Antrag
der Abgeordneten der AfD-Fraktion vom 15.06.2022
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 und dem Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Behörden („PUA Hochwasserkatastrophe“)
I. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.
Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:
CDU: 4 Mitglieder,
SPD: 3 Mitglieder,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2 Mitglieder,
FDP: 1 Mitglied,
AfD: 1 Mitglied.
II. Sachverhalt
Die Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Schäden katastrophalen Ausmaßes verursacht und allein in Nordrhein-Westfalen 49 Menschen das Leben gekostet. Dabei entstanden Schäden von über 13 Milliarden Euro. Nicht zu beziffern sind die unzähligen gravierenden immateriellen Verluste. Die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes hinterließ bei vielen Betroffenen Traumata, die zum Teil bis heute nachwirken.
Ursächlich für die Überschwemmungen waren extrem ergiebige Dauerniederschläge und Starkregenereignisse im Zusammenhang mit dem Tief „Bernd“ im Juli 2021. Bereits am 9. Juli erfolgte eine erste Warnmeldung durch das European Flood Awareness System (E-FAS) zu einem nahenden Unwetter und damit verbundenen möglichen Gefahren. Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) meldete am Montag, den 12. Juli, eine mögliche Wetterlage mit hohem Unwetterpotential und stufte das Tief „Bernd“ mit der höchstmöglichen Warnstufe 4 ein. Die Ausmaße dieses Extremwetterereignisses führten zu einem Hochwasser, das in seiner Stärke als HQ 10.000 einzuschätzen ist, also als ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen nur alle 10.000 Jahre auftritt.
Die Schwere der Katastrophe gebietet es, die in der 17. Wahlperiode im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V („Hochwasserkatastrophe“) begonnene Aufarbeitung des Behördenhandelns in der durch den übermäßigen Niederschlag und das Hochwasser ausgelösten Katastrophe fortzusetzen. Hierzu gehört nach wie vor u. a. die zeitliche Einordnung des Handelns der Akteure auf den verschiedenen Zuständigkeitsebenen, insbesondere der Landesregierung. Das Handeln der Behörden vor, während und nach dem Hochwasser muss vollumfänglich aufgearbeitet werden. Insbesondere die Kommunikation, der Informationsfluss und die administrativen Abläufe innerhalb der Landesregierung gegenüber den nachgeordneten Behörden und Fachämtern, der Öffentlichkeit und der Presse sowie die der Landesregierung und dieser Fachämter und Behörden mit den Kommunen waren im Umgang mit den Ereignissen von zentraler Bedeutung und müssen dementsprechend untersucht werden. Die weitere Aufarbeitung ist darüber hinaus zwingend notwendig, um aus der Katastrophe Lehren für das Behördenhandeln in der Zukunft ziehen zu können.
Der zum Ende der 17. Wahlperiode vorgelegte Zwischenbericht (Drs. 17/16930) beinhaltet überwiegend die ungekürzten Protokolle eines Bruchteils der insgesamt vernommenen Zeugen und Sachverständigen. Eine für die Beweiswürdigung von Zeugenaussagen notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder fand sich zum damaligen Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nämlich nicht. Umso notwendiger erscheint heute die Anfertigung eines Abschlussberichts, der die Gesamtheit der im PUA V „Hochwasserkatastrophe“ vernommenen Zeugen und Sachverständigen abbildet. Aufgrund der zeitlichen Begrenztheit des PUA V blieben zudem zahlreiche bereits angenommene Beweisanträge unberücksichtigt, sodass auf eine Vernehmung von weiteren Zeugen verzichtet werden musste. Der Wiedereinsetzung eines PUA „Hochwasserkatastrophe“ kommt daher eine wichtige Bedeutung zu, um Kontinuität zu schaffen. Andernfalls würden sowohl die Materialien zur Aufarbeitung der größten Naturkatastrophe dieses Bundeslandes als auch die bisherigen Arbeitsergebnisse weitgehend ungenutzt bleiben.
Vor diesem Hintergrund hat sich während der 170. Plenarsitzung der 17. Wahlperiode, am 7. April 2022, die Mehrheit der im Landtag vertretenen Fraktionen für die Fortführung des PUA „Hochwasserkatastrophe“ ausgesprochen. Zu den Befürwortern gehörte u.a. Thomas Schnelle (CDU): „Wir sind es den Opfern schuldig, dass […] wir dieses Thema weiter auf der Tagesordnung halten, unabhängig vom Wahlkampf. Dazu hat und wird auch der Untersuchungsausschuss beitragen.“1 Dazu Johannes Remmel (Grüne): „Hier muss weitergearbeitet werden. Deshalb stimme ich allen Empfehlungen und auch der Forderung zu, diesen Untersuchungsausschuss in der nächsten Legislaturperiode fortzuführen.“2 Dr. Werner Pfeil (FDP) schlussfolgerte, „dass ein objektiver und richtiger Abschlussbericht erst in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden kann […].“3 Auch der Vorsitzende des Ausschusses, Ralf Witzel (FDP), empfahl dem neuen Landtag in seiner 18. Wahlperiode einen neuen PUA „Hochwasserkatastrophe“ einzusetzen.4
III. Untersuchungsauftrag
Der Ausschuss erhält den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, vor allem, jedoch nicht ausschließlich der Staatskanzlei, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen5, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung6 sowie ihrer nachgeordneten Behörden, der Wasserverbände und Talsperren-betreiber bei der Abwehr von Gefahren für die Bürger in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld, während und nach dem hohen Niederschlag zu untersuchen, welcher sich im Zusammenhang mit dem Tief „Bernd“ im Zeitraum vom 12. bis 15. Juli 2021 ereignete. Hierzu sind innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligter Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Hinblick auf folgende Themenkomplexe zu untersuchen.
1. Erster Themenkomplex: Politische Weichenstellungen der Landesregierung(en) vor dem Katastrophenfall
1.1. Zeitraum 24. Juni 2015 bis 13. August 2020
Seit Beginn dieses Jahres ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft anlässlich des Verdachts, dass die Flutschäden am Kiestagebau Blessem in Erftstadt im Juli 2021 aufgrund unzureichender Hochwasserschutzmaßnahmen fahrlässig ermöglicht wurden. Die Zulassung des Sonder-betriebsplans für die Errichtung eines Hochwasserschutzwalls (Az.: 61.qu 54-1.3-2015-1) erfolgte bereits am 26. August 2015 durch die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die Bauzustandsbesichtigung wurde am 24. Juni 2015 durchgeführt. Bis heute bleiben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Zulassung.
An dem Genehmigungsverfahren waren als zuständige oberste Landesbehörden das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Aus diesem Grund erhält der Untersuchungsausschuss den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung der 16. Wahlperiode bezüglich der Zulassung des Sonderbetriebsplans für die Errichtung eines Hochwasserschutzwalls für den Kiestagebau Blessem im Jahre 2015 zu untersuchen.
1.2. Zeitraum 13. August 2020 bis 9. Juli 2021
Der zweite Zeitabschnitt beginnt mit der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 13. August 2020 über die Trinkwasserversorgung in NRW und mit der Aussage der damaligen Ministerin Heinen-Esser, die von einem „uneingeschränkten Vorrang“ der Trinkwasserversorgung sprach.
Der Fokus im zweiten Zeitabschnitt liegt auf einer kritischen Reflexion der politischen Schwerpunktsetzung, für Trockenperioden eine möglichst große Reserve in Talsperren vorzuhalten. In diesem Zusammenhang sollen sowohl die Gespräche mit den Wasserverbänden als auch die Zielsetzung der Landesregierung genauer untersucht werden.
Außerdem soll für diesen Zeitraum die Zielsetzung des Katastrophenschutzes der Landesregierung untersucht werden – insbesondere vor dem Hintergrund der politischen Reaktion der Landesregierung auf den verpatzten bundesweiten Warntag am 10. September 2020 und der Aussage des Innenministers Reul am 22. August 2021, dass eine Katastrophe grundsätzlich „unvorhersehbar“ sei.7
2. Zweiter Themenkomplex: Anbahnung der Naturkatastrophe und das Krisenmanagement der Landesregierung
Dieser Themenkomplex beginnt am Tag der ersten Unwetterwarnung des Europäischen Frühwarnsystems (EFAS) an die zuständigen nationalen Behörden, dem 10. Juli 2021.8 Die Untersuchung fokussiert sich vor allem, jedoch nicht ausschließlich, auf die unmittelbaren Einsätze und Hilfeleistungen, die Abwehr von Folgeschäden durch Unterlassung und die Fehleinschätzungen der Landesregierung, die fehlende Hilfe der Landesregierung bei der Beseitigung von Katastrophenschäden sowie die fehlerhafte Krisenkommunikation der Landesregierung.
Der Untersuchungsausschuss erhält ferner den Auftrag, Entscheidungen und Informationsflüsse innerhalb der Landesregierung, Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation der Landesregierung gegenüber dem Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des Falls der massiv verzögerten Bearbeitung und Auszahlung der NRW-Fluthilfen sowie im Zusammenhang mit der sogenannten „Mallorca-Affäre“ der Umweltministerin a. D. Heinen-Esser auf mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten hin zu untersuchen und aufzuklären.
IV. Fragenkomplexe
Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend aufgelisteten Fragen aufzuklären.
1. Erster Themenkomplex: Politische Weichenstellungen der Landesregierung(en) vor dem Katastrophenfall
1.1. Zeitraum 24. Juni 2015 bis 13. August 2020
1.1.1. Wie genau kam es zu einer Betriebserlaubnis für den Kiestagebau Blessem, der von der Flut stark betroffen war?
1.1.2. Wie genau lief das Planfeststellungsverfahren für den Tagebau Inden ab, in dem bei der Flut ein Mitarbeiter des Konzerns RWE ums Leben kam?
1.1.3. Wie gestaltete sich das Planfeststellungsverfahren und die Betriebserlaubnis für den Tagebau Garzweiler?
1.2. Zeitraum 13. August 2020 bis 9. Juli 2021
1.2.1. Wie viele Gespräche hat die Landesregierung vom 13. August 2020 bis zum 9. Juli 2021 mit den Wasserverbänden geführt?
1.2.2. Wie viele der Gespräche zwischen Landesregierung und Wasserverbänden hatten die Füllmenge der Talsperren zum Gegenstand?
1.2.3. Womit begründete die damalige Umweltministerin Ursula Heinen-Esser ihre Aussage am 13. August 2020 über einen „uneingeschränkten Vorrang“ der Trinkwasserversorgung?
1.2.4. Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden innerhalb der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden im Vorfeld der Hochwasserkatastrophe getroffen?
2. Zweiter Themenkomplex: Anbahnung der Naturkatastrophe und das Krisenmanagement der Landesregierung
2.1. Welche Maßnahmen ergriffen die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Wetterinformationen bzw. der Warnungen zum Schutz der Bevölkerung?
2.2. Warum hat der Innenminister nicht von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, die Bürger des Landes, z. B. über den WDR, umfangreich zu warnen?
2.3. Wie haben sich Erkenntnisse und Bewertungen der Lage durch die Landesregierung im Zeitablauf verändert?
2.4. Gab es Kommunikationsprobleme während der Katastrophe auf der Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden bzw. zwischen den unteren Katastrophen-schutzbehörden und den Bezirksregierungen bzw. mit dem Innenministerium? Falls ja, wie reagierte man darauf?
2.5. Erfolgte vor oder während der Katastrophe eine Kontaktaufnahme zu den Behörden anderer Staaten Bundesländer bzw. zu Bundesbehörden?
2.6. Gab es eine Zusammenarbeit mit diesen und wie gestaltete sie sich konkret?
2.7. Wie waren die Katastrophenschutzbehörden der jeweiligen Ebene in der konkreten Situation personell ausgestattet?
2.8. Wo wurde bei der Warnung versagt? Wie können der Einsatz und die Einsatzfähigkeit von Sirenen verbessert werden?
2.9. Wie muss der Katastrophenschutz verbessert werden, um die Gefahren für Einsatz-und Rettungskräfte weiter zu senken?
2.10. Wieso dauert es zwei Wochen, um Klarheit über den Stand der Vermissten zu bekommen? Wie kann das beschleunigt werden?
2.11. Welche Probleme gab es bei der überörtlichen Hilfe? Warum wurden den Einsatz-und Rettungskräften aus anderen Bundesländern keine Einsatzaufgaben zugewiesen?
2.12. Wie wurde mit privaten Hilfsangeboten sowie mit solchen von Unternehmen verfahren und umgegangen?
2.13. Erfolgte in den Monaten nach der Flut eine Prüfung bzw. Aktualisierung der jeweiligen Hochwassergefahrenlagen bzw. -karten in den von der Juli-Flut betroffenen Gebieten?
2.14. Haben sich die Wiederaufbaumaßnahmen in den Flutgebieten an den (eventuell) aktualisierten Hochwassergefahrenkarten orientiertoder waren weiterhin die Vorgaben des aktuell geltenden Wasserhaushaltsgesetzes maßgeblich?
2.15. Steht eine zentrale Datenbank bzw. ein Register zum Zustand sowie zur Einsatzfähigkeit der in NRW im Untersuchungszeitraum vorhandenen Sirenen zur Verfügung?
2.16. Welche Maßnahmen hat das Umweltministerium bzw. das ihm nachgeordnete Lan-desumweltamt nach der Flutkatastrophe ergriffen, um Defizite bei der Vernetzung zwischen Meteorologen, Hydrologen und Topographen auszuräumen?
2.17. Welche Gründe haben in den Monaten nach der Flut zur massiven Verzögerung bei der Bearbeitung und Auszahlung der Fluthilfen beigetragen und welche Verantwortung trug dafür das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung unter Ministerin Ina Scharrenbach?
2.18. Seit wann lagen Ministerpräsident Hendrik Wüst Kenntnisse von der privaten Geburtstagsfeier der Umweltministerin a. D. Ursula Heinen-Esser auf Mallorca vor?
2.19. Warum hatte das Umweltministerium keine eigene Beurteilung der Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes vorgenommen, bevor es diese an das Innenministerium weiterleitete?
V. Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungszeitraum beginnt am 24. Juni 2015 (Bauzustandsbesichtigung der Hoch-wasserschutzeinrichtung der Kiesgrube Blessem) und endet am Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
VI. Schlussfolgerungen
Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen, welche Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungsergebnissen gezogen werden müssen, insbesondere:
- Welche Schlussfolgerungen müssen aus dem Umgang aller beteiligten Akteure mit der Hochwasserkatastrophe gezogen werden?
- Welche Konsequenzen müssen auf Landesebene gezogen werden, um besser auf zukünftige Katastrophenfälle reagieren zu können?
- Welche Konsequenzen müssen auf Landesebene gezogen werden, um besser auf zukünftige Wetterextreme reagieren zu können?
- Wie können die Zusammenarbeit und Kommunikation der Behörden in NRW und zwischen den nordrhein-westfälischen Behörden und den Behörden anderer Bundesländer, des Bundes und der EU verbessert werden?
- Wie können die unteren Katastrophenschutzbehörden in Katastrophenfällen besser durch die Landesbehörden informiert und unterstützt werden?
- Wie kann die Bevölkerung zukünftig vor (Natur-)Katastrophen besser geschützt werden?
- Wie kann die Bevölkerung zukünftig resilienter gegenüber Naturkatastrophen gemacht werden?
- Wie können Kommunen dabei unterstützt werden, durch voraussichtige Stadtpla-nungs- und Landnutzungsvorschriften zukünftig besser auf Naturkatastrophen vorbereitet zu sein?
VII. Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht
Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, soweit möglich nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.
Sollte ein Abschlussbericht nicht vorgelegt werden können, hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtages oder der Antragsteller über abtrennbare Teile des Ein-setzungsauftrages dem Landtag einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesen Teilen abgeschlossen und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.
Der Landtag kann darüber hinaus vom Untersuchungsausschuss jederzeit bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder wenn ein Schlussbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann, einen Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen verlangen. Dieser darf eine Beweiswürdigung nur solcher Gegenstände der Verhandlungen enthalten, die der Untersuchungsausschuss mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen hat. Der Abschlussbericht, der Teilbericht und der Zwischenbericht erfolgen jeweils schriftlich.
VIII. Einholung externen Sachverstandes
Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.
Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist.
Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.
IX. Ausstattung und Personal
Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:
1. Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.
2. Dem Ausschuss und der oder dem Vorsitzenden werden gestellt:
a) zwei Stellen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des höheren Dienstes sowie
b) eine weitere personelle Unterstützung aus dem höheren oder dem gehobenen Dienst sowie aus dem Assistenzbereich.
3. Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:
a) die erforderlichen Mittel für je zwei Stellen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des höheren Dienstes sowie
b) eine Halbtagskraft zur Assistenz.
Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenem Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.
X. Enquete-Kommission
Die Einsetzung einer Enquete-Kommission, die sich mit der Vermeidung und der besseren Bewältigung künftiger Katastrophen – insbesondere Extremwettereignissen – beschäftigt, wird ausdrücklich begrüßt. Die Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe können in die Arbeit der Kommission einfließen. Diese kann, anders als der PUA, unter der aktiven Beteiligung Sachverständiger in die Zukunft hinein arbeiten und nicht nur historische Daten und Prozesse aufarbeiten.
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Sven Tritschler
Klaus Esser
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Christian Loose
Dr. Christian Blex
Carlo Clemens
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Zacharias Schalley
1 Plenarprotokoll 17/170, S. 36.
2 Ebd., S. 43.
3 Ebd., S. 41.
4 Ebd., S. 32.
5 Von 2012 bis 2017 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
6 Von 2012 bis 2017 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk.
7 Siehe dazu: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/herbert-reul-innenminister-von-nordrhein-westfalen-eine-katastrophe-kann-jeden-tag-passieren-a-9d318ba3-6565-4e91-bb32-acc3db63b86d sowie https://www.tages-schau.de/inland/warntag-115.html
8 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/hochwasser-flutbehoerde-europa-101.html