Humanitäre Aufnahme sowie Fachkräfteaufnahme von Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW – Daten zur Delinquenz und Erwerbstätigkeit in den Jahren 2021 bis 2023

Große Anfrage
vom 21.09.2023

Große Anfrage 14

der Fraktion AfD

Humanitäre Aufnahme sowie Fachkräfteaufnahme von Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW Daten zur Delinquenz und Erwerbstätigkeit in den Jahren 2021 bis 2023

Wie aus einer Antwort des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg hervorgeht, nehmen afghanische Zuwanderer in erheblichem Umfang Sozialleistungen in Anspruch. Allein auf diesen begrenzten Personenkreis entfielen im Jahr 2022 in Hamburg Transferleistungen in Höhe von ca. 150 Mio. Euro.1 Erstaunlich gering war auch der Umfang der Rückführungsmaßnahmen (0 Abschiebungen, 8 freiwillige Ausreisen, 84 Überstellungen in Drittländer in 18 Monaten). Bei der Anzahl der Tatverdächtigen war im Jahr 2023 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Ebenso war die Anzahl der verbüßten Haftstrafen unverhältnismäßig hoch. Bei der Altersstruktur fällt ein Übergewicht jüngerer Personen auf. Bei der Aufteilung nach Geschlechtern ist mit ca. 58 % ein deutlicher Überschuss an Männern zu verzeichnen.

Ähnlich dramatische Zahlen lieferte eine entsprechende Anfrage in Bezug auf die Gruppe der Syrer.2 Für das Jahr 2022 entfielen auf diesen Personenkreis Transferleistungen in Gesamthöhe von 83,1 Mio. Euro. Bei den Rückführungsmaßnahmen wurden im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 verzeichnet: 0 Abschiebungen, 3 freiwillige Ausreisen und 30 Überstellungen in Drittländer. Auch bei der Anzahl der Tatverdächtigen ist – ähnlich wie bei der Gruppe der Afghanen – ein deutlicher Aufwärtstrend zu verzeichnen.

Für NRW bitten wir um eine analoge Beantwortung (Fragen 1–15), allerdings erweitert auf alle Top-8-Asyl-Hauptherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) sowie differenziert nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Arbeitsmarktintegration (IAB) von „Geflüchteten“ in Deutschland – beruhend auf Selbstangaben der Betroffenen

„54 Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten waren 2021 erwerbstätig“, so meldete das IAB in einer Pressemitteilung vom 27. Juli 2023.3 Was dabei in zahlreichen Presseartikeln unerwähnt blieb, war die Form der Datenerhebung. Diese erfolgte nämlich nicht in Form von konkreten Daten und Fakten, sondern auf Grundlage von Hochrechnungen. Als Grundlage dieser Hochrechnungen diente die Befragung eines sehr begrenzten Personenkreises anhand von Selbstauskünften. Daher besteht auch keine Vergleichsmöglichkeit zu offiziellen Arbeitsmarktdaten.4

Wie aus der Studie hervorgeht, arbeiten aus der Gruppe der 2015 „zugezogenen Geflüchteten“ zwar 54 % der Personen, davon aber nur zwei Drittel in Vollzeit. Folglich arbeiten aus der Gesamtgruppe lediglich 35 % in Vollzeit. Ähnlich sieht es beim Anteil derjenigen Personen aus, die einer qualifizierten Tätigkeit nachgehen. Aus der Gruppe der Erwerbstätigen sind es noch 70 %, aus der Gesamtgruppe aber lediglich 38 %. Das durchschnittliche Bruttogehalt der Vollzeitbeschäftigten liegt zudem mit 2.037 Euro (nach 6 Jahren in Deutschland) weit unter dem Bevölkerungsdurchschnitt und letztendlich unterm Strich nur knapp über dem Bürgergeldniveau bei 60 Prozent des mittleren Vollzeitverdienstes der Gesamtbevölkerung. Die Mehrheit der Verdienste liegt folglich im Niedriglohnbereich. Das mittlere Bruttostundenentgelt liegt bei einer Aufenthaltsdauer von sechs und sieben Jahren bei knapp 11 Euro.

Auffällig sei zudem ein erhebliches Gefälle zulasten der Frauen. Sechs Jahre nach dem Zuzug sind unter den Geflüchteten 23 Prozent der Frauen und 67 Prozent der Männer erwerbstätig; sieben Jahre und mehr nach dem Zuzug sind es 26 Prozent der Frauen und 76 Prozent der Männer. Auffällig ist zudem der geringe Beschäftigungsanteil in den Kategorien „Spezialist“ und „Experte“. Auch nach 7 oder mehr Jahren in Deutschland beträgt der Anteil nur 6 % (Bevölkerungsdurchschnitt: 40 %). Der Anteil der Kategorien „Helfer“ und „Fachkraft“ beträgt dagegen 94 % (Bevölkerungsdurchschnitt: 60 %). Auch beim mittleren Bruttoeinkommen gibt es zwischen Frauen und Männern ein erhebliches Gefälle.

Sechs Jahre nach Zuzug beziehen – der Studie folgend – 46 % der Geflüchteten Sozialleistungen beziehungsweise sind Teil einer Bedarfsgemeinschaft; nach sieben und mehr Jahren sind es 40 %. Die Leistungsbezugsquote der 2015 zugezogenen Geflüchteten beläuft sich im Jahr 2021 auf 45 %.

Die Studie beruht auf Paneldaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: „Die Gesamtstichprobe umfasst inzwischen 10.111 erwachsene Personen, die mindestens einmal und bis zu sechsmal befragt wurden. Betrachtet werden hier 8.799 Geflüchtete im erwerbsfähigen Alter (18 bis 64 Jahre), die seit 2013 zugezogen sind (gut 22.000 Personen-Jahr-Beobachtungen). Die Analysen zur Befragungswelle 2021 beziehen 2.193 Personen ein. Die Erhebung enthält in dem Personen- und Biografiefragebogen rund 400 Fragen und in dem Haushaltsfragebogen rund 100 Fragen, die neben vielen anderen Aspekten detaillierte Informationen über die Flucht- und Migrationsbiografie, Bildung und Ausbildung, den Erwerbsstatus, über den Leistungsbezug und zur Teilnahme an Bildungs-, Ausbildungs-, Sprach- und Integrationsprogrammen erfassen.“5

Die Zahlen zur „Struktur der Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit“ nach 7 oder mehr Jahren in Deutschland beruhen beispielsweise auf lediglich 212 Beobachtungen! Die Zahlen zum „Anforderungsniveau der Tätigkeit vor und nach Ankunft in Deutschland“ derselben Gruppe beruhen auf 251 Beobachtungen. Bei diesen geringen Stichproben, die zudem auf Eigenauskünften beruhen und im Anschluss hochgerechnet werden, mit einem dann noch sehr umfangreichen Fragenkomplex, der ein gewisses Sprachniveau voraussetzt, erscheinen die Ergebnisse der Studie aus wissenschaftlicher Sicht nicht sonderlich repräsentativ.

Daher halten wir eine umfangreiche Datenermittlung für NRW in dieser Frage erneut für erforderlich. Die Fragen 16–51 stellen wir mit dieser Großen Anfrage – nach der Großen Anfrage 406 vom 26.08.2021 – erneut, diesmal für den Zeitraum 2021 bis 2023. Wir bitte um eine möglichst analoge Beantwortung.

Fragenkatalog:

  1. Wie viele Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern7 hat es mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 30.06.2023 in NRW gegeben?
  2. Wie verteilten sich diese Personen auf die Kreise/kreisfreien Städte in NRW sowie auf die Unterbringungseinrichtungen (ZUE, EAE, NU) des Landes? (Bitte die Daten zum letzten verfügbaren Datum nennen)
  3. Wie viel Prozent der Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW waren mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 30.06.2023 männlich, weiblich und divers?
  4. Wie alt waren die Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 30.06.2023 in NRW? (Bitte jeweils differenziert nach unter 18 Jahre, 18–25, 25–35, 35–45, 45–55, 55–65 und ab 65 Jahre listen)
  5. Wie viele Tatverdächtige hat es im Jahr 2021, im Jahr 2022 sowie bisher im Jahr 2023 aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW geben? (Bitte differenziert nach Jahr, Herkunftsland und Straftatbestand listen)
  6. Wie viele Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern haben in den Jahren 2021, 2022 sowie bisher im Jahr 2023 eine Haftstrafe verbüßt? (Bitte differenziert nach Jahr, Nationalität und Anzahl der zu einer Haftstrafe verurteilten Personen listen)
  7. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Haftunterbringung der Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den Jahren 2021, 2022 sowie bisher im Jahr 2023? (Bitte differenziert nach Jahr listen)
  8. Wie viele Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern haben in den Jahren 2021, 2022 sowie bisher im Jahr 2023 einen negativen Asylbescheid erhalten und waren dadurch ausreisepflichtig? (Bitte differenziert nach Jahr, Herkunftsland und ausreisepflichtig mit/ohne Duldung listen)
  9. Wie viele dieser Personen haben Deutschland in den Jahren 2021, 2022 sowie bisher im Jahr 2023 verlassen? (Bitte differenziert nach Herkunftsland, Jahr und Anzahl sowie Abschiebung, freiwillige Ausreise und Dublin-Rücküberstellung listen)
  10. Welche Gründe für eine Duldung lagen in den zuvor angefragten Fällen vor? (Bitte differenziert nach Jahr, Anzahl, Nationalität und Duldungsgrund listen)
  11. Wie viele vormals ausreisepflichtige Personen aus der zuvor abgefragten Gruppe haben bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten? (Bitte differenziert nach Kreis/kreisfreier Stadt, Nationalität und Anzahl listen)
  12. Wie viele Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern sind nach Erhalt ihres negativen Asylbescheids strafrechtlich in Erscheinung getreten? (Bitte auch prozentuell antworten.)
  13. Wie viele Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern waren mit Stand vom 31.12.2021, 31.12.2022 sowie 30.06.2023 in NRW sozialversicherungspflichtig beschäftigt? (Bitte jeweils differenziert nach Jahr, Anzahl, Nationalität Vollzeit/Teilzeitbeschäftigung und Kreis/kreisfreie Stadt listen)
  14. Wie viele der angefragten Personen erhielten in den Jahren 2021, 2022 und 2023 bis einschließlich Juni staatliche Transferleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem SGB II bzw. Leistungen nach dem SGB XII? (Bitte jeweils differenziert nach Jahr, Anzahl, Nationalität und Kreis/kreisfreie Stadt listen)
  15. Wie viel Geld haben Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den Jahren 2021, 2022 und 2023 bis einschließlich Juni in Form der unter Frage 14 genannten staatlichen Transferleistungen erhalten? (Bitte jeweils nach der Art (Asylbewerberleistungsgesetz und ALG II et cetera), Summe, Herkunftsland und Kreis/kreisfreie Stadt differenziert listen)
  16. In welchem Umfang hat sich von 2021 bis heute die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Grundsicherungsbezieher) aus den genannten Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  17. Wie hoch war unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  18. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern ? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  19. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  20. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern ? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  21. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  22. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 das erforderliche Bruttomonatsgehalt, um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  23. Wie groß sind nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW, die in den Jahren 2021 bis 2023 ein Entgelt bezogen haben, welches nicht ausreicht, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  24. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW der Anteil der Arbeitsuchenden aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  25. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW der Anteil der Arbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  26. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2023 in NRW der Anteil der Langzeitarbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  27. Hat nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit? (Bitte im Detail begründen)
  28. Kann nach Ansicht der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern zukünftig dazu beitragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit? (Bitte im Detail begründen)
  29. Hat nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, den nicht abgedeckten Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu reduzieren, und wenn ja, inwieweit? (Bitte im Detail begründen)
  30. Kann nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern zukünftig dazu beitragen, den vorhandenen Fachkräftemangel zu reduzieren, und wenn ja, inwieweit? (Bitte im Detail begründen)
  31. Wie bewertet die Landesregierung die weitere Entwicklung im Niedriglohnsektor vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Verlegung von Unternehmen ins Ausland, u. a. ausgelöst durch im internationalen Vergleich überhöhte Energiepreise bzw. die industriefeindliche Ideologie der sogenannten „Transformation“?
  32. Wie bewertet die Landesregierung den derzeit bundesweit vorhandenen (Median-)Entgeltunterschied zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern?
  33. Beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass sich der (Median-)Entgeltunterschied zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern nicht weiter vergrößert, und wenn ja, wie?
  34. Wie bewertet die Landesregierung den hohen Anteil der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern?
  35. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Arbeitslosen sowie Arbeitsuchenden aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  36. Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Langzeitarbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  37. Wie hoch ist davon jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügen? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  38. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 und wie hoch ist aktuell der Bestand an Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen? (Bitte nach einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  39. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2021 bis 2022 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Unterbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  40. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten an allen Integrationen von Personen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen und zum Vergleich auch den Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von deutschen ELB ausweisen)
  41. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 bis 2022 sowie am 30.06.2023 die Zahl der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in Landesunternehmen bzw. in Unternehmen, an denen das Land NRW beteiligt ist? (Bitte nach Unternehmen getrennt ausweisen und zum Vergleich dazu jeweils die Zahl der beschäftigten Deutschen und Ausländer insgesamt angeben)
  42. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  43. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Zahl der ungeförderten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten am ersten Arbeitsmarkt aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  44. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Zahl der geförderten Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  45. Wie viele Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern beziehen davon jeweils Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie SGB III?
  46. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Zahl der geringfügig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  47. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2021 und 2022 sowie am 30.06.2023 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten, gemessen an allen Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit ausweisen)
  48. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten in NRW (WZ 2008, Abschnitte A bis U)?
  49. Wie hoch ist in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer und jeweils das Medianentgelt, welche Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erzielt haben? (Letzter Stand; bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)
  50. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Berufssegmenten in NRW gemäß KldB 2010?
  51. Wie hoch ist in den einzelnen Berufssegmenten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer und jeweils das Medianentgelt, welches Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erzielt haben? (Bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)
  52. Wie hoch ist die Quote der Zuwanderer aus den TOP-8-Asylherkunftsländern, die eine berufliche Qualifikation oder Weiterbildung in NRW erfolgreich absolviert haben? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Art der Qualifikation ausweisen)
  53. Wie hoch ist die Quote der Zuwanderer aus den TOP-8-Asylherkunftsländern, die ehrenamtliche oder gemeinnützige Tätigkeiten in NRW ausüben? (Bitte nach Art der Tätigkeit und Nationalität ausweisen)
  54. Wie häufig wurden im Zeitraum von 2015 bis 2023 die beruflichen Qualifikationen von Zuwanderern aus den TOP-8-Asylherkunftsländern in NRW erfolgreich anerkannt? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Art der anerkannten Qualifikation auflisten)
  55. Gibt es Programme oder Initiativen in NRW, die speziell darauf abzielen, die berufliche
    Integration von Zuwanderern aus den TOP-8-Asylherkunftsländern zu fördern? Wenn ja, welche Erfolge wurden bis heute erzielt?
  56. Wie hoch ist der Anteil der Zuwanderer aus den TOP-8-Asylherkunftsländern, die im öffentlichen Dienst in NRW beschäftigt sind? (Bitte nach Art der Beschäftigung ausweisen)
  57. Welche Rolle spielen Unternehmen in NRW bei der Integration von Zuwanderern in den
    Arbeitsmarkt? Gibt es Beispiele für Best Practices?
  58. Wie sieht die Beschäftigungssituation für Zuwanderer in den ländlichen Regionen im Vergleich zu den urbanen Gebieten von NRW aus?
  59. Wie hat sich die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern aus den TOP-8-Asylherkunftsländern in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern entwickelt? Gibt es Unterscheide in den Erfolgen der beruflichen Integration?

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Sven W. Tritschler
Klaus Esser
Markus Wagner
Carlo Clemens
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Christian Loose
Zacharias Schalley

 

Große Anfrage als PDF

 

Antwort der Landesregierung als PDF

 

1 Vgl.  https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84298/afghanen_in_hamburg_2022_und_2023_daten_zur_delinquenz_und_ erwerbstaetigkeit.pdf

2 Vgl. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84555/syrer_in_hamburg_daten_zur_delinquenz_und_erwerbstaetigkeit.pdf

3 Vgl. https://iab.de/presseinfo/mehr-als-die-haelfte-der-2015-nach-deutschland-gefluechteten-ist-inzwischen-erwerbstaetig/

4 Vgl. https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf

5 Vgl. https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf; S. 2

6 Vgl. Lt.-Drucksache 17/15787

7 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien