auf Bundesebene auch für eine deutliche Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gem. § 29a i. V. m Anlage II AsylG einzusetzen;
  7. die maximal zulässige Aufenthaltsdauer in den Unterbringungseinrichtungen des Landes (in NRW gem. § 47 Abs. 1b AsylG max. 24 Monate) im Rahmen der rechtlichen Mög­lichkeiten auszuschöpfen sowie
  8. sich auf Bundesebene für eine Rücknahme sämtlicher Bleiberechtsregelungen (u.a. Chancen-Aufenthaltsrecht; Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung) für abgelehnte und somit ausreisepflichtige Asylbewerber einzusetzen.

Enxhi Seli-Zacharias

Markus Wagner

Christian Loose

Prof. Dr. Daniel Zerbin

Dr. Martin Vincentz

Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. Antrag der Fraktion der AfD vom 14.06.2023; Lt.-Drucksache 18/4576 und Kleine Anfragen Lt.-Drucksa­chen 18/4937; 18/4966; 18/1967; 18/5061; 18/5106

2 Vgl. https://www.waz.de/staedte/gladbeck/fluechtlingsunterkunft-im-van-der-valk-immer-wahrscheinlicher-id239145205.html

3 Vgl. https://www.bezreg-muenster.de/de/presse/2023/2023-06-15_ratssitzung_gladbeck/_ablage/RP-Bothe-im-Rat-Gladback-zur-ZUE.pdf ; S. 14

4 Vgl. Lt.-Drucksache 18/2278

5 Vgl. Vgl. Junge Freiheit, Printausgabe vom 11.08.2023; S.7; „Revolte in Oeventrop“ und https://jungefrei-heit.de/politik/deutschland/2023/revolte-in-arnsberg/

6 Vgl. Lt.-Drucksache 18/4839

7 Vgl. Junge Freiheit, Printausgabe vom 11.08.2023; S.7; „Revolte in Oeventrop“ und https://jungefreiheit.de/poli-tik/deutschland/2023/revolte-in-arnsberg/

8 Vgl. https://www.waz.de/politik/fluechtlingsunterkuenfte-ablehnung-loest-problem-nicht-id239085333.html

9 Vgl. https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/arnsberg/darum-setzen-die-oeventroper-mit-zue-pro-test-ein-signal-fuer-das-ganze-land-92442316.html

10 Vgl. https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/protest-gegen-asylunterkuenfte-grossprojekte-werden-schwierig-id239092531.html

11 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien

12 Vgl. https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/migration–nrw-fluechtlingsministerin-zu-merz—aufruf-zum-rechtsbruch–33680314.html

13 Vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-kabinett-beschliesst-asyl-stufenplan-zur-entlastung-der

14 Vgl. https://www.facebook.com/ChancenNRW ; 28.07.23 ;11:52

15 Vgl. Lt.-Drucksache 18/5008

16 Vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/zahl-der-asyl-erstantraege-in-deutschland-waechst-2023-stark-an_id_199987475.html

17 Vgl. Lt.-Drucksache 18/4795; Frage 5

18 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus246656316/Illegale-Migration-Das-loest-eine-abschreckende-Kettenreaktion-aus-und-das-soll-es-auch.html?source=puerto-reco-2_ABC-V31.D_ctrl_validation