Corona-Regeln jenseits jeder Logik: Unter offenen Zelten ist Sport draußen verboten!

Betreiber von Fitnessstudios klagen seit langem: Die Corona-Hilfsgelder decken nicht einmal die Fixkosten. Wie auch andere von durch Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen stehen viele vor dem existenziellen Aus.

Im Februar sahen einige Fitnessstudios, bspw. in Hamburg, einen Ausweg: Sie stellten offene Zelte auf, unter denen an Geräten trainiert werden konnte. Eine ebenso simple wie innovative Idee, denn wenn Sport im Park möglich ist, wieso nicht auch im Freien auf dem Gelände der Studios? Aber falsch gedacht:

Eine kleine Anfrage unseres sportpolitischen Sprechers Andreas Keith ergab: Die Sportausübung unter freiem Himmel sei laut Regierung zwar grundsätzlich gestattet, die wohlgemerkt offenen Zelte würden den Ansprüchen der Corona-Verordnung aber nicht genügen. Machen Aerosole etwa an unsichtbaren Zeltwänden halt?

Die Antwort der Landesregierung zeigt die ganze Absurdität der Maßnahmen: Nach dieser Logik dürfte man auch nicht unter einem Regenschirm joggen, weil „nicht unter freiem Himmel“.

Die Fitnessbranche versucht sich mit kreativen Hygienekonzepten irgendwie über Wasser zu halten und wird von der Regierung mit Vorschriften attackiert, die längst den Boden der Tatsachen verlassen haben und dringend abgeschafft gehören!

➡️ Zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/3uFe8kP

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