Große Anfrage 15
der Fraktion der AfD
Antisemitismus im Nachgang des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel in NRW – Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor?
Im Nachgang des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 kam es in zahlreichen Städten in NRW zu Demonstrationen mit einem klar Israel-feindlichen Schwerpunkt. Dabei wurden zum Teil nicht nur die bestialischen Taten der Hamas gegen die Zivilbevölkerung verharmlost, es wurde auch vermehrt Israel als Staat abgelehnt. Sinnbildlich dafür steht die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“. Dahinter verbirgt sich häufig nicht weniger als die Forderung nach einem Staat Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, somit also eine vollständige Delegitimierung des Staates Israel.
Für die Öffentlichkeit ist es von größtem Interesse, ein genaueres Bild über die Teilnehmer und Organisatoren dieser Demonstrationen zu erhalten.
Neben zahlreichen öffentlichen Demonstrationen fanden sich insbesondere in den sozialen Medien zahlreiche eindeutig antisemitische Kommentare. Hierbei stellt sich die Frage einer vollständigen Erfassung.
Ähnliches gilt für die Erfassung und statistische Auswertung antisemitischer Straftaten auf den genannten Demonstrationen. Dabei geht es insbesondere um Straftaten wie „Volksverhetzung“ sowie um das „Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole“.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch, wie sich die Ereignisse in NRW seit dem 7. Oktober 2023 auf die Meldestelle Antisemitismus ausgewirkt haben.
Ausgehend von einer max. dreimonatigen Beantwortungszeit der Großen Anfrage bitten wir um Daten, die einen möglichst langen Zeitraum – beginnend mit der Einreichung der Großen Anfrage – umfassen.
Fragenkatalog:
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den NRW-Ableger der Organisation „Samidoun“ sowie anderer eindeutig antisemitischer Organisationen, insbesondere hinsichtlich Zahl und Zusammensetzung der Mitglieder/Aktivisten, der Aktivitäten, der in-und ausländischen Kooperationspartner sowie der Finanzierung?
- Welche Kenntnis hat die Landesregierung von einer Kooperation von Samidoun sowie anderer eindeutig antisemitischer Organisationen mit der Antifa, der sog. Migrantifa oder anderen linken Gruppen?
- In welcher Weise kooperieren die genannten Organisationen?
- Wie viele „Pro-Palästina-Demonstrationen“ hat es bisher in NRW gegeben? (Bitte differenziert nach Datum und Ort listen)
- Wie viele Teilnehmer hatten die einzelnen Demonstrationen?
- Wie viele Personalien hat die Polizei bisher anlässlich dieser Demonstrationen festgestellt?
- Wie viele Strafanzeigen wurden von der Polizei in diesem Zusammenhang gestellt?
- Wegen welcher Delikte wurden Strafanzeigen gestellt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Delikt listen)
- Welche Nationalität haben die Personen, deren Personalien bei diesen Anlässen festgestellt wurden?
- Über welche Nationalitäten verfügen die Personen, deren Personalien bei diesen Anlässen festgestellt wurde, so es sich um Doppel- bzw. Mehrfachstaatler handelt?
- Welche Nationalität haben die Personen, gegen die die Polizei Strafanzeige stellte?
- Über welche Nationalitäten verfügen die Personen, gegen die die Polizei eine Strafanzeige gestellt hat, so es sich um Doppel- bzw. Mehrfachstaatler handelt?
- Wie viele Festnahmen hat es anlässlich der genannten Demonstrationen bisher gegeben?
- Welche Nationalität haben die festgenommenen Personen?
- Über welche Nationalitäten verfügen die festgenommenen Personen, so es sich um Doppel- bzw. Mehrfachstaatler handelt?
- Inwiefern befinden sich unter den Personen, deren Personalien bei den genannten Anlässen festgestellt wurde, auch anerkannte, abgelehnte oder noch im Verfahren befindliche Asylbewerber? (Bitte im Detail aufschlüsseln)
- Inwiefern befinden sich unter den festgenommenen Personen auch anerkannte, abgelehnte oder noch im Verfahren befindliche Asylbewerber? (Bitte im Detail aufschlüsseln)
- Welchen politischen Gruppierungen lassen sich die Teilnehmer der genannten Demonstrationen im Einzelnen zuordnen?
- Welche Gruppierungen und Einzelpersonen haben diese Kundgebungen angemeldet?
- Wie viele unangemeldete Kundgebungen gab es in diesem Zusammenhang?
- Welche Gruppierungen wurden auf den unangemeldeten Kundgebungen von Seiten der Sicherheitsbehörden festgestellt?
- Wie viele weitere Personalien wurden aus Anlass anderer antisemitischer Vorfälle im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel seit dem 7. Oktober 2023 in Nordrhein-Westfalen festgestellt?
- Wie viele Strafanzeigen wurden bei diesen weiteren Anlässen von der Polizei gestellt?
- Wegen welcher Delikte wurden in diesem Zusammenhang Strafanzeigen gestellt?
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem 7. Oktober 2023 in Bezug auf den Terror der Hamas billigende, antisemitische öffentliche Meinungsbekundungen und Zusammenkünfte in Nordrhein-Westfalen eingeleitet?
- Welche Nationalität haben die Beschuldigten?
- Über welche Nationalitäten verfügen die Beschuldigten, so es sich um Doppel- bzw. Mehrfachstaatler handelt?
- Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung Ausländer, die seit dem 7. Oktober 2023 mit den Terror der Hamas billigenden, antisemitischen öffentlichen Meinungsbekundungen in Erscheinung getreten sind, auszuweisen, soweit das AufenthG hierfür eine Grundlage bietet?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang in dieser Richtung ergriffen?
- Wie viele Personalien wurden seit dem 7. Oktober 2023 von Polizei und Justiz im Zusammenhang mit den Terror der Hamas billigenden, antisemitischen öffentlichen Meinungsbekundungen und Zusammenkünften an die Ausländerbehörden übermittelt, damit diese in die Prüfung einer Ausweisung der beteiligten ausländischen Staatsangehörigen (insbesondere auf der Basis von § 54 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5 AufenthG i.V.m. § 47 AufenthG) eintreten können?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um zu verhindern, dass Ausländer, welche seit dem 7. Oktober 2023 mit den Terror der Hamas billigenden, antisemitischen öffentlichen Meinungsbekundungen und Zusammenkünften in Erscheinung getreten sind, zu einem späteren Zeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?
- Wie viele Personalien wurden seit dem 7. Oktober 2023 von Polizei und Justiz im Zusammenhang mit den Terror der Hamas billigenden, antisemitischen öffentlichen Meinungsbekundungen und Zusammenkünften an die für Einbürgerungen zuständigen Behörden übermittelt vor dem Hintergrund, dass antisemitisch motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind, daher gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und damit auch einen Ausschlussgrund bei einer beantragten Einbürgerung darstellen?
- Wenn keine Übermittlung stattfand, warum nicht?
- Welche Erkenntnisse haben die Landesregierung sowie deren zivilgesellschaftliche Kooperationspartner über Ausmaß und Entwicklung von antisemitischen Aktivitäten in den Sozialen Medien seit dem 7. Oktober 2023?
- Welche Maßnahmen wurden seitens der Behörden gegen diese Aktivitäten ergriffen?
- Wie viele Ermittlungsverfahren wegen strafbarer, Terror und Gewalt billigender und/oder antisemitischer Meinungsbekundungen im Internet wurden von den Behörden seit dem 7. Oktober 2023 eingeleitet?
- Welche Maßnahmen und welche Strategie verfolgt das Land zur Verhinderung von antisemitischen Kundgebungen in Nordrhein-Westfalen?
- Inwiefern wurde die Strategie angesichts der jüngsten Ereignisse aktualisiert?
- Inwiefern stellt sich das Land Nordrhein-Westfalen auf eine Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern aus dem Gaza-Streifen ein?
- Zahlreiche direkte Nachbarländer in der Region – a. Ägypten – lehnen die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern aus dem Gaza-Streifen ab. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesem Umstand?
- Mit welchen Maßnahmen meint die Landesregierung sicherstellen zu können, dass Personen mit antisemitischem Weltbild aus dem Gaza-Streifen keine Zuflucht in Nordrhein-Westfalen finden?
- Inwiefern gedenkt die Landesregierung auch bei Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern aus dem Gaza-Streifen die illegale, innereuropäische Sekundärmigration wie ein unabwendbares Schicksal hinzunehmen?
- Inwiefern haben die Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 – insbesondere bei der zuständigen Ministerin – bisher zu einem Umdenken in Rahmen der Flüchtlingspolitik der Landesregierung geführt?
- Ausländer fallen grundsätzlich nicht unter den Schutz des Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz. Inwiefern wird dieser Umstand bei möglichen Versammlungsverboten berücksichtigt?
- Wie viele und welche sozialen Netzwerke gibt es von der syrischen, irakischen, iranischen, palästinensischen oder einer anderen arabischen Community? (bitte mit Erläuterung, ob dort auf Arabisch oder Deutsch kommuniziert wird)
- Wie viele deutschsprachige und anderssprachige muslimische, islamische oder islamistische Netzwerke in den sozialen Medien stehen unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden bzw. des Verfassungsschutzes (VS)?
- Inwiefern unterhält der VS deutschsprachige oder anderssprachige Fake-Accounts, um Sympathisanten oder Unterstützer des Hamas-Terrors ausfindig zu machen?
- Wenn nein: Ist ein derartiges Vorgehen zukünftig geplant?
- Über wie viele arabisch-deutsche Übersetzer verfügen der VS und die zuständigen Sicherheitsbehörden, um Straftaten beispielsweise in den sozialen Netzwerken, aber auch bei Veranstaltungen überhaupt identifizieren zu können?
- Welche Solidarisierungen im deutsch-linksextremen Spektrum mit der anti-israelischen Protestbewegung hat die Landesregierung seit dem 7. Oktober festgestellt?
- Von welchen linksextremen Gruppen ging diese Solidarisierung aus?
- Welche Solidarisierungen im deutsch-rechtsextremen Spektrum mit der anti-israelischen Protestbewegung hat die Landesregierung seit dem 7. Oktober festgestellt?
- Von welchen rechtsextremen Gruppen ging diese Solidarisierung aus?
- Wie viele dieser antisemitischen Straftaten wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage zur Anzeige gebracht, insbesondere Straftaten gem. § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)? (Bitte differenziert nach Straftatbestand, Anzahl, Nationalität der Tatverdächtigen und Phänomenbereich gem. PMK listen)
- Wie erfolgt die quantitative Erfassung antisemitischer Straftaten – insbesondere von Volksverhetzungsdelikten –, wenn aus einer großen Gruppe entsprechende Parolen kommuniziert werden?
- Handelt sich in diesen Fällen um eine Straftat (als Gruppe) oder um zahlreiche Einzelstraftaten (je Person)?
- Wie viele Meldungen über antisemitische Vorfälle wurden seit dem 7. Oktober 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage gegenüber der Meldestelle Antisemitismus angezeigt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Art der Meldungen listen)
- Bei wie vielen dieser gegenüber der Meldestelle Antisemitismus vorgebrachten Vorfälle handelte es sich um Straftaten? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, in wie vielen Fällen die meldenden Personen an die Polizei verwiesen wurden)
- Seit wann besteht eine Vereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt und dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich Rechts zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben?
- In welcher Form hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit dafür eigesetzt, die in Frage 59 abgefragte Vereinbarung aufzulösen?
- Warum hat Nordrhein-Westfalen nicht bereits schon vor Jahren damit begonnen, eigenständig die Erfassung von antisemitischen Straftaten präziser zu erfassen?
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Sven W. Tritschler
Enxhi Seli-Zacharias
Klaus Esser
Markus Wagner
Christian Loose
Carlo Clemens
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Zacharias Schalley