Herkunftssprachlicher Unterricht in Polnisch und gemeinsame Projekte mit Polen

Große Anfrage
vom 21.09.2023

Große Anfrage 13

der Fraktion AfD

Herkunftssprachlicher Unterricht in Polnisch und gemeinsame Projekte mit Polen

A. Vorbemerkung

Seit über 150 Jahren leben Personen polnischer Volkszugehörigkeit in Nordrhein-Westfalen. Ca. 300.000–350.000 Polen wanderten mit der Aussicht auf bessere Lebensbedingungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in das heutige NRW.1 Die sogenannten „Ruhrpolen“ stellten rechtlich keine Ausländer dar, weil sie größtenteils aus den preußischen Ostprovinzen kamen, die Preußen Ende des 18. Jhdt. im Rahmen der polnischen Teilungen annektierte.2 Die Ruhrpolen organisierten sich vor allem in katholisch geprägten Vereinen, um ihre Identität, Sprache und Traditionen vor einer Politik der Zwangsgermanisierung zu schützen, während der preußische Staatsapparat sogar eine „Zentralstelle für die Überwachung der Polenbewegung“ einsetzte.3 In der Zwischenkriegszeit schlossen sich die polnischen Organisationen 1922 in Berlin zu einem Dachverband zusammen, dem Bund der Polen in Deutschland. Bis heute steht in Bochum das Polnische Haus, „die Bundeszentrale des heute noch existierenden Vereins. Das Haus wird derzeit mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und der NRW-Stiftung saniert und soll nach dem Abschluss der Arbeiten die Geschäftsstelle von Porta Polonica beherbergen.“4 Außerdem besteht seit dem Jahr 2000 eine Regionspartnerschaft5 zwischen Nordrhein-Westfalen und der Woiwodschaft Schlesien, mit welcher einige Kooperationsfelder einhergehen. Investitionsförderungen, Unterstützung im Archivwesen, Digitalisierung, Mobilität oder Expertenaustausche zur Flughafenentwicklung sind nur einige Beispiele der breitgefächerten Zusammenarbeit.6

Am 27. Februar 1940 wurden der Bund der Polen und seine Mitgliedsorganisationen ohne Entschädigung enteignet und bis zu 2.000 Vertreter verhaftet und in Konzentrationslager, vor allem Sachsenhausen und Ravensbrück, deportiert. Viele überlebten nicht.7 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Bund der Polen wieder reaktiviert. Der Ost-West-Konflikt und verschiedene Migrationswellen wirkten sich unterschiedlich auf das innere Verhältnis der in Deutschland lebenden Polen aus.8

Die deutsch-polnischen Beziehungen erhielten mit der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eine neue Grundlage. In Artikel 1 (2) heißt es: „Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.“ Auf den dann am 14. November 1990 geschlossenen deutsch-polnischen Grenzvertrag folgte der deutsch-polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 (VNfZ). Mit diesem Vertrag erfolgte einerseits die Anerkennung der deutschen Volksgruppe in Polen als Minderheit, andererseits erklärte Deutschland die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität der auf seinem Hoheitsgebiet lebenden Polen zu schützen.9

Vor diesem Hintergrund begrüßen die Fragesteller, dass in NRW der Zugang zu einem Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Polnisch unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Nachmittagsunterricht oder außerunterrichtlichen Angeboten (Ganztag) in Höhe von bis zu fünf Wochenstunden an öffentlichen Schulen angeboten werden kann.10 Wie der Wissenschaftliche Dienst in einer Dokumentation zum Polnischunterricht mit dem Stand 2015 ausführt, kann in der Sekundarstufe I „Polnisch als Muttersprache an die Stelle einer zweiten Fremdsprache treten. Außerdem kann Polnisch sowohl schriftliches als auch mündliches Abiturfach sein.“11 Weiterhin „bestehen 176 bilaterale Schulpartnerschaften mit polnischen Schulen, welche durch die Landesregierung finanziell gefördert werden. Außerdem gibt es 67 COMENIUS-EU-Schulpartnerschaften, zwei Regio-Projekte mit polnischen Partnern, sowie 47 eTwinning-Projekte zwischen nordrhein-westfälischen und polnischen Schulen.“12

Vertreter polnischer Organisationen teilten den Fragestellern mit, dass in NRW der HSU-Erlass keinen Bezug zum VNfZ herstelle. Weiterhin werde im Nachbarschaftsvertrag die Begrifflichkeit der „Muttersprache“ und nicht „Herkunftssprache“ verwendet. Insofern ließe sich argumentieren, dass die HSU-Maßnahmen am Nachbarschaftsvertrag vorbei umgesetzt und die Gruppe der Polen pauschal mit anderen Einwanderergruppen vermischt würden. Dies sei aus ihrer Sicht jedoch unangebracht, da sie aufgrund ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung durch den Nachbarschaftsvertrag nicht mit anderen Volksgruppen in NRW vergleichbar wären. Daher müsste die polnische Volksgruppe in NRW rechtlich anders eingeordnet und getrennt betrachtet werden.

Die Fragesteller betonen, dass eine freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen auf Grundlage des VNfZ im Interesse der deutschen Minderheit in Polen ist und davon abhängt, ob der seit September 2022 von drei auf eine Wochenstunde gekürzte Unterricht wieder vollumfänglich hergestellt wird.13 Der polnische Bildungsminister, Przemysław Czarnek, begründete die Kürzungen mit der – nach seiner Auffassung – Nichteinhaltung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft.14

Daher ist die Gewährleistung eines mutter- oder herkunftssprachlichen Unterrichts auf Grundlage des Vertrages ein wichtiges Argument für die Bundesregierung in den Gesprächen mit der polnischen Regierung. Der Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache in Polen fokussiert sich nicht allein auf die Vermittlung der Sprache, sondern berücksichtigt darüber hinaus „die nationale und sprachliche Identität der Lernenden“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD.15

Auf Bundesebene wird derzeit erwägt, den außerschulischen Polnischunterricht finanziell zu unterstützen. Der bisherige Beschluss des Bundestages für eine Bundesförderung für das vom Bund und dem Land Sachsen initiierte Projekt eines Kompetenz- und Koordinierungszentrum Polnisch (KokoPol) ermöglicht dies bisher nicht, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD hervorging.16 Eine aktuelle Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes kommt zu dem Ergebnis, dass eine „Förderung des außerschulischen muttersprachlichen Polnischunterrichts durch den Bund […] aus verfassungsrechtlicher Sicht vertretbar“ erscheine.

B. Fragenkatalog

  1. Wie viele Personen mit nur polnischer Staatsangehörigkeit leben nach Kenntnisstand der Landesregierung aktuell in NRW? (Bitte insgesamt angeben und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  2. Wie viele Personen polnischer Herkunft und nur deutscher Staatsangehörigkeit leben nach Kenntnisstand der Landesregierung aktuell in NRW? (Bitte insgesamt angeben und nach Bezirken, Kreise bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  3. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche gibt es nach Kenntnisstand der Landesregierung in den in Antwort 1 bis 2 genannten Gruppen? (Bitte insgesamt angeben, nach Gruppen sowie nach Bezirken, Kreise bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  4. Berücksichtigt nach Kenntnisstand der Landesregierung der HSU Polnisch auch die nationale und sprachliche Identität der Schüler, wie der Minderheitensprachenunterricht in Polen?
  5. Wenn ja, auf welche Art und Weise geschieht dies?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag wird die Begrifflichkeit „Muttersprache“ und nicht „Herkunftssprache“ verwendet (siehe Vorbemerkung). Gibt es nach Ansicht der Landesregierung einen Unterschied zwischen dem, was herkunftssprachlicher Unterricht und was muttersprachlicher Unterricht sein soll bzw. ist? (Vgl. Vorbemerkung/ Antwort bitte begründen)
  8. Stellt nach Ansicht der Landesregierung der HSU Polnisch eine Umsetzung des deutsch­polnischen Nachbarschaftsvertrags dar? (Vgl. Vorbemerkung)
  9. Wenn ja, warum wird im Erlass oder anderen Rechtsgrundlagen kein Bezug zum Vertrag hergestellt und sollten diesbezüglich nicht vielleicht Anpassungen in der Rechtslage vorgenommen werden?
  10. Wenn nein, warum nicht und sollten diesbezüglich nicht vielleicht Anpassungen in der Rechtslage vorgenommen werden?
  11. Wie werden die potentiellen Interessenten für den HSU Polnisch ermittelt?
  12. Wie werden die potentiellen Interessenten über das Angebot eines HSU in Polnisch informiert?
  13. Gibt es einen Lehrplan für den HSU Polnisch?
  14. Wenn ja, welchen Inhalt hat dieser und welche positiven Bezugspunkte zu Deutschland sollen demnach vermittelt werden?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Seit wann wird der HSU Polnisch in NRW angeboten und wie haben sich die Schülerzahlen seit 1991 entwickelt? (Bitte tabellarisch getrennt für Grundschule und Sek I aufschlüsseln)
  17. Wie viele Schüler besuchen den HSU Polnisch an den Grundschulen im Rahmen von Nachmittagsunterricht in NRW? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  18. An welchen Schulen wird der HSU angeboten? Welche davon sind private Schulträger?
  19. Wie viele Gruppen in welcher Größe gibt es in den verschiedenen Klassenstufen?
  20. Wie viele Wochenstunden Unterricht werden in den einzelnen Gruppen angeboten?
  21. Wie viele Schüler besuchen den HSU Polnisch an den Grundschulen im Rahmen des Ganztages in NRW? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  22. An welchen Schulen wird der HSU angeboten? Welche davon sind private Schulträger?
  23. Wie viele Gruppen in welcher Größe gibt es in den verschiedenen Klassenstufen?
  24. Wie viele Wochenstunden Unterricht werden in den einzelnen Gruppen angeboten?
  25. Wie viele Schüler besuchen den HSU Polnisch an den Sek-I-Schulen im Rahmen von Nachmittagsunterricht in NRW? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  26. An welchen Schulen wird der HSU angeboten? Welche davon sind private Schulträger?
  27. Wie viele Gruppen in welcher Größe gibt es in den verschiedenen Klassenstufen?
  28. Wie viele Wochenstunden Unterricht werden in den einzelnen Gruppen angeboten?
  29. Wie viele Schüler besuchen den HSU Polnisch an den Sek-I-Schulen im Rahmen des Ganztages in NRW? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  30. An welchen Schulen wird der HSU angeboten? Welche davon sind private Schulträger?
  31. Wie viele Gruppen in welcher Größe gibt es in den verschiedenen Klassenstufen?
  32. Wie viele Wochenstunden Unterricht werden in den einzelnen Gruppen angeboten?
  33. Wie viele Lehrer sind nach Kenntnis der Landesregierung und in welchem zeitlichen Umfang für den herkunftssprachlichen Polnischunterricht in NRW eingestellt? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  34. Wo und durch welche Institutionen werden nach Kenntnis der Landesregierung Lehrer für den HSU Polnisch in NRW ausgebildet und wie viele sind dies? (Bitte ab 1991 tabellarisch aufschlüsseln)
  35. Welche Haushaltsmittel wendet nach Kenntnis der Landesregierung NRW für den HSU in Polnisch auf und wie werden die Kosten ermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach Grundschule und Sek I sowie Lehrerausbildung)
  36. Wie ist der Fremdsprachenunterricht in Polnisch in NRW rechtlich und praktisch ausgestaltet?
  37. Wie ist der Lehrplan bzw. der Inhalt für den polnischen Fremdsprachenunterricht ausgestaltet?
  38. Wie viele Schüler besuchen den polnischen Fremdsprachenunterricht in NRW? (Bitte tabellarisch für NRW insgesamt und nach Bezirken, Kreise bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln)
  39. An welchen Schulen wird dieser angeboten? Welche davon sind private Schulträger?
  40. Wie viele Gruppen und in welcher Größe gibt es in den verschiedenen Klassenstufen?
  41. Wie viele Wochenstunden Unterricht werden in den einzelnen Gruppen angeboten?
  42. Wie viele Schüler haben seit 1991 das Abitur in NRW in polnischer Sprache abgelegt?
  43. Welche Inhalte müssen die Schüler für das Abitur in polnischer Sprache beherrschen?
  44. Wo und durch welche Institutionen werden nach Kenntnis der Landesregierung Lehrer für den polnischen Fremdsprachunterricht in NRW ausgebildet und wie viele sind dies? (Bitte ab 1991 angeben)
  45. Welche Haushaltsmittel wendet NRW nach Kenntnis der Landesregierung für den polnischen Fremdsprachunterricht auf und wie werden die Kosten ermittelt? (Bitte aufschlüsseln und auch Kosten für Lehrerausbildung angeben)
  46. Inwiefern arbeitet die Landesregierung mit der Republik Polen seit 1991 in Bezug zur „Entsendung von Lehrern, der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sowie der Entwicklung und Bereitstellung von Lehrmaterial“ auf Grundlage von Art. 25, (4) VNfZ zusammen?
  47. Wie viele bilaterale deutsch-polnische Schulpartnerschaften gibt es aktuell in NRW, welche Schulen nehmen daran teil und in welchem Umfang und welcher Form wird an diesen Schulen Polnischunterricht angeboten? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln)
  48. Wie viele COMENIUS-EU-Schulpartnerschaften mit Bezug zu Polen gibt es aktuell in NRW, welche Schulen nehmen daran teil und in welchem Umfang und welcher Form wird an diesen Schulen Polnischunterricht angeboten? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln)
  49. Wurden seit 1991 nach Kenntnisstand der Landesregierung private oder staatliche außerschulische Träger gefördert, die muttersprachlichen oder herkunftssprachlichen Unterricht anbieten?
  50. Wenn ja, welche Träger wurden in welchem Zeitraum und in welcher Höhe gefördert?
  51. Wenn nein, warum nicht?
  52. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Renovierung des Polnischen Hauses in Bochum? Mit welchen Finanzmitteln und über welches Ministerium ist das Land NRW daran beteiligt?
  53. Inwiefern und mit welchen Finanzmitteln ist das Land NRW am Projekt Porta Polonica beteiligt?
  54. Welche Projekte haben bis 2022 in Zusammenarbeit mit der Partnerregion Woiwodschaft Schlesien im schulischen Kontext stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Projekts und Teilnehmerschaften)

Carlo Clemens
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Sven W. Tritschler
Klaus Esser
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Christian Loose
Zacharias Schalley

 

Große Anfrage als PDF

 

Antwort der Landesregierung als PDF

 

1 Vgl. https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/zuwanderungsland-deutschland/migrationen/rooms/0306.htm, Zugriff 13.07.2023

2 Vgl. https://www.gelsenkirchen.de/de/stadtprofil/stadtgeschichten/zuwanderung/_die_ruhr-polen.aspx, Zugriff 13.07.2023

3 Vgl. https://www.porta-polonica.de/de/atlas-der-erinnerungsorte/die-ruhrpolen?page=4&t=1#body-top, Zugriff 13.07.2023)

4 https://www.porta-polonica.de/de/atlas-der-erinnerungsorte/dom-polski-bochum, Zugriff 13.07.2023

5 https://www.mbei.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-schlesien-bauen-kooperation-aus-europaminister-krautscheid

6 https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-schlesien-erneuern-gemeinsame-erklaerung-ueber

7 https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_der_Polen_in_Deutschland, Zugriff 18.07.2023)

8 Vgl. https://www.porta-polonica.de/de/atlas-der-erinnerungsorte/der-bund-der-polen-deutschland?page=7#body-top, Zugriff 18.07.2023

9 vgl. Art. 21 (1) VNfZ: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/vertrag-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-polen-ueber-gute-nachbarschaft-und-freundschaftliche-zusammenarbeit-786742 , Zugriff 23. Februar 2022).

10 Vgl. https://bass.schul-welt.de/16253.htm, Zugriff am 18.07.2023

11 Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages 8 – 3000 – 056/15: „Sprachunterricht nach Verträgen zwischen Deutschland und Polen sowie zwischen Deutschland und Frankreich – Rechtliche Grundlagen und bildungspolitische Praxis, 2015, S. 20

12 ebd.

13 Vgl. https://skgd.pl/de/2022/02/05/mniej-godzin-jezyka-niemieckiego-jako-jezyka-mniejszosci/, Zugriff am 13.07.2023

14 Vgl. Stenografischer Bericht des polnischen Sejm von der 45. Sitzung vom 17. Dezember 2021, S. 7ff

15 (BT-Drs. 20/1419)

16 (BT-Drs. 20/1419)