Kleine Anfrage 4384
der Abgeordneten Christian Loose, Dr. Martin Vincentz, und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Werden Inhaber der Blauen Karte EU bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in der kommunalen Ausländerbehörde Krefeld nachrangig behandelt?
Wie uns zugetragen wurde, werden in der Kommunalen Ausländerbehörde Krefeld Inhaber der Blauen Karte EU, die gemäß § 18c Abs. 2 AufenthG die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen, auf eine einjährige Warteliste gesetzt.
Das geschieht, obwohl die betroffene Person sowie seine Ehefrau beide als Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in NRW tätig sind und nach eigener Aussage dauerhaft in Deutschland leben und zum Wohl der Gesellschaft beitragen wollen. Die betroffene Person geht einer unbefristeten Tätigkeit auf Vollzeitbasis nach.
Auch die schriftliche Bitte des Arbeitgebers um Vorrang zum Termin, wurde seitens der kommunalen Ausländerbehörde Krefeld abgelehnt.
Hier stellt sich die Frage, ob deutsche Behörden mit den wenigen Fachkräften, die trotz hoher steuerlicher Belastung und bestehender anderweitiger, vielversprechender Möglichkeiten (Schweiz, Norwegen, USA, Kanada etc.) für diesen Personenkreis, derart geringschätzend verfahren sollten, insbesondere, wenn wir die Gewinnung wirklicher, hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ernst nehmen wollen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele in NRW ansässige Personen verfügen derzeit über die sogenannte Blaue Karte EU?
- Wie viele dieser Personen verfügen zugleich über eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis?
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis gem. § 18c Absatz 2 AufenthG wurden in den Jahren 2022, 2023 sowie bisher im Jahr 2024 in NRW gestellt? (Bitte auch angeben, wie vielen Anträgen entsprochen wurde)
- Inwiefern ist nach Ansicht der Landesregierung in diesen Fällen eine einjährige Wartezeit wie bei der kommunalen Ausländerbehörde Krefeld – statt prioritärer Bearbeitung – vertretbar?
- Inwiefern könnten übergeordnete Behörden wie die Zentralen Ausländerbehörden oder auch die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung zu einer Beschleunigung des Prozesses zur Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis für eigentlich doch allseits erwünschte hochqualifizierte Fachkräfte beitragen, wenn kommunale Ausländerbehörden wie in diesem Fall scheinbar falsche Prioritäten setzen?
Christian Loose
Dr. Martin Vincentz
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4384 mit Schreiben vom 11. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wie viele in NRW ansässige Personen verfügen derzeit über die sogenannte Blaue Karte EU?
Ausweislich der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) sind zum Stichtag 31.07.2024 insgesamt 18.846 Personen in Nordrhein-Westfalen Inhaber einer Blauen Karte EU.
- Wie viele dieser Personen verfügen zugleich über eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis?
Eine differenzierte Auswertung nach gleichzeitig erteilten Aufenthaltstiteln ist im AZR nicht möglich. Es kann lediglich einzeln die Anzahl der Niederlassungserlaubnisse und Blauen Karten ausgewertet werden, jedoch keine Korrelation hergestellt werden.
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis gem. § 18c Absatz 2 AufenthG wurden in den Jahren 2022, 2023 sowie bisher im Jahr 2024 in NRW gestellt?
Der Landesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Zahlen vor, da diese nicht statistisch im AZR erhoben werden.
- Inwiefern ist nach Ansicht der Landesregierung in diesen Fällen eine einjährige Wartezeit wie bei der kommunalen Ausländerbehörde Krefeld – statt prioritärer Bearbeitung – vertretbar?
Die Landesregierung sieht vorliegend keinen Grund für ein (sonder-) aufsichtsrechtliches Tä-tigwerden.
- Inwiefern könnten übergeordnete Behörden wie die Zentralen Ausländerbehörden oder auch die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung zu einer Beschleunigung des Prozesses zur Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis für eigentlich doch allseits erwünschte hochqualifizierte Fachkräfte beitragen, wenn kommunale Ausländerbehörden wie in diesem Fall scheinbar falsche Prioritäten setzen?
Die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis liegt ausländerrechtlich in der alleinigen Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörde.