Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch moti-vierte Verfremdung der Sprache!

Antrag

Antrag

der Fraktion der AfD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten keine politisch moti­vierte Verfremdung der Sprache!

I. Ausgangslage

Der 2005 verstorbene frühere SPD-Bundesgeschäftsführer Peter Glotz prägte den Satz, dass das Gespräch „die Seele der Demokratie“ sei. Allerdings ist seit einigen Jahren immer deutli­cher festzustellen, dass die zu Beginn sanfte politische Bevormundung des Bürgers in eine mittlerweile respektlose umgeschlagen ist, die die Bürger nicht mehr wie Erwachsene behan-delt.1

Seit Ende der achtziger Jahre erleben wir eine Popularisierung der Political Correctness in akademischen Kreisen, die einen bevormundenden und moralisierenden Ton angibt. Darauf aufbauend wähnen sich immer mehr Politiker im Besitz einer ausgeprägten unangreifbaren moralischen Überlegenheit. Dabei vergessen sie zunehmend, dass das Volk der eigentliche Souverän ist. Dass dies nicht nur dem Wähler gegenüber unanständig, sondern vor allem her­abwürdigend ist, beweist vor allem die Tatsache, dass die Gendersprache durch eine links­grüne Politik den Bürgern regelrecht aufoktroyiert wird.2 Dies sieht auch der nordrhein-westfä­lische CDU-Politiker und Rundfunkratsmitglied Gregor Golland so und unterstreicht, dass „Gendern […] nichts anderes als zwanghafte ideologische Umerziehung im Kopf“ ist.3

Obwohl der aus Zwangsgeldern finanzierte WDR selbst eine Gender-Umfrage durchgeführt hat, dessen Ergebnis eindeutig offenlegt, dass viele Zuschauer den sogenannten „Gender-Gap“ (Sprechpause innerhalb von Wörtern) ablehnen, wird dennoch weiterhin beim Sender gegendert.4 Der Abgeordnete Golland sieht diese Handhabung sehr kritisch, denn das Gendern „entspricht nicht der deutschen Rechtschreibung und verunstaltet unsere schöne Sprache. Außerdem gehört es nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.5 Dabei gibt es für derartige Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne einer sogenannten Gendersprache keine Mehrheit in der Bevölkerung. Der überwiegende Teil, nämlich knapp zwei Drittel, lehnt nach aktuellen Umfragen eine Gendersprache mit Gendersternen oder an­deren Sonderzeichen ab.6

Bereits eine Befragung von Infratest Dimap im Mai 2021 zeigte eindeutig, dass fast zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen eine gendergerechte Sprache ablehnen. Bei einer nur ein Jahr zuvor durchgeführten Umfrage lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Auffällig ist, dass sich selbst bei den Anhängern der Grünen eine relative Mehrheit von 48 Prozent findet, die eine Gendersprache ablehnen. Bei Anhängern der Union sind es bereits 68 Prozent, bei der FDP sogar 77 Prozent.7 Eine im Juli 2021 veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL hat diese Ergebnisse bestätigt. Über die Hälfte der Befragten empfindet demnach eine geschlech-terneutrale Sprache – egal in welcher Form – in Texten als störend. 75 Prozent lehnen das Gendern in den Medien, wie Nachrichten im Fernsehen oder Radio, entschieden ab.8

Aber nicht nur aufgrund der Tatsache, dass eine Mehrheit innerhalb der Bevölkerung fehlt, ist die Etablierung einer Gendersprache abzulehnen – von einer fast unmöglichen Lesbarkeit ab­gesehen. Allein aus sprachlicher Sicht, ergibt das Gendern auch keinen Sinn. Da das Partizip als Form des Verbs ebenfalls einen Tätigkeitscharakter aufweist, ergeben Satzkonstruktionen wie „Demonstrierende sind von der Polizei vernommen worden“ keinen Sinn. Dies ist nämlich nur bei Demonstranten möglich.9 Außerdem sind die grammatischen Genera nicht mit dem biologischen Geschlecht zu verwechseln.

Vor wenigen Tagen wurde in den sozialen Medien ein Video-Ausschnitt eines Gesprächs mit der Autorin Hengameh Yaghoobifarah veröffentlicht, das während der vergangenen Leipziger Buchmesse am Stand der TAZ aufgenommen wurde. Die iranischstämmige Yaghoobifarah, die sich als nicht-binär identifiziert, arbeitet für das Missy Magazine und hatte bis 2022 bei der TAZ die Kolumne „Habibitus“. In diesem besagten Mitschnitt offenbart sie nicht nur ihre Hal­tung zu Deutschland, sondern auch den eigentlichen Sinn der Gendersprache:

„Viele Leute sagen halt beim Gendern, das ist gegen den Lesefluss. Und ich denke so, ja, weil es soll auch … Also für mich ist der Anspruch die deutsche Sprache zu demolieren, weil … Dieses Narativ vom Schutz deutscher Sprache ist halt so rechts und Leute fallen die ganze Zeit drauf rein.“10

Bereits 2017 verglich sie in ihrer Kolumne die deutsche Kultur mit einer „Dreckskultur [von] Kartoffeln“ und sprach sich 2020 dafür aus, die Polizei abzuschaffen. Diese könne besser auf einer Mülldeponie arbeiten, denn „unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten“.

In der Zwischenzeit sind auch andere Parteien zu der Einsicht gelangt, dass eine Genderspra-che weder in öffentlichen Dokumenten noch im alltäglichen Sprachgebrauch benötigt wird. Insofern hat die CDU-Landtagsfraktion in Thüringen folgerichtig im November vergangenen Jahres einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die deutsche Sprache vor einer politisch motivierten Verfremdung schützen sollte. In diesem Antrag, der mit einer knappen Mehrheit angenommen wurde, heißt es unter anderem:

„Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne der sogenannten Gendersprache exis­tiert diese Mehrheit nicht, wie verschiedene Umfragen belegen. Fast zwei Drittel der deutschen Bevölkerung, also ein deutlich großer Teil der Menschen, lehnen einen Gender-Zwang ab. Politik muss dieses eindeutige Votum in ihrem Handeln berücksichtigen.

Auch das für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprach­raum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthogra­phischen Regelwerks verantwortliche zwischenstaatliche Gremium des Rats für deutsche Rechtschreibung spricht sich gegen die Anwendung der sogenannten Gendersprache aus, weil Texte nicht nur sachlich korrekt und verständlich, sondern auch lesbar, vorlesbar und erlernbar sein sollten. Ferner sollten Menschen durch verwirrende Änderungen der deutschen Sprache, wie im Fall der sogenannten Gendersprache, aber auch nicht ausgegrenzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrge­schlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Recht­schreibung nicht empfohlen.

Ferner werden mit dem Zwang zur gegenderten Sprache rund sechs Millionen Menschen in Deutschland ausgegrenzt, die nicht richtig lesen und/oder schreiben können. Schließlich wirkt dieser Zwang ausgrenzend für integrationswillige Migranten und er behindert die notwendige Inklusion von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sowie alle, die auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind.“11

Um so erstaunlicher ist es, dass im Januar dieses Jahres ein Antrag der AfD-Fraktion in Sach­sen-Anhalt unter anderem mit Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt wurde, obwohl er ein Duplikat des Antrags aus Thüringen darstellte. Dieser Vorgang macht einmal mehr zwei ent­scheidende Aspekte deutlich: Den etablierten Parteien kommt es zum einen überhaupt nicht auf den Inhalt eines Antrags an, sondern nur auf die Parteifarbe des Einreichers. Zum anderen werden der Wille und die Sichtweise des Volkes vollkommen ignoriert. Anders ist die Begrün­dung des CDU-Fraktionschefs Guido Heuer, er lasse sich nicht vorführen, weswegen der An­trag abgelehnt werde, nicht zu erklären.12

Aber auch die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg unternahm im Frühjahr dieses Jahres ei­nen Versuch, das Gendern an Schulen, Universitäten und Behörden zu verbieten, und brachte dafür einen Antrag ein. Dieser wurde jedoch von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD ab­gelehnt. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass sich die CDU nicht mit der FDP und der AfD, die den Antrag ebenfalls unterstützte, zusammentue. Eine derartige „parlamentari­sche Mehrheit darf es nicht geben“.13

Dieses Abstimmungsverhalten von CDU, Grünen und SPD zeigt nicht nur ein vollkommen fehlgeleitetes demokratietheoretisches Verständnis, sondern ist auch an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Der von der FDP stammende Antrag basiert auf einem gefassten Be­schluss der CDU-Landtagsfraktion im Rahmen ihrer Klausurtagung vom 13. bis 15. September 2022 in Freudenstadt. In diesem Beschluss heißt es:

„Wir fordern deshalb, dass sich alle amtlichen, behördlichen, schulischen und hochschulischen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und nachgeordnete Behörden ausschließlich an die gültigen Grammatik- und Rechtschreibregelungen halten.“14

Darüber hinaus hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sich zuvor noch gegen das Gendern an Schulen positioniert und klar betont:

„Es ist schon schlimm genug, dass so viele unserer Grundschüler nicht lesen können. Man muss es denen nicht noch erschweren, indem man in der Schule Dinge schreibt, die man gar nicht spricht“15

Dem Bürger wird durch solche Verhaltensweisen offenkundig demonstriert, dass die Wünsche und Vorstellungen des eigenen Volkes nicht zählen und respektiert werden. Unter fadenschei­nigen Begründungen werden selbst eigene Ansichten und Standpunkte der einzelnen Frakti­onen konterkariert. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Bürger und somit Wähler in Nord­rhein-Westfalen feststellen, ob seine Wünsche und Vorstellungen respektiert oder Opfer poli­tischer Machtspiele werden.

Wir wollen daher dem Landtag die Möglichkeit geben, frei und ohne Fraktionszwang, über das Petitum des Antrags der thüringischen CDU-Fraktion, welchen wir uns, nebst der Überschrift des Ursprungsantrags, zu eigen machen, abzustimmen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Eine deutliche Mehrheit von etwa zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland lehnt die Einführung einer sogenannten Gendersprache ab, wie verschie­dene Umfragen bestätigen.
  2. Die Verwendung der sogenannten Gendersprache ist Ausdruck einer ideologischen Auf­fassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage stellt.
  3. Sprache ist eines der wichtigsten Ausdrucksmittel, sie verbindet und prägt die Kultur. Sie muss in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich, rechtssicher, gram­matikalisch und orthographisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strö­mungen sein und sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes bewegen. Dies schließt alle öffentlichen Bereiche, insbesondere die öf­fentliche Verwaltung, aber auch die öffentlich-rechtlichen Medien ein.
  4. Veränderungen der Sprache setzen sich dann durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein verstanden und akzeptiert werden. Davon kann angesichts der fehlenden Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung jedoch keine Rede sein. Verantwortlich für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschrei­bung im deutschen Sprachraum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks ist ausschließlich der Rat für deut­sche Rechtschreibung und nicht das vermeintlich opportune Handeln einer dem Gender-Mainstreaming verpflichteten politischen Bewegung.
  5. Alle Menschen sollen sensibel entsprechend ihrem Geschlecht angesprochen werden. Hierbei handelt es sich um eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht durch verordnete und in der Bevölkerung nicht akzeptierte Abweichungen von orthographischen Regeln erzwungen werden kann.
  6. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung orientiert sich die Gleichberechtigung nicht an der Verfremdung der deutschen Sprache, sondern bildet vielmehr in allen Le­bensbereichen das Maß gesellschaftlichen Handelns. Mit ihrer Vielfalt und Klarheit bietet die deutsche Sprache vielfältige Möglichkeiten, adressatengerecht, geschlechterspezi-fisch und diskriminierungsfrei öffentlich zu kommunizieren, ohne das Grundrecht auf Gleichberechtigung sowie das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 4 der Verfassung Nordrhein-Westfalens in Frage zu stellen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. in der Landesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden sowie allen übrigen staat­lichen Einrichtungen sowohl in der internen als auch externen Kommunikation keine so­genannte Gendersprache zu verwenden und sich ausschließlich an die den Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechende Schreibweise auf der Grundlage des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ zu halten;
  2. in schulischen Einrichtungen einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenann­ten Gendersprache konsequent umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass an Hoch­schulen, Schulen und sonstigen staatlichen Bildungseinrichtungen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie entsprechend dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst werden;
  3. sich dafür einzusetzen, dass an Hochschulen, Einrichtungen der Rechtspflege sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage der deutschen Grammatik und amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechend den Vorgaben des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ kommuniziert wird und auf eine Anwendung der sogenannten Gendersprache verzichtet wird;
  4. sich zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie und unabdingba­rem Bestandteil der kulturellen Identität der Bundesrepublik Deutschland und des Lan­des Nordrhein-Westfalen zu bekennen und ihrer Pflege und ihrem Erhalt eine besondere Verpflichtung beizumessen.

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

Christian Loose

Carlo Clemens

Sven W. Tritschler

Dr. Hartmut Beucker

Prof. Dr. Daniel Zerbin

Dr. Martin Vincentz

Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.nzz.ch/international/teure-kampagnen-wie-die-deutsche-regierung-die-buerger-er-zieht-ld.1712273.

2 Vgl. https://www.nzz.ch/international/deutschland-buerger-und-politiker-entfremden-sich-immer-mehr-ld.1709164.

3 Vgl. https://www.merkur.de/deutschland/nordrhein-westfalen/gender-aerger-beim-wdr-politiker-ideo-logische-umerziehung-im-kopf-cdu-zrw-92108180.html.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Vgl. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wdr-umfrage-die-mehrheit-der-deutschen-will-nicht-mehr-gendern-li.314735.

7 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/grosse-mehrheit-laut-umfrage-gegen-genderspra-che-17355174.html#void.

8 Vgl. https://www.rtl.de/cms/umfrage-zum-gendern-das-denke-die-deutschen-ueber-die-sprache-4770234.html.

9 Vgl. https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2023/gender-manipulation/.

10 Vgl. https://www.info-direkt.eu/2023/05/28/taz-autorin-gibt-zu-gendern-soll-deutsche-sprache-demo-lieren/.

11 Vgl. https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/89342/gendern_nein_danke_re-geln_der_deutschen_sprache_einhalten_keine_politisch_motivierte_verfremdung_der_sprache.pdf.

12 Vgl. https://www.zeit.de/news/2023-01/25/cdu-will-afd-antrag-gegen-gendergerechte-sprache-ableh-nen.

13 Vgl. https://www.t-online.de/region/stuttgart/id_100121642/baden-wuerttemberg-fdp-scheitert-mit-genderverbot-wegen-cdu-und-afd.html.

14 Vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksa-chen/4000/17_4081_D.pdf.

15 Vgl. https://www.t-online.de/region/stuttgart/id_100121642/baden-wuerttemberg-fdp-scheitert-mit-genderverbot-wegen-cdu-und-afd.html.