
Denkmalschutz muss jetzt das Klima berücksichtigen!
Irre: Die Entscheidung, ob ein Baudenkmal beseitigt, verändert oder versetzt werden darf, beeinflussen in NRW ab jetzt auch „die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit“.










