Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass sich Bürger zum Beispiel im Netz zugespitzt über Politiker äußern. Doch genau diese Meinungsfreiheit gerät zunehmend ins Wanken. In den vergangenen Jahren ermittelten NRW-Staatsanwaltschaften immer häufiger zum sogenannten „Majestätsbeleidigungsparagrafen § 188“. Dieses Fazit ergibt sich aus einer Großen Anfrage unserer AfD-Fraktion bei Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne).
Ganz massiv fällt hier die Generalstaatsanwaltschaft Köln aus dem Rahmen. Während im Jahr 2019 noch 12 Fälle von „Politikerbeleidigung“ bearbeitet wurden, waren es 2023 bereits 1.100 Fälle! Deutliche Steigerungen zeigen sich weiterhin in den Geschäftsbereichen der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Hamm. Zwischen 2019 und 2024 ermittelten die Staatsanwaltschaften in insgesamt 3.297 Fällen wegen „Majestätsbeleidigungen“.
Dazu Thomas Röckemann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Wer als Politiker im Rampenlicht steht, muss sich auch scharfer Kritik von Bürgern stellen. Wir sehen allerdings, dass die Bereitschaft dazu deutlich sinkt. Aus unserer Sicht ist außerdem nicht nachvollziehbar, warum in der verbalen Auseinandersetzung mit Politikern andere Maßstäbe gelten sollten als bei Otto Normalbürger. Daher steht für uns zweifelsfrei fest, dass § 188 aus der Zeit gefallen ist und keine Zukunft hat.“