Antragder AfD-Fraktion vom 24.03.2020
Entschlossen, schnell und solidarisch – so meistern wir die Corona-Krise!
I. Ausgangslage
Die Corona-Pandemie, vor allem aber die damit verbundenen Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung des Virus treffen viele Menschen im Land hart: Tourismus, Hotellerie- und Gaststättengewerbe, weite Teile des stationären Einzelhandels, aber auch die Industrie wurden unvermittelt von der Krise erfasst. Inzwischen haben auch große Industriebetriebe wie Ford in Köln die Produktion eingestellt
Das Ifo-Institut München rechnet für eine zweimonatige Dauer des „Shutdowns“ mit Kosten zwischen 255 und 495 Milliarden Euro und einem Verlust von 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Die Bundesbank attestiert: „Das Abgleiten in eine ausgeprägte Rezession ist nicht zu verhindern. Eine wirtschaftliche Erholung wird erst dann einsetzen, wenn die Pandemiegefahr wirksam eingedämmt ist. Vor diesem Hintergrund ist die konjunkturelle Entwicklung von beispielloser Unsicherheit gekennzeichnet.“
Gleichzeitig strapaziert das Virus schon die knappen Ressourcen des Gesundheitswesens. Der jahrzehntelange Investitionsstau im Krankenhauswesen rächt sich nun, genauso wie die schlechte Personalausstattung an vielen Stellen.
Die Deutschen zeigen sich derweil ungeheuer solidarisch und ganz überwiegend diszipliniert. Aber sie haben auch berechtigte Sorgen und Ängste. Nicht nur die sich rasch verbreitende Krankheit lässt viele nicht ruhig schlafen. Hunderttausende von Menschen sind von Existenzängsten geplagt. Viele Gewerbetreibende verfügen nicht über die finanziellen Reserven, um für eine mehrmonatige Phase ohne jede Einnahmen Fixkosten wie Miet- und Pachtzahlungen zu stemmen.
Bundes- und Landesregierung haben hier Maßnahmen angekündigt, aber die Zeit ist knapp: Der Staat muss schnell und unkompliziert Hilfe leisten. Härten müssen abgefedert, Arbeitsplätze und Existenzen erhalten werden, sonst wird sich die Erholung der Wirtschaft nach der Krise erheblich verzögern.
Reine Überbrückungskredite reichen hier nicht aus: Es ist zweifelhaft dass diese gerade bei kleinen Gewerbetreibenden rechtzeitig ankommen, außerdem dürften viele mit der Rückzahlung, auch bei günstigen Konditionen, überfordert sein. Es wird also notwendig sein, dass der Staat mit Direktzahlungen – ohne Rückzahlungsverpflichtung – betroffenen Unternehmern hilft.
Aber nicht nur Gewerbetreibende brauchen in dieser Lage unsere Hilfe: Viele Arbeitnehmer müssen nun mit Kurzarbeitergeld auskommen, geringfügig Beschäftigte bekommen überhaupt kein Kurzarbeitergeld, Rentner haben mit Mehrkosten zu kämpfen, weil sie sich besonders vor dem Virus schützen müssen.
Arbeitssuchende drohen in Hartz 4 zu rutschen, weil sie sich derzeit nicht bewerben können, bei Studenten läuft möglicherweise das BAföG aus, ohne dass sie ihr Studium fortsetzen können.
Wir möchten mit einer großen, solidarischen Kraftanstrengung die Härten der Krise bekämpfen und die Lasten gerecht auf die Schultern aller verteilen. Hierzu haben wir ein Sofortmaßnah-menprogramm erarbeitet, welches bereits beschlossene Bundes- und Landesprogramme ergänzen soll
A. Die Pandemie entschlossen bekämpfen!
Die Corona-Krise beansprucht die Ressourcen unseres Gesundheitssystems schon heute stark. Ein weiterer Anstieg der Fallzahlen wird rasch zu einer Überforderung der Kapazitäten führen.
Es kommt daher darauf an, auch unkonventionelle Wege zu suchen, die Leistungsfähigkeit kurzfristig zu erhöhen und notwendige Güter und Dienstleistungen auch jenseits der herkömmlichen Wege bereitzustellen.
So können beispielsweise Lebensmittellabore bestimmte Corona-Tests durchführen und so die heillos überforderten medizinischen Labore entlasten. Auch Industriebetriebe, insbesondere solche, die gerade von Auftragsrückgängen betroffen sind, können kurzfristig dringend benötigte Güter bereitstellen. Verschiedene Autohersteller haben bereits angekündigt, ihre Produktionsstätten auf die Herstellung von Beatmungsgeräten einzurichten, der Textilhersteller Trigema produziert Schutzkleidung und BASF produziert Desinfektionsmittel.
Nach diesen Vorbildern können viele Unternehmen im Industrieland NRW nicht nur Auftragsflauten überbrücken, sondern gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.
Die Corona-Krise zeigt jetzt schon, dass wir in solchen Ausnahmesituationen hauptsächlich auf uns selbst gestellt sind. Die vielbeschworene europäische Solidarität findet in Extremsituationen offenbar ein schnelles Ende: So hat z.B. Tschechien Lieferungen von Schutzmasken für betroffene Länder gestoppt. Hier wird es in Zukunft darauf ankommen, die Produktion kritischer Güter (Schutzkleidung, Medikamente, etc.) im Land zu halten oder wieder aufzubauen.
Dringend erforderlich ist es, die letzten noch verbleibenden Außengrenzen – zu den Niederlanden und Belgien – für alle außer Berufspendler und den Warenverkehr zu schließen. Es ist den Bürgern nicht zu erklären, warum sie kaum noch aus dem Haus dürfen, aber ausgerechnet die Außengrenzen Nordrhein-Westfalens offenbleiben.
Auch die Aufnahme von Asylbewerbern muss – ausnahmslos – bis zum Ende der Krise ausgesetzt werden. Jede Einreise von Personen stellt ein zusätzliches Risiko dar.
Solange nicht absehbar ist, wie sehr die Krankenhauskapazitäten in den nächsten Wochen ausgelastet sein werden, können wir es uns auch nicht erlauben, Patienten aus dem Ausland aufzunehmen. Eine Ausnahme kann es nur für Personen geben, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und bei Rückkehr behandlungsbedürftig sind.
Zu begrüßen sind die Bemühungen der Bundesregierung, alle Deutschen in dieser Krise nach Hause zu holen. Dabei ist aber sicherzustellen, dass hierdurch keine neuen Infektionen entstehen. Alle Rückkehrer aus Risikogebieten müssen getestet werden und sind gegebenenfalls unter Quarantäne zu stellen.
Die Kliniken im Land leiden seit Jahren unter einem gewaltigen Investitionsstau – ein politische Versäumnis, das spätestens jetzt Menschenleben gefährdet. Hier muss auch kurzfristig geholfen werden. Das Hilfspaket des Bundesgesundheitsministers klingt zwar großzügig, ist aber in einem hochspezialisierten Gesundheitssystem am Ende nicht mehr als das absolut Nötigste, um die Einnahmeverluste zu decken.
Um den Kliniken tatsächlich weiterzuhelfen und um Mehraufwendungen für Personal und Schutzkleidung auszugleichen, braucht es dringend mehr. Wir fordern hier die Landesregierung auf, zusätzlich einzuspringen und den Kliniken und Notfallversorgern in NRW mit zusätzlichen 300 Millionen Euro in diesen außergewöhnlichen Zeiten beiseite zu stehen! Sie kämpfen für uns alle unter Einsatz ihres Lebens und sollen dafür nicht auch noch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Schließlich soll die Landesregierung im Rahmen einer breit angelegten Kampagne auf eine verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung hinwirken und gleichzeitig positive Signale senden, um neue Zuversicht im Land zu schaffen.
B. Die Volkswirtschaft krisenfest machen und Zuversicht schaffen!
Die immer restriktiveren Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben massive Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen. Unzähligen Gewerbetreibenden sind über Nacht sämtliche Einnahmequellen weggefallen und es herrscht massive Unsicherheit.
Bundes- und Landesregierung haben eine Fülle von Hilfsmaßnahmen angekündigt, aber es wird darauf ankommen, dass die Betroffenen schnell – möglichst sofort – entlastet werden.
Nicht jeder Gewerbetreibende konnte sich größere Reserven schaffen, mancher kämpfte vielleicht ohnehin um seine Existenz, hat gerade eine größere Investition getätigt oder sich gerade erst selbständig gemacht. Trotz Kurzarbeitsregelung laufen viele Kosten (z.B. Pachten) weiter.
Wir setzen daher im ersten Schritt auf die Aussetzung von Steuern und Abgaben und die Rückerstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen. So steht den Betroffenen sofort weitere Liquidität zur Verfügung.
Ob die angekündigten Kreditprogramme staatlicher Förderbanken die gewünschte Wirkung entfalten, muss sich erweisen. Jedenfalls bedürfen die aufgelegten Programme der Nachbesserung: Um die Vergabe der Kredite für die Partnerbanken attraktiv zu machen, muss deren Anteil am Ausfallrisiko auf fünf Prozent gesenkt werden.
Auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Direkt- und Onlinebanken muss angestrebt werden. Diese haben besonders viel Erfahrung mit dem Geschäft über das Internet und sind für die Kreditvergabe in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen daher prädestiniert.
Gerade die Banken haben aber erhebliche Probleme mit der Umstellung auf den Betrieb im Home Office. Hier stehen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Arbeitsschutzes häufig im Wege. Diese sollten für die Dauer der Krise ausgesetzt und danach – auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt – überprüft und gegebenenfalls grundlegend überarbeitet werden.
Insbesondere die Banken, die während der Finanzkrise von 2008/2009 auf massive Unterstützung durch den Steuerzahler setzen konnten, sollen nun auch einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten und die Rückzahlung von Darlehen für Gewerbetreibende für zwei Monate aussetzen.
Vielen Betroffenen wird die bloße Gewährung von Überbrückungskrediten nicht ausreichen, denn sie haben keine Aussicht, diese auf absehbare Zeit zurückzuzahlen. Wir begrüßen daher das Vorhaben des Bundes, diese Unternehmer mit Sofortzahlungen ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die vorgesehenen Summen werden aber voraussichtlich nicht ausreichen; wir streben daher eine Aufstockung durch das Land an.
Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Hilfe schnell bei den Bedürftigen ankommt. Wir möchten daher die Personalkapazitäten der Finanzverwaltung vorübergehend zur schnellen und unbürokratischen Bearbeitung von Anträgen auf Soforthilfe einsetzen.
Schließlich wird es nach Ende der Krise darauf ankommen, die Wirtschaft möglichst schnell wieder in Schwung zu bringen. Die Chancen dafür sind nicht schlecht. Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens führen dazu, dass die Menschen ihren Konsum einschränken und die eingesparten Geldbeträge können später in den Wirtschaftskreislauf fließen, wenn es gelingt, ein positives Konsumklima zu schaffen.
Hierzu wollen wir den Solidaritätszuschlag ersatzlos abschaffen und die besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Hotellerie und Tourismus vorübergehend durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz und den Wegfall der „Bettensteuer“ begünstigen. Die angeschlagene Luft-verkehrsbranche soll durch eine Aussetzung der „Ticketsteuer“ entlastet werden.
Es wird sich aber trotz aller Maßnahmen nicht verhindern lassen, dass einzelne Gewerbetreibende Insolvenz anmelden müssen. Wir möchten den Betroffenen, die nachweisen können, dass ihre Insolvenz zumindest teilweise die Folge der Corona-Krise ist, durch eine kurze Wohl-verhaltensphase einen schnellen Wiedereinstieg in das Wirtschaftsleben ermöglichen.
C. Den Schwachen helfen, Versorgung sicherstellen, solidarisch sein!
Nicht nur Gewerbetreibende trifft die Corona-Krise hart und unvermittelt. Auch die Schwachen und Schwächsten in unserer Gesellschaft sind neben gesundheitlichen Risiken erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt.
Hier muss der Staat ebenfalls entschlossen handeln und bestehende Instrumente des Sozialstaats anpassen und verfeinern, unnötige Härten verhindern und seiner Pflicht zur Daseinsfürsorge gerade jetzt nachkommen. Ein Staat, der den Menschen jahrein, jahraus hohe Steuern und Abgaben abverlangt, muss in Krisenzeiten seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen, damit er nicht das Vertrauen der Bürger verliert.
Viele Beschäftigte sind nun – auf unbestimmte Zeit – auf das Kurzarbeitergeld angewiesen. Dieses in Boomzeiten fast vergessene Instrument des Sozialstaats hat sich auch in anderen Krisen schon bewährt. Jedoch ist die Corona-Krise mit anderen Wirtschaftskrisen nur bedingt vergleichbar. Bestehende rechtliche Hürden müssen daher umgehend auf den Prüfstand und im Zweifel abgeschafft oder ausgesetzt werden.
Insbesondere befürworten wir eine Ausweitung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld auf geringfügig Beschäftigte („450-Euro-Jobber“). Besonders viele dieser Arbeitnehmer sind im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt und damit in einer Branche, die durch die Corona-Krise kaum noch Einnahmen verzeichnet. Das trifft viele, die dringend auf diese Einnahmen angewiesen sind: Mütter und Väter, die die Familienkasse aufbessern, Rentner, die sich etwas zur knappen Rente verdienen oder Studenten, die sich so ihr Studium finanzieren. Auch sie brauchen dringend eine Auffangregelung, wie sie für andere Arbeitnehmer gilt.
Eine besonders vulnerable Gruppe sind auch die Senioren. Für sie bringt Corona nicht nur wirtschaftliche Risiken, sondern auch Gefahren für Leib und Leben. Um diesen Gefahren vorzubeugen, sind sie gehalten, das Haus möglichst nicht zu verlassen und besondere Vorkehrungen zu treffen (Mundschutz, Desinfektionsmittel). Damit sich auch die Ärmsten unter ihnen diese Maßnahmen leisten können, sollen Empfänger von Grundsicherung im Alter für die Dauer der Krise einen Zuschuss von 150 Euro monatlich erhalten.
Ähnlich gefährdet sind Obdachlose. Für Sie muss der Hinweis „Bleibt zuhause!“ zynisch klingen. Obdachlosigkeit ist aber bereits ohne eine Pandemie ein Risiko für die Gesundheit. Die aktuellen Entwicklungen gefährden diese besonders vulnerable Gruppe umso mehr. Wir fordern eine Soforthilfe für diejenigen, die sonst oft vergessen werden. Eine vernünftige Schlafstelle, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, ausreichende Mahlzeiten, um das Immunsystem zu unterstützen, und soziale Unterstützung, um über diese besonders schwere Zeit zu kommen.
Die Corona-Krise lässt viele Menschen auf das Auto zurückgreifen. Im eigenen Wagen ist man eben weit sicherer vor Infektionen als im öffentlichen Raum. Aber nicht jeder hat diese Möglichkeit: Gerade ältere Menschen sind auf öffentlichen Personennahverkehr angewiesen und im Einzelfall auch auf das Taxi. Allerdings werden die Fahrpläne derzeit ausgedünnt und die Taxiunternehmer beklagen massive Umsatzeinbußen. Es muss daher eine dauerhafte Gewährleistung dieser Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge sichergestellt werden.
Eine andere Gruppe, die mit massiven wirtschaftlichen Sorgen kämpft, sind Bürger, die gerade zeitlich befristete Sozial- und Transferleistungen empfangen.
Menschen, die im letzten Jahr arbeitslos geworden sind und sich nun nicht bewerben können, müssen befürchten auf Leistungen nach SGB II (ALG II/ „Hartz 4“) angewiesen zu sein. Vor ähnlichen Problemen stehen die Bezieher von „BAföG“ und „Meister-BAföG“ oder des Gründungszuschusses nach SGB III. Für sie alle wollen wir die Befristung ihrer Leistungen verlängern. Wir wollen auch für die Dauer der Verlängerung gegebenenfalls die Verpflichtung aussetzen, diese Leistungen ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Verunsichert in die Zukunft blicken auch viele Schüler: Abiturprüfungen werden nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfinden und dementsprechend die Zeugnisse später ausgestellt. Wir möchten nicht, dass diese jungen Menschen krisenbedingt ein ganzes Lebensjahr verlieren. Die Universitäten müssen daher bundesweit ihre Zulassungsverfahren anpassen.
Auch Auszubildende stehen vor vielen Herausforderungen: Wer lange zuhause bleiben muss, weil er z.B. erkrankt ist oder ein Kind zu versorgen hat, das krisenbedingt nun nicht mehr in die Kindertagesstätte oder Schule gehen kann, läuft derzeit noch Gefahr, aufgrund zu vieler Fehltage nicht zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Auch hier müssen großzügige Härtefallregelungen gefunden werden.
Viele Bürger beherzigen die Ratschläge von offizieller Seite und bleiben möglichst viel zu-hause. Schüler und Kinder kommen bedingt durch die Schul- und Kitaschließungen kaum aus dem Haus und nicht wenige werden derzeit von ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt. Für Familien, die in kleinen Wohnungen wohnen, gibt es kaum eine Möglichkeit, einander aus dem Weg zu gehen. Das kann zu einem Zusammenrücken von Familien führen, es kann aber auch Konflikte bis hin zur häuslichen Gewalt hervorrufen oder verschärfen. Wir möchten daher schnellstmöglich das telefonische Beratungsangebot (Telefonseelsorge, Familienberatung) ausbauen.
Auf jeden Fall möchten wir Familien, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kindertagesstätte bringen können, gleichzeitig aber mit krisenbedingten Einkommenseinbußen zu kämpfen haben, vollständig von den Kitagebühren entlasten.
Von besonderer Bedeutung für die Menschen ist in dieser Zeit auch das Internet. Es sorgt nicht nur für Kontakt mit dem Freundeskreis und der weiteren Familie, es sorgt für Unterhaltung und Information und ermöglicht es vor allem vielen Menschen, weiter zu arbeiten. Die ungewöhnliche Last für die Telekommunikationsnetze macht sich aber schon jetzt bemerkbar.
Vielerorts wird von einer Verlangsamung der Übertragungsgeschwindigkeit und von Problemen beim Verbindungsaufbau berichtet. In der Schweiz wird aus diesem Grund schon über eine Sperre von Streamingdiensten nachgedacht. Damit so etwas nicht nötig wird, wollen wir zusammen mit den Netzbetreibern kurzfristige Lösungen prüfen.
Mit besonderen Problemen kämpft auch die heimische Landwirtschaft, die gerade in dieser Zeit zur Sicherstellung der Versorgung unentbehrlich ist. Zahlreiche Erntehelfer können nicht einreisen und die Ernte droht auf den Feldern zu verrotten. Wir möchten eine Kampagne starten, um Erntehelfer im Inland zu suchen und eine solche Tätigkeit durch Nichtanrechnung auf Sozial- und Transferleistungen kurzfristig attraktiv machen.
Weiterhin muss auch dringend sichergestellt sein, dass alle Bürger die Möglichkeit haben, Bargeld in beliebiger Menge zu den üblichen Regeln bei ihren Banken zu beziehen. Einschränkungen beim Bargeldbezug würden das Vertrauen der Bürger in die Wirtschaft erheblich erschüttern.
Die Corona-Krise betrifft nicht alle Menschen gleich. Manche sind nur wenig oder gar nicht betroffen, einige wenige profitieren sogar wirtschaftlich davon. Für die Solidarität unter der Bevölkerung ist es daher wichtig, dass alle Bürger einen Teil zur Bewältigung der Krise beitragen.
Als vorbildlich sehen wir hier den Vorstand der Deutschen Lufthansa AG an, der angesichts der schwierigen Lage des Unternehmens auf 20 Prozent seiner Bezüge und sämtliche Boni verzichtet hat.
Auch der mit über 8 Milliarden Gesamtbudget fürstlich ausgestattete öffentlich-rechtliche Rundfunk soll seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Wir möchten daher den Rundfunkbeitrag für einige Monate aussetzen. Die Anstalten verfügen über ein großes Vermögen und können die Einnahmeausfälle auffangen.
Schließlich zeigt uns die Krise, wie sehr wir auf Menschen angewiesen sind, die häufig mit sehr bescheidenem Einkommen auskommen müssen. Krankenschwestern, Rettungskräfte, Polizisten oder auch Verkäuferinnen riskieren und leisten derzeit viel, damit wir alle möglichst unbeschadet durch diese schwere Zeit kommen. Wir wollen Ihnen zeigen, dass wir sie schätzen und diese Wertschätzung mit einer einmaligen Prämie ausdrücken. Mittel- bis längerfristig soll darauf hingewirkt werden, dass diese Menschen ein besseres Einkommen beziehen.
D. Verfassungsmäßige Ordnung bewahren!
Die Bürger unseres Landes müssen derzeit mit Freiheitsbeschränkungen leben, wie wir sie im Deutschland der Nachkriegszeit noch nicht erlebt haben. Die momentane Lage mag vieles davon erfordern, aber es darf kein Gewöhnungseffekt eintreten. Wir wollen daher die bestehenden Maßnahmen fortlaufend überprüfen lassen und sie schnellstmöglich wieder aufheben.
Noch weitergehende Forderungen wie die individuelle Überwachung jedes einzelnen Bürgers durch Handyortung lehnen wir auch in Krisenzeiten ab. Viel sinnvoller und angemessener erscheint es, schnellstmöglich Testkapazitäten auszubauen und so erkrankte Bürger zu identifizieren.
Wir müssen ebenfalls darüber wachen, dass im Eifer des Gefechts unsere föderale Ordnung und die Sicherungseinrichtungen der Demokratie nicht vermeintlichen Sachzwängen geopfert werden.
Der deutsche Föderalismus hat sich auch in dieser Krise bewährt. Es war nicht der Bund, sondern einzelne Länder, die erste Maßnahmen zum Schutz vor Corona veranlasst haben. Außerdem ist kein Versäumnis, sondern ein Vorteil, wenn jedes Bundesland – je nach individueller Lage – angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung treffen kann.
Auch darf die Krise nicht dazu führen, die Mitwirkungsrechte des Landtags über Gebühr zu reduzieren. Die Landesregierung muss alle Mitglieder in kurzen Abständen über ihre Maßnahmen unterrichten, auch und gerade in Zeiten, in denen dieser gehindert ist, sich ohne Einschränkungen zu versammeln.
Die kommunale Demokratie ist besonders durch die Krise bedroht: Im September sind Kommunalwahlen geplant und die Parteien und Wählergruppen in den Kommunen müssten nun Aufstellungsversammlungen abhalten. Die Auffassung des Landeswahlleiters, wonach diese Versammlungen von den allgemeinen Versammlungsverboten ausgenommen seien, erscheint nicht überzeugend.
Es besteht insbesondere die Gefahr, dass durch Corona besonders gefährdete Personengruppen aus Angst den Versammlungen fernbleiben und damit in ihren demokratischen Mitwirkungsrechten beschnitten werden. Eine Verschiebung der Wahl scheint daher angezeigt, falls sich auch nach Ende der Osterferien keine Besserung der Lage und Lockerung der Versammlungsverbote ergibt.
Sollte die Landesregierung jedoch am bisherigen Wahltermin festhalten, so muss sie sicherstellen, dass die Kommunen den Parteien geeignete Versammlungsstätten zur Verfügung stellen.
Auch auf europäischer Ebene dürfen bestehende Brandmauern nicht eingerissen werden. In der Krise werden wieder Forderungen nach einer Vergemeinschaftung von Schulden („Corona-Bonds“) und weiteren Schritten in Richtung Transferunion laut. Wir lehnen diese Forderungen entschieden ab. Nach Ende der Krise und Abschätzbarkeit der Auswirkungen der Krise auf die deutsche Volkswirtschaft kommen für uns ausschließlich unilaterale Finanzhilfen für einzelne, von der Krise in besonderem Maße betroffene Staaten infrage.
Unsere rechtsstaatliche Ordnung darf ebenfalls nicht unter der Last der Krise zusammenbrechen. Dazu gehört eine funktionierende Justiz, insbesondere in Strafsachen. Wir wollen Gerichtsverhandlungen daher notfalls in Messehallen und ähnlichen, derzeit ungenutzten Liegenschaften durchführen lassen.
E. Ausblick
Die aufkommende Wirtschaftskrise in Deutschland zeigt, dass es nur eines exogenen Schocks bedurfte, um zu großen Verwerfungen zu führen. Deutschland ist für Arbeitgeber ein Hoch-steuerland mit hohen Arbeitskosten und hohen Energiekosten. Und auch die Arbeitnehmer bezahlen besonders hohe Steuern und Abgaben.1 Hinzu kommen veraltete, verkrustete, bürokratische Strukturen. Nach der Corona-Krise besteht eine Chance zu einem wirtschaftspolitischen Neustart, um wieder zurück zu den Stärken einer freiheitlichen, sozialen Marktwirtschaft zu finden.
Deshalb bedarf es nach der kurzfristigen Bewältigung der Corona-Krise langfristiger Maßnahmen. Hierzu gehören, neben einer umfassenden Anti-Bürokratie-Offensive, eine Vereinfachung des Steuerrechts und die grundsätzliche Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für wertschaffende Unternehmen.
Andere Staaten haben gezeigt, dass wichtige Strukturreformen entscheidende Impulse geben können. Beispielsweise konnte die Slowakei nach dem Zusammenbruch mit einer umfassenden Steuerreform im Jahre 2003 (mit Wirkung ab 1. Januar 2004) sein Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von 2003 bis 2018 mehr als verdreifachen.2 Deutschland hat jedoch das Steuersystem in den letzten Jahren nicht etwa einfacher, sondern eher komplizierter gemacht. So denke man nur an die zahlreichen neuen Steuern wie den Solidaritätszuschlag, die Ökosteuer oder die Erhöhungen bei der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) oder bei der Mehrwertsteuer, die den Standort Deutschland dauerhaft belasten.
Strukturreformen bei der Finanzierung der Rentenkasse und des Gesundheitssystems finden sich ebenfalls nicht auf der Agenda der Bundesregierung. Des Weiteren sind – häufig auf Druck der deutschen Regierung – in den letzten Jahren immer mehr Freiheitsbeschränkungen der Bürger und der Unternehmen durch die EU hinzugekommen. So gibt es beispielsweise Verkaufsverbote für Produkte (Glühbirnen, Staubsauger mit einer zu großen Wattleistung, etc.) oder Sanktionen, wenn die „falschen“ Produkte hergestellt werden (Strafzahlungen für Autokonzerne, deren verkaufte PKWs einen zu hohen CO2-Ausstoß haben). Auch diese Einschränkungen, die massiv deutsche Unternehmen gefährden, gehören nach der Bewältigung der Corona-Krise auf den Prüfstand.
II. Der Landtag stellt fest
- Die Corona-Krise stellt uns, die Bürger unseres Landes, das Gesundheitswesen und die Wirtschaft vor bisher ungekannte Herausforderungen.
- Oberste Priorität hat nach wie vor die Bekämpfung des Corona-Virus, alle verfügbaren Ressourcen müssen zunächst dafür bereitgestellt werden.
- Gleichzeitig ist der Staat in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus die Volkswirtschaft nicht übermäßig schädigen.
- Den von Betriebsschließungen, Kurzarbeit und weiteren Folgen Betroffenen muss schnell, unkompliziert und notfalls auch unkonventionell geholfen werden. Dafür reichen bestehende Förderinstrumente nicht aus
- Die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur muss auch in Krisenzeiten gewährleistet sein
- Zur Bewältigung der Krise müssen alle Bürger einen gemeinsamen, solidarischen und gerechten Beitrag leisten.
- Auch in Krisenzeiten dürfen die Brandmauern von Demokratie, Föderalismus und Bürgerrechten nicht eingerissen werden.
III. Der Landtag beschließt
A. Die Pandemie entschlossen bekämpfen!
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Aufruf an alle verarbeitenden Unternehmen im Lande zu richten, vor allem freiwerdende Kapazitäten auf die Produktion von dringend benötigten Gütern (z.B. Schutzkleidung, Beatmungsgeräte, Desinfektionsmittel) umzustellen, wie dies u.a. BASF und Trigema getan haben. Es muss sichergestellt sein, dass solchen Unternehmen etwaige Kosten zur Produktionsumstellung erstattet und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Absprache mit den Betreibern zu prüfen, ob und inwieweit nichtmedizinische Labore im Land (z.B. Lebensmittellabore, Labore in Bildungseinrichtungen, tiermedizinische Labore u.ä.) umgewidmet werden können, um dringend benötigte Testkapazitäten für das Corona-Virus zu schaffen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Bund darauf hinzuwirken, mit sofortiger Wirkung die bereits beschlossene Grenzschließung zu Frankreich, Österreich, der Schweiz, Dänemark und Luxemburg auf Belgien und die Niederlande auszudehnen. Ein- und Ausreisen dürfen ausschließlich zu Arbeitszwecken oder zur Sicherstellung des Warenverkehrs erfolgen. Zu übernehmen ist auch die seit dem 20. März bestehende Regelung, wonach der Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich ist. Asylbegehrende sind an diesen Grenzübergangsstellen gemäß der bestehenden Rechtslage zurückzuweisen.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Aufnahme aus griechischen Flüchtlingslagern für die Dauer der Krise weiterhin auszusetzen.
5. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Personen, die aus Risikogebieten einreisen in jedem Fall auf Corona getestet und/oder unter vierzehntätige Quarantäne gestellt werden.
6. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Aufnahme von noch im Ausland befindlichen ausländischen Patienten in die Krankenhäuser des Landes zu unterbinden, solange nicht sichergestellt ist, dass diese Kapazitäten auch während der Krise dauerhaft nicht gebraucht werden. Ausnahmen soll es nur für Patienten mit ständigem Aufenthalt in Deutschland geben.
7. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kliniken und Notfallversorgern in NRW mit dringend benötigten zusätzlichen Sofortmitteln in Höhe von 300 Millionen Euro zur Seite zu stehen.
8. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kampagne zu starten, die Personen aus dem großen Kreis der insbesondere Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitskräfte präsentiert, die die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregeln erklären. Darüber hinaus kann die Kampagne von Corona geheilte Personen vorstellen, die den Menschen Mut und Hoffnung vermitteln.
B. Die Volkswirtschaft krisenfest machen und Zuversicht schaffen!
9. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bund, eine großzügige Reglung für die Stundung von Steuervorauszahlungen und Zahlung von Voranmeldung zu schaffen. Auf diese Weise soll Unternehmen und Unternehmern schnell und ohne großen Bürokratieaufwand eine Liquiditätshilfe gewährt werden.
10. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bund zu prüfen, ob eine Rückerstattung von bereits gezahlten Vorauszahlungen für von Corona betroffene Unternehmer in diesem Jahr erfolgen kann. Auf diese Weise kann umgehend zusätzliche Liquidität bereit gestellt werden.
11. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Sozialversicherungsträger einzuwirken, vorerst keine Beiträge einzutreiben oder zumindest eine Beitragsstundung für von der Krise besonders betroffene Personen zu gewähren.
12. Die Landesregierung wird aufgefordert, die durch die Stundung bzw. Nichterhebung von Steuern freiwerdenden Kapazitäten in der Finanzverwaltung zu nutzen, um die Auszahlung der Soforthilfen von Bund und Land schnellstmöglich zu gewährleisten.
13. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Soforthilfen des Bundes für Klein- und Klein-stunternehmer (9.000/15.000 Euro) ohne Rückzahlungsverpflichtung um 25 Prozent, mindestens aber 5.000 Euro aufzustocken.
14. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Rückzahlung von an Gewerbetreibende ausgereichte Darlehen für zwei Monate auszusetzen und die Darlehenslaufzeiten entsprechend zu verlängern.
15. Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Entlastung des Beherbergungsgewerbes in allen Kommunen auf die Aussetzung von Kulturförder-/Beherbergungsabgaben u.ä. (“Bet-tensteuern”) mindestens für die Jahre 2020 und 2021 hinzuwirken und die Einnahmeausfälle zumindest teilweise zur übernehmen.
16. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kreditvergaberichtlinien der NRW-Bank weiter anzupassen. Der Landesanteil am Ausfallrisiko soll auf 95 Prozent angehoben, die Anreize für die teilnehmenden Banken gesteigert werden.
17. Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bewältigung der zu erwartenden hohen Anzahl an Kreditprüfungen im Zusammenhang mit Hilfsprogrammen verstärkt die Zusammenarbeit mit Direktbanken zu suchen.
18. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags in Deutschland ab 1. Juli 2020 einzusetzen, um so Raum für Investitionen und Konsum zu verschaffen.
19. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine großzügigere Ausgestaltung der Ver-lustrücktragsregelung im Steuerrecht einzusetzen.
20. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Umsatzsteuer für Gastronomie, Hotellerie und Tourismusbranche bis Ende 2021 auf sieben Prozent abzusenken.
21. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine Aussetzung der Luftverkehrsabgabe (“Ticketsteuer”) bis Ende 2021 hinzuwirken.
22. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Prüfung der Kürzung der Wohlverhaltens-phase für Insolvenzfälle zu prüfen, die nachweisen können, dass ihre Zahlungsunfähigkeit auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.
23.Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die für Beschäftigung im Home Office hinderlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Arbeitsrechts bis zum 31. Dezember 2020 auszusetzen und diese grundsätzlich zu überprüfen.
C. Den Schwachen helfen, Versorgung sicherstellen, solidarisch sein!
24. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine möglichst unbürokratische und schnelle Anwendung der Regelungen zur Kurzarbeit nach § 95 ff SGB III (Kurzarbeitergeld) hinzuwirken. Noch bestehende rechtliche Hürden sind weiter zu abzusenken.
25. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Ausweitung des Kurzarbeitergelds auf geringfügig Beschäftigte hinzuwirken.
26. Die Landesregierung wird aufgefordert, zumindest von der Krise durch Kurzarbeit, Betriebsschließungen u.ä. betroffene Eltern von den Gebühren für Kindertagesstätten zu entlasten. Hierzu soll das Land die Mehrkosten der Kommunen übernehmen.
27. Die Landesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auch während der Krise landesweit ein Beförderungsangebot besteht. Dabei ist zu gewährleisten, dass Infektionsschutzmaßnahmen getroffen und die Anbieter mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet werden.
28. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach § 136 ff SGB III (ALG 1) um mindestens sechs Monate für alle einzusetzen, die derzeit solche Leistungen beziehen oder sich während der Krise arbeitslos melden und die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I erfüllen.
29. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach § 93 f SGB III (Gründungszuschuss) um mindestens sechs Monate für alle einzusetzen, die derzeit solche Leistungen beziehen.
30. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Aufstiegsfortbil-dungsförderungsgesetz (“Meister-BAföG”) für derzeitige Bezieher um mindestens sechs Monate einzusetzen. Für den Verlängerungszeitraum sollen die Leistungen als reiner Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt werden.
31. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und zum Schutz vor Infektionen unverzüglich allen Obdachlosen ein Notquartier zu beschaffen und deren Lebensmittelversorgung bis zum Ende der Krise sicherzustellen. Dabei können im Notfall krisenbedingt leerstehende Gebäude (Schulen, Hotels, etc.) umgewidmet werden.
32. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen sofortigen Sonderzuschuss i.H.v. monatlich 150 EUR für alle Bezieher von Grundsicherung im Alter einzusetzen, damit diese sich besondere Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Bezug von Lebensmitteln durch Lieferdienste) auch leisten können.
33. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Industrie- und Handelskammern einzuwirken, um Auszubildende vor der Nichtzulassung zu Abschlussprüfungen zu bewahren, die krisenbedingt die Höchstgrenzen für Fehltage überschreiten.
34. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Universitäten schnellstmöglich die Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/2021 anzupassen, damit auch Absolventen verspätet durchgeführter Abiturprüfungen berücksichtigt werden können und dahingehend schnellstmöglichen Konsens in der Kultusministerkonferenz (KMK) herzustellen.
35. Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend Mittel für die Erweiterung der Kapazitäten von Telefonseelsorge, telefonischer Familienberatung und ähnlicher Einrichtungen bereitzustellen.
36. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Kommunikationsnetzen sicherzustellen, dass der krisenbedingt erhöhte Datenverkehr nicht zum Zusammenbruch oder zu Engpässen führt.
37. Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von Bargeld in Filialbanken und Geldautomaten ununterbrochen sicherzustellen.
38. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bemühungen der Landwirtschaft bei der Suche nach Erntehelfern zu unterstützen. Sie soll insbesondere darauf hinwirken, dass Einkünfte aus solchen Tätigkeiten nicht auf Kurzarbeitergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet werden.
39. Die Landesregierung wird aufgefordert, allen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen, die in dieser Krise die Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten (Krankenschwestern, Polizisten, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, etc.) eine Sonderzahlung i.H.v. EUR 1.000 zu gewähren (“Wert-schätzungspräme”) und mittel- bis langfristig auf eine bessere Bezahlung dieser Menschen hinzuwirken.
40. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Rundfunkgebühr für alle Beitragszahler für drei Monate und für Unternehmen bis Ende 2020 auszusetzen.
D. Verfassungsmäßige Ordnung erhalten!
41. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich Bestrebungen entgegenzustellen, im Rahmen der Krise die föderale Ordnung Deutschlands auszuhebeln.
42. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich Bestrebungen entgegenzustellen, die Ortung und Nachverfolgung von Individuen zum Zwecke des Infektionsschutzes zu ermöglichen.
43. Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend Rechtssicherheit bezüglich der Durchführung der Kommunalwahlen herzustellen. Sie soll insbesondere prüfen, ob die im Schreiben des Landeswahlleiters an die Kommunen vom 19. März vertretene Rechtsauffassung, wonach Aufstellungsversammlungen von den allgemeinen Versammlungsverboten ausgenommen sind, haltbar ist.
44. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicherzustellen, dass Parteien und Wählergruppen auch während der Corona-Krise Zugang zu geeigneten und angemessenen Versammlungsstätten haben, solange der Wahltermin nicht verschoben wird.
45. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung gegen jede Form der EU-weiten Vergemeinschaftung krisenbedingter Schulden (“Corona-Bonds” u.ä.) einzusetzen. Krisenhilfe für besonders betroffene Länder und Regionen darf allenfalls unilateral gewährt werden und nicht zum weiteren Ausbau der Transferunion führen.
46. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen. Notfalls können zur Durchführung von Verhandlungen Messesäle, Schulaulen, Bürgerhäuser und ähnliches angemietet werden.
47. Die Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche Infektionsschutzmaßnahmen, die die Freiheitsrechte der Bürger beschränken, fortlaufend zu prüfen und außer Kraft zu setzen, sobald diese sich als ungeeignet oder unverhältnismäßig erweisen und/oder die auslösende Gefahr gebannt ist.
48. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise mindestens zweimal wöchentlich schriftlich zu berichten.
Sven W. Tritschler
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Dr. Martin Vincentz
Gabriele Walger-Demolsky
Iris Dworeck-Danielowski
Markus Wagner
und Fraktion
2 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/273627/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-pro-kopf-in-der-slowakei/, abgerufen am 22.03.2020 um 16:52 Uhr. Zum Vergleich Deutschland mit einem Zuwachs von lediglich 48,7%. Vgl. hierzu https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14433/um-frage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-deutschland-pro-kopf-seit-1970/, abgerufen am 22.03.2020 um 16:54 Uhr.