Kleine Anfrage 6032 – 6074der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz, u.a. vom 14.10.2021
Stadt/Kreis ___ – Land macht Druck auf die Gesundheitsämter und setzt Frist für Vernetzung der Ämter
Wegen einer möglichen vierten Corona-Welle im Herbst dieses Jahres macht das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Druck auf die kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern NRWs bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen.
Favorisiert wird hier seitens des Landes das Software Programm „SORMAS“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm SORMAS X verfügt. Diese Schnittstelle soll verpflichtend implementiert werden.
Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes haben einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen; von diesen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen.
Insbesondere gilt das im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die ohnehin in der Pandemie stark beanspruchten Ämter, welche kaum über Kapazitäten für eine solche Umstellung verfügen. Darüber hinaus nutzen viele Kommunen bereits erprobte digitale Systeme, die Kontaktverfolgungen auch bei höheren Inzidenzen sicherstellen.
Aus einer Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 5669 geht hervor, dass aus der Anbindung von SORMAS an die örtlichen IT-Systeme weitere Kosten für die Kommunen entstehen. Weiterhin heißt es, diese Kosten könnten grundsätzlich über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel „zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes“ finanziert werden.1 Wie stellt sich die Situation im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dar?
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
- Inwieweit konnte das Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises ___ der von der Landesregierung gesetzten Frist nachkommen?
- Hat das Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises ___ das SORMAS-Programm nachrüsten müssen oder wurde von Beginn an mit dieser Software gearbeitet?
- Welche Kosten sind dem Gesundheitsamt durch Implementierung der seitens des Landes geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
- In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten durch Mittel des Bundes, respektive des Landes erstattet werden?
Dr. Martin Vincentz
u.a.
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1 Antwort des Landesregierung; Drucksache 17/14442
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6057 mit Schreiben vom 12. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Minis-terin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.
- Inwieweit konnte das Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises ___ der von der Landesregierung gesetzten Frist nachkommen?
Für den interkommunalen Datenaustausch im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung bietet sich aus Sicht der Landesregierung im Einklang mit den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder insbesondere die Software SORMAS an (siehe zu diesem Hintergrund die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5727, LT-Drs. 17/14964 vom 31.8.2021). Aufgrund technischer Probleme verzögert sich gegenwärtig bundesweit auch der Roll-out-Prozess für SORMAS-X sowie für die ergänzende Schnittstelle für die interkommunale Übertragung zwischen zwei SORMAS-Nut-zern. Die gesetzte Frist war unter diesen unabsehbaren Bedingungen nicht erfüllbar.
- Hat das Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises ___ das SORMAS-Pro-gramm nachrüsten müssen oder wurde von Beginn an mit dieser Software gearbeitet?
SORMAS wurde für die Stadt/den Kreis ___ am x.y. 2021 eingerichtet.
- Welche Kosten sind dem Gesundheitsamt durch die Implementierung der seitens des Landes geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
Die Einrichtung von SORMAS selbst ist mit keinen Kosten verbunden. Zu möglichen Kosten darüber hinaus hat das Land keine Kenntnis.
- In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten durch Mittel des Bundes, respektive des Landes erstattet werden?
Der Nachweis der Kommunen war gegenüber der zuständigen Bezirksregierung zu erbringen. Dem MAGS liegen hierzu noch keine Kenntnisse vor.
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