Zustand der Brücken in ___

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1366-1418

der Abgeordneten der AfD-Fraktion vom 13.02.2023

Zustand der Brücken in ___

Viele Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen befinden sich in einem desolaten, längst sanierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere unter den Brückenbauwerken, die vor 40 Jahren und mehr gebaut und für eine viel geringere Belastung ausgelegt wurden, gibt es kaum eine, bei der nicht mehr oder weniger deutliche Schäden am Bauwerk zwischenzeitlich zu Ablastungen oder teilweise sogar Sperrungen geführt haben.

Winterliche Wetterbedingungen mit Minusgraden hinterlassen zusätzlich jedes Jahr Spuren, die durch den Landesbetrieb Straßen.NRW angegangen werden müssen, ebenso wie die steigende Belastung durch LKW- und Schwerlastverkehre. Die Sperrung der Rahmedetalbrücke Ende 2021 zeigt, wie akut und unvorhersehbar geschlossene Ortschaften einer sehr hohen Belastung ausgesetzt werden können. So fahren derzeit täglich über 20.000 Fahrzeuge – darunter rund 6.000 Lkw – über die Umleitungsstrecken durch Lüdenscheid.

Angesichts möglicher weiterer Ausfälle und der damit einhergehenden massiven Belastungen für die Ausweichstrecken müssen Maßnahmen ausgearbeitet werden, für die ein genauerer Blick insbesondere auf Brückenbauwerke innerhalb von Ortschaften in kreisfreien Städten und Kreisen zwingend notwendig ist.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche für den PKW- und LKW-Verkehr genutzte Brücken im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßen.NRW befinden sich in ___? (Bitte tabellarisch mit Art des Tragwerks, Baujahr und zum Zeitpunkt der Fertigstellung gedachte Höchstbelastung auflisten)
  2. Wann wurden die oben aufgelisteten Brücken in ___ zuletzt überprüft bzw. einem Prüfintervall unterzogen? (Bitte die letzten Termine der letzten drei Prüfungen und Art der Prüfung angeben)
  3. Welche Ergebnisse brachten die Prüfungen hinsichtlich des Zustands der genannten Brückenbauwerke bzw. etwaig notwendiger Sanierungsmaßnahmen?
  4. Welche der oben aufgeführten Brücken in ___ unterliegen derzeit einer
    Gewichtsbeschränkung („Ablastung“) bzw. einer eingeschränkten Befahrbarkeit?

Abgeordnete der AfD-Fraktion


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfragen 1366-1418 mit Schrei­ben vom 21. März 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche für den PKW- und LKW-Verkehr genutzte Brücken im Zuständigkeitsbe­reich des Landesbetriebs Straßen.NRW befinden sich in ___? (Bitte tabellarisch mit Art des Tragwerks, Baujahr und zum Zeitpunkt der Fertig­stellung gedachte Höchstbelastung auflisten)
  2. Wann wurden die oben aufgelisteten Brücken in ___ zuletzt überprüft bzw. einem Prüfintervall unterzogen? (Bitte die letzten Termine der letz­ten drei Prüfungen und Art der Prüfung angeben)
  3. Welche Ergebnisse brachten die Prüfungen hinsichtlich des Zustands der genann­ten Brückenbauwerke bzw. etwaig notwendiger Sanierungsmaßnahmen?
  4. Welche der oben aufgeführten Brücken in ___ unterliegen der­zeit einer Gewichtsbeschränkung („Ablastung“) bzw. einer eingeschränkten Be­fahrbarkeit?

Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung hat dem Landtag aktuell einen Bericht zum Zustand der Brücken in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vorlage 18/970) vorgelegt. Daraus gehen alle wesentlichen Informationen zum Brückenbestand, der von Straßen.NRW betreut wird, hervor. Grundlage für den Bericht ist die Datenbank „SIB-Bauwerke“ des Landesbetriebs Stra­ßenbau Nordrhein-Westfalen.

Die mit der Kleinen Anfrage erbetenen Informationen sind – sofern Sie automatisiert aus der Datenbank abrufbar sind – diesem Bericht zu entnehmen; dies gilt beispielsweise auch für die Daten der letzten Hauptund der letzten Einfachprüfung. Darüber hinaus erbetene Informatio­nen wie beispielsweise die Daten weiterer Prüfungen wären nur mit einer Einzelauswertung abrufbar, die aufgrund des großen Datenbestandes (rd. 7.300 Brücken-Teilbauwerke) im Rah­men der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist. Dies gilt auch für die Darstellung aller etwaig notwendiger Sanierungsmaßnahmen.