
Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung für 570 EUR?
Ein geduldeter Ausländer ist rechtlich betrachtet ausreisepflichtig. Dennoch soll laut Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, „wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat“.










