
Habecks Frier-Verordnung hebelt Mindesttemperatur in Mietverträgen aus!
Frieren wird konkret: Habecks Energiespar-Verordnung sieht vor, Klauseln in Mietverträgen, die bestimmte Mindesttemperaturen vorsehen, ab September auszusetzen. Auch öffentliche Gebäude sollen nur noch bis 19 Grad Raumtemperatur beheizt werden, Flure und Foyers gar nicht mehr.









