Große Anfrage 29
der Fraktion der AfD
Transparenz bei Flüchtlingsunterkünften – Erwerb und Kosten für öffentliche Träger
Im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag Baden-Württemberg, lieferte das zuständige Ministerium für Justiz und Migration umfangreiches Datenmaterial in Bezug auf die Finanzierung kommunaler Flüchtlingsunterkünfte.1 Dabei ging es u.a. um die Erstattungsbeträge des Landes an die Stadt- und Landkreise für die Unterbringung, um die Kosten für den Erwerb der Grundstücke und den Bau der Unterkünfte, um die kommunale Verteilung der unterzubringenden Personen, um den aktuellen Umfang der Zuweisung ukrainischer Flüchtlinge, um Anschlussunterbringungen nach dem Zuständigkeitswechsel auf die Kommunen, um die konkreten Förderbeträge des Landes an die Kommunen oder auch um bauliche Standards für neue Unterkünfte.
Da sich alle NRW-Kommunen – im Zuge der seit 2015 andauernden Grenzschutzkrise – am Rande ihrer finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeit befinden, besteht Interesse an einer entsprechenden Ausarbeitung auch für NRW. Wir bitten daher um eine möglichst analoge Beantwortung der Fragen – allerdings für den Zeitraum ab 2015.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchem Umfang haben seit dem 1. Januar 2015 und bis heute die Kommunen Nordrhein-Westfalens finanzielle Erstattungsansprüche für die Unterbringung und sonstige Versorgung von Asylsuchenden (vorläufige Unterbringung, gegebenenfalls auch Anschlussunterbringung, sofern die Kreise finanziell beteiligt waren) beim Land geltend gemacht (bitte nach Möglichkeit unter tabellarischer Aufstellung nach Kommune, Kalenderjahren, Fallzahlen, Anzahl und gezahlte Beträge der Fallpauschalen je Kommune und insgesamt/gegebenenfalls Ergebnisse der Spitzabrechnung, Anteil der eigentlichen Kosten für Wohnung und Heizung im Rahmen des erfragten Gesamtaufwands listen)?
- In welchem Umfang haben seit dem 1. Januar 2015 und bis heute die Kommunen (einschließlich Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind) in Immobilien investiert bzw. haben deren Ratsgremien solche künftigen Investitionen beschlossen, welche für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehen sind (bitte nach Möglichkeit unter tabellarischer Aufstellung nach Objekten je Kalenderjahr und Kommune, untergebrachte Personen je Kommune bzw. Objekt, Kosten für den Erwerb/Bau solcher Immobilien je Kommune bzw. Objekt, Altbau/Neubau, gegebenenfalls Umbaukosten, Zielgruppe der Unterzubringenden – Familien/ Alleinstehende sowie Gesamtzahl der Unterzubringenden listen)?
- In welchem Umfang haben seit dem 1. Januar 2015 und bis heute die Kommunen (einschließlich Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind) in Immobilien investiert bzw. haben deren Ratsgremien solche Investitionen beschlossen, welche für die Unterbringung von durch die Kommunen zugewiesenen Asylsuchenden vorgesehen sind (nach Möglichkeit unter tabellarischer Aufstellung nach Objekten je Kalenderjahr, untergebrachte Personen je Kommune bzw. Objekt, Kosten für den Erwerb/Bau solcher Immobilien je Kommune bzw. Objekt, Altbau/Neubau, gegebenenfalls Umbaukosten, Zielgruppe der Unterzubringenden – Familien/Alleinstehende sowie Gesamtzahl der Unterzubringenden)?
- In welchem finanziellen Umfang wurden bzw. werden seit dem 1. Januar 2015 und bis heute Immobilien der unter Frage 2 und 3 erfragten Zweckbestimmung in kommunalem Eigentum gefördert? (bitte nach Möglichkeit unter tabellarischer Aufstellung nach: finanzieller Umfang der bewilligten Förderbescheide/der bereits gestellten Förderanträge je Kommune, Förderung durch Land, Bund oder EU, sowie finanziellem Umfang insgesamt in Nordrhein-Westfalen listen)?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Form der Förderung im Einzelnen?
- Wie hat sich die Zuweisung von Asylsuchenden durch das Land zur Unterbringung in die Verantwortung der Kommunen seit dem 1. Januar 2015 und bis heute entwickelt (Bitte unter tabellarischer Aufstellung nach Kommune, Kalendermonat, Zahl der zur Unterbringung Zugewiesenen listen)?
- Bei wie vielen dieser Personen handelte es sich dabei um ukrainische Staatsangehörige, die im Zuge des russischen Angriffskriegs gem. EU-Massenzustromrichtlinie in Deutschland Schutz gesucht haben? (Bitte unter tabellarischer Aufstellung nach Kommune, Kalendermonat, Zahl der zur Unterbringung Zugewiesenen listen)
- Wie hat sich in den Kommunen (unter tabellarischer Aufstellung nach Kommune und Kalendermonaten, nach Möglichkeit nach Familien/Alleinstehenden, Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen) die Zahl der Asylsuchenden seit dem 1. Januar 2015 und bis heute entwickelt, die aus der vorläufigen Unterbringung (durch die Kommunen) in die Anschlussunterbringung (durch die Kommunen und in deren Kostenträgerschaft) übergegangen sind?
- Welche gegebenenfalls gesetzlich verbindlichen Standards gelten (z. B. Wohnfläche in Quadratmetern je Person, Baumaterialien, Ausstattung, sanitäre Ausstattung, Energieeffizienzklassen, Klimaschutz- und verwandte Gesetzgebung, Stellplätze, Brandschutz und Fluchtwege, Betreuung durch Hausmeister, Freizeitangebote), wenn Flüchtlingsunterkünfte a) aus Bestandsbauten – z. B. Gasthäusern oder Bürogebäuden – umgewidmet werden?
- Welche Standards gelten im Gegensatz dazu bei neu zu errichtenden, neu genehmigten und zweckgebunden Flüchtlingsunterkünften?
- Wie bewertet die Landesregierung die langfristige finanzielle Belastung der Kommunen in NRW in Bezug auf die Unterbringung und Integration von aus humanitären Gründen aufgenommenen Personen seit 2015?
- Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um zu garantieren, dass die finanziellen Belastungen der Investitionen in Flüchtlingsunterkünften durch die Kommunen auf deren Haushalte tragbar sind, ausgeglichen oder sogar reduziert werden und die Kommunen so langfristig finanziell handlungsfähig bleiben?
- Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Erfahrungen seit 2015 in Bezug auf die Unterbringung von aus humanitären Gründen aufgenommenen Personen, besonders vor dem Hintergrund der Koordination zwischen Land und Kommunen?
Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler
Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz
Dr. Hartmut Beucker
Dr. Christian Blex
Carlo Clemens
Klaus Esser
Christian Loose
Zacharias Schalley
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
1 Vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4699_D.pdf