Seit 2015 gibt es mit dem Mindestlohngesetz eine Regelung für einen flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Für Überwachung und Kontrolle der Mindestlöhne ist der Bund zuständig, z.B. durch die Zollverwaltung. Die beim Land ansässigen Arbeitsschutzbehörden haben jedoch die Möglichkeit im Zuge der Arbeitszeitvorschriften Kontrollen durchzuführen.
Unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz wollte daher von der Landesregierung erfahren, wie viele Kontrollen zum Mindestlohn von 2015 bis Ende 2017 durch den Bund in NRW stattfanden, welche Branchen schwerpunktmäßig kontrolliert wurden und wie viele Verstöße festgestellt wurden.
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass eine Mindestlohnprüfung keine Priorität bei einer Arbeitgeberprüfung hat, sondern nur ein Teil einer „ganzheitlichen“ Prüfung ist. Somit gibt es keine auf die Einhaltung des Mindestlohns bezogenen Daten der Prüfungen, die Schwerpunktmäßig im Bau-, Gaststätten- und Gebäudereinigungsbereich durchgeführt wurden.
Dazu Dr. Martin Vincentz: „Bei 13.940 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und 73.364 eingeleiteten Strafverfahren alleine in den Jahren 2015-2017 in NRW aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, kann von einer erfolgreichen Umsetzung dessen noch keine Rede sein. Der Mindestlohn soll die vergleichsweise schwache Position der Niedriglohnempfänger stärken und eine Existenz jenseits der Armutsgrenze erlauben, bei Verstößen in dieser Höhe jedoch scheitert das Konzept „Mindestlohn“ an sich selbst.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)