Personenpotential geduldeter Personen im Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht in ___

Kleine Anfrage
vom 05.12.2022

Kleine Anfrage 974-1027
der Abgeordneten der AfD-Fraktion vom vom 05.12.2022

Personenpotential geduldeter Personen im Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht in ___

Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts soll geduldet ausreisepflichtigen Personen, die geringfügige Voraussetzungen zur Erlangung eines Bleiberechts gem. § 25a bzw. 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nach 5 Jahren nicht erfüllen, in einem „Chancen-Aufenthaltsjahr“ die Möglichkeit eingeräumt werden, die Voraussetzungen nach diesem „Chancen-Aufenthaltsjahr“ dann doch noch zu erfüllen. Im Falle eines Scheiterns soll ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgen.1

Am 1. Juli 2011 wurde zunächst eine Bleiberechtsregelung für junge Menschen, die eine Duldung besitzen, die „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“ (§ 25a AufenthG), eingeführt. Dem folgte am 01. August 2015 eine alters-und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für nachhaltig integrierte Ausländer mit unsicherer Bleibeperspektive (§ 25b AufenthG).

Trotz geringster Anforderungen konnten bisher nur verhältnismäßig wenige Personen in den Genuss dieser Bleiberechtsregelungen kommen. Mit Stand vom 30.09.2022 traf dies auf 4.545 Jugendliche (§25a, Abs. 1, AufenthG) zzgl. 855 Familienangehöriger sowie 3.585 Erwachsene (§25b, Abs.1, AufenthG) zzgl. 2.331 Familienangehöriger, also insgesamt 11.316 Personen zu.2

Eine kommunale Anfrage vom 21.06.2022 in Bochum hat ergeben, dass zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.07.2022 lediglich 572 Abschiebungen im Zuständigkeitsbereich der hiesigen Ausländerbehörde stattgefunden haben. Zum Stichtag 01.07.2022 waren 996 geduldete Personen in Bochum registriert. Von diesen sind 757 heutige Duldungsinhaber erstmals bis zum Jahresende 2016 in das Bundesgebiet eingereist und könnten sich somit zum 01.01.2022 mindestens 5 Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben.3

Trotz einer Erfüllung der Voraufenthaltszeit könnten andere Voraussetzungen nicht erfüllt sein, z.B. bei Unterbrechungen des Aufenthalts in Deutschland oder erheblichen Straftaten. Von daher ist es, wie in Bochum, mit vertretbarem Arbeitsaufwand nur möglich, die Erfüllung der Voraufenthaltszeit zu überprüfen und statistisch zu erfassen.

Ein kommunaler Sachstandsbericht vom 14.11.2022 in Gelsenkirchen hat ebenfalls Hinweise zur potenziellen Größe der Zielgruppe des Chancen-Aufenthaltsrechts ergeben. Dort heißt es: „In der Stadt Gelsenkirchen leben aktuell 1056 geduldete Personen (Oktober 2022). Davon befinden sich nach einer Auswertung 758 Personen in einem über fünfjährigen Duldungsstatus und könnten somit – zumindest aus zeitlicher Sicht – die Anspruchsvoraussetzungen der zukünftigen Aufenthaltserlaubnis erfüllen.“4

Im Zusammenhang mit der landesweiten Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es von Bedeutung, dass die Landesregierung für alle Kreise bzw. kreisfeien Städte das voraussichtliche Personenpotential ermittelt. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch, die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen je Kreis bzw. kreisfreier Stadt in Verbindung mit den jeweiligen Abschiebezahlen in der Vergangenheit zu ermitteln. Dies dient u.a. einer Bewertung der Arbeitsbelastung der Kommunalen Ausländerbehörden, was als Schlussfolgerung zu einer personellen Verstärkung bzw. im Idealfall in größerem Umfang auch zu einer Aufgabenverlagerung – hin zu den Zentralen Ausländerbehörden – führen könnte.

Kurz vor der Abstimmung über das Chancen-Aufenthaltsrecht hat der Ausschuss für Inneres und Heimat noch gravierende Änderungen beschlossen. Der Stichtag wurde vom 01. Januar 2022 auf den 31. Oktober 2022 verlegt. Die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltstitels wurde von 12 auf 18 Monate verlängert. Damit hat sich die potentielle Zielgruppe deutlich erhöht.5

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Abschiebungen bzw. Dublin-Rücküberstellungen gab es in den Jahren 2020 und 2021 sowie bisher im Jahre 2022 in ___? (Bitte die Gesamtsumme je Jahr nennen und die Top-8-Hauptherkunftsländer sowie die sicheren Herkunftsländer gem. § 29a AsylG einzeln ausweisen)
  2. Wie viele Personen sind in den Jahren 2020 und 2021 sowie bisher im Jahre 2022 freiwillig aus ___ in ihr Herkunftsland zurückgekehrt? (Bitte die Gesamtsumme je Jahr nennen und die Top-8-Hauptherkunftsländer sowie die sicheren Herkunftsländer gem. § 29a AsylG einzeln ausweisen)
  3. Wie viele Personen sind aktuell in ___ ausreisepflichtig? (Bitte die Gesamtsumme nennen und die Top-8-Hauptherkunftsländer sowie die sicheren Herkunftsländer gem. § 29a AsylG einzeln ausweisen)
  4. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind in ___ aktuell im Besitz einer Duldung? (Bitte auch differenziert nach den verschiedenen Duldungstatbeständen gem. AufenthG listen)
  5. Wie viele Geduldete in ___ sind bis zum 31.10.2017 in das Bundesgebiet eingereist und könnten – unabhängig von den weiteren Bedingungen in Verbindung mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht – durch die zukünftige bundesgesetzliche Regelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht momentan potenziell in den Genuss eines Chancen-Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 18 Monaten gelangen?

Abgeordneten der AfD-Fraktion

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/624

2 Vgl. Lt.-Drucksache 18/1777

3 Vgl. Drucksache 20221883/1 der Stadt Bochum

4 Vgl. Drucksache 20-25/3936 der Stadt Gelsenkirchen

5 Vgl. Drucksache 20/4700 Deutscher Bundestag


Antworten der Landesregierung zur Lage in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten als PDF:

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