Zweifelhafte Härtefallkommission entscheidet über Aufenthaltserlaubnis

Asylantrag abgelehnt und Abschiebung ins Heimatland? Nicht unbedingt. Seit 2005 haben bundesweit mehr als 10.000 abgelehnte Asylbewerber durch ein Härtefall-Gesuch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Laut Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion wurden 2020 in NRW 98 Ersuche der 428 zuvor Abschiebepflichtigen gewährt. Zwischen 2017 und 2019 waren es 790. Wer entscheidet, dass viele doch bleiben dürfen?

Es lohnt ein Blick auf die Mitglieder der für die Entscheidungen zuständigen Härtefallkommission. In der Antwort auf eine AfD-Anfrage nennt die Landesregierung deren Zusammensetzung „unvoreingenommen und angemessen“. Ist das so?

Ein überproportionaler Teil der 9-köpfigen Kommission besteht neben Kirchenvertretern aus NGOs wie PRO Asyl, Flüchtlingsrat NRW und der Freie Wohlfahrtspflege NRW, also Förderern der Massenmigration. In einem Rechtsstaat sind Härtefallentscheidungen wichtig. Doch bestehen erhebliche Zweifel an der Neutralität und Ausgewogenheit dieser Kommission.

➡️ Zur Kleinen Anfrage https://bit.ly/3ap3cAv

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