Stilllegung und Entsorgung von Windindustrieanlagen in NRW – Transparenz, Umweltfolgen und Verantwortlichkeiten

Große Anfrage
vom 25.02.2025

Große Anfrage 33

der Fraktion der AfD

Stilllegung und Entsorgung von Windindustrieanlagen in NRW Transparenz, Umweltfolgen und Verantwortlichkeiten

Der Ausbau der Windindustrieanlagen in Nordrhein-Westfalen wurde über Jahrzehnte als wesentlicher Bestandteil der sogenannten Energiewende vorangetrieben. Die damit einhergehende, politisch forcierte „Transformation“ der Energieversorgung führte zur Errichtung zahlreicher Windindustrieanlagen, von denen viele nach etwa 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungszeit erreichen. Dies wirft gravierende Fragen hinsichtlich des Rückbaus, der Entsorgung und der ökologischen sowie finanziellen Auswirkungen auf die betroffenen Standorte auf.

Trotz der regelmäßig von der Landesregierung betonten Bedeutung sogenannter erneuerbarer Energien bleiben wesentliche Aspekte des Rückbaus von Windindustrieanlagen ungeklärt. Besonders problematisch ist die unzureichende wissenschaftliche und behördliche Aufarbeitung der Entsorgungsprozesse für die verbauten Materialien, insbesondere der Rotorblätter aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), kohlefaserverstärktem Kunststoff (CFK), der massiven Fundamente aus Stahlbeton und der technischen Infrastrukturen. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 49551 offenbarte erhebliche Defizite in der Transparenz der Rückbauverfahren, der Kontrollmechanismen sowie der Zuständigkeitsregelungen für die umweltgerechte Beseitigung der Altanlagen.

Der Status quo zeigt bereits, dass die Stilllegung und Entsorgung von Windindustrieanlagen in NRW nicht nur ein wachsendes ökologisches, sondern auch ein signifikantes finanzielles Problem darstellt. Die ursprünglich als nachhaltige Technologie beworbenen Anlagen entwickeln sich zunehmend zu unkontrollierten Entsorgungsfällen. Entgegen dem von der Landesregierung formulierten Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft existieren bis heute keine flächendeckenden Recyclingverfahren für Rotorblätter. Vielmehr werden diese überwiegend verbrannt oder deponiert.2 Bei den Fundamenten besteht die große Gefahr, dass Teile der Fundamente im Boden verbleiben. Dies führt langfristig zu Bodenbelastungen, Versiegelungen und potenziellen Altlastenproblemen.

Neben den ökologischen Implikationen bleibt auch die finanzielle Verantwortung für den Rückbau weitgehend ungeklärt. Betreiber sind zwar verpflichtet, Rücklagen für den Rückbau zu hinterlegen, jedoch bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die finanzielle Absicherung die Rückbauverpflichtung ausreichend abdeckt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

I. Stilllegungen im Allgemeinen Statistische Erfassung und Entwicklung

  1. Wie viele Windindustrieanlagen wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2000 bis heute insgesamt stillgelegt? (Bitte geben Sie eine jährliche Aufschlüsselung an und differenzieren Sie dabei zwischen endgültiger Stilllegung und Stilllegung im Rahmen einer Repowering-Maßnahme.)
  2. Welche durchschnittliche Betriebsdauer hatten die stillgelegten Windindustrieanlagen in NRW? (Bitte nach Jahrzehnten differenziert darstellen.)
  3. Wie viele Windindustrieanlagen, die bereits vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, sind heute noch in Betrieb?
  4. Wie viele Anträge auf Stilllegung von Windindustrieanlagen sind aktuell bei den zuständigen Behörden anhängig?
  5. Wie viele Windindustrieanlagen befinden sich in NRW aktuell in einem Zustand der „Inaktivität“, also ohne aktiven Betrieb, aber auch ohne vollzogene Stilllegung oder Rückbau?
  6. Welche Hauptgründe führten in den letzten zehn Jahren zur Stilllegung von Windindustrieanlagen in NRW? (Bitte mit prozentualer Aufschlüsselung der Hauptgründe, z. B. technische Defekte, fehlende Wirtschaftlichkeit, Repowering, Insolvenz des Betreibers, behördliche Anordnung.)
  7. Wie viele der stillgelegten Windindustrieanlagen wurden seit 2014 nach ihrer Abschaltung vollständig zurückgebaut, teilweise rückgebaut oder gar nicht entfernt? (Bitte jeweils absolute Zahlen und prozentuale Anteile.)
  8. Gibt es Regionen in NRW, in denen die Stilllegung von Windindustrieanlagen besonders stark konzentriert ist? Falls ja, welche Ursachen sind dafür bekannt?
  9. Wie hoch ist die prognostizierte Anzahl an Windindustrieanlagen, die in den nächsten fünf Jahren das Ende ihrer Betriebsdauer erreichen und zur Stilllegung anstehen?
  10. Wie viele Betreiber von Windindustrieanlagen haben in den letzten zehn Jahren vor der geplanten Stilllegung Insolvenz angemeldet? (Bitte mit Jahresaufschlüsselung.)
  11. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2000 nach der Stilllegung eines Windindustrieparks oder einer einzelnen Anlage an derselben Stelle ein neuer Windindustriepark oder eine neue einzelne Anlage errichtet („Repowering“)?
  12. Gibt es in NRW Windindustrieanlagen, die aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen länger betrieben werden als ursprünglich vorgesehen? Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen?
  13. Gibt es in Nordrhein-Westfalen Fälle, in denen Windindustrieanlagen ohne Genehmigung stillgelegt, aber nicht zurückgebaut wurden? Falls ja, wie viele?
  14. Wie viele Genehmigungen für den Weiterbetrieb älterer Windindustrieanlagen über die ursprüngliche Laufzeit hinaus wurden in NRW seit 2010 erteilt?
  15. Wie viele Windindustrieanlagen wurden in NRW aufgrund technischer oder sicherheitsrelevanter Mängel stillgelegt, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Laufzeit?

 

II. Rückbau und Entsorgung in der Praxis – Umsetzung, Kontrolle und Missstände

  1. Wie viele Windindustrieanlagen wurden seit dem Jahr 2000 stillgelegt, aber bis heute nicht oder nur teilweise zurückgebaut?
  2. Welche Gründe führten dazu, dass ein vollständiger Rückbau in diesen Fällen nicht erfolgte?
  3. Gibt es eine behördliche Übersicht über alle in NRW noch nicht zurückgebauten Windindustrieanlagen? Falls nein, warum nicht?
  4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten zehn Jahren ergriffen, damit Betreiber ihrer Rückbauverpflichtung auch tatsächlich nachkommen?
  5. Gibt es Fälle, in denen Grundstückseigentümer durch nicht zurückgebaute Windindustrieanlagen wirtschaftlich oder rechtlich beeinträchtigt wurden? Falls ja, wie viele?
  6. Gibt es offizielle Statistiken über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Stilllegung einer Windindustrieanlage und ihrem vollständigen Rückbau? Wenn ja, welche sind dies und wie viele Monate vergehen durchschnittlich zwischen Stilllegung und vollendetem Rückbau?
  7. Welche Faktoren führen dazu, dass sich Rückbauprozesse verzögern?
  8. In wie vielen Fällen wurde der Rückbau in NRW deutlich über die von Behörden gesetzten Fristen hinaus verzögert?
  9. Gibt es gesetzliche Regelungen, die eine maximale Frist für den Rückbau vorschreiben? Falls ja, wie wird deren Einhaltung kontrolliert? Falls nein, warum nicht?
  10. In welchen konkreten Fällen wurde der Rückbau stillgelegter Windindustrieanlagen in den letzten zehn Jahren unzureichend, fehlerhaft oder gar nicht durchgeführt?
  11. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren ergriffen, um solche Missstände zu beheben?
  12. Gibt es Fälle, in denen der Rückbau aufgrund technischer Schwierigkeiten oder Kostenproblemen nicht vollständig umgesetzt wurde?
  13. Wurden in den letzten zehn Jahren Bußgelder oder andere Sanktionen gegen Betreiber verhängt, die ihrer Rückbauverpflichtung nicht nachkamen? Falls ja, in welchem Umfang?
  14. Wie viele Anlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren nur oberflächlich entfernt, während Fundamente und andere Rückstände (teilweise) im Boden verblieben sind?
  15. Gibt es regionale Unterschiede in der Qualität und Konsequenz der Rückbaukontrollen? Falls ja, in welchen Kreisen sind besonders viele Mängel festgestellt worden?
  16. In wie vielen Fällen hat die Landesregierung in den letzten zehn Jahren unvollständige oder gar nicht erfüllte Rückbauverpflichtungen festgestellt?
  17. Wie viele Rückbauverpflichtungen mussten nachträglich durch behördliche Maßnahmen oder Gerichtsentscheidungen durchgesetzt werden?
  18. Welche Gründe werden in diesen Fällen von den Betreibern als Begründung für einen nicht durchgeführten oder unvollständigen Rückbau genannt?
  19. Gibt es gesetzliche Regelungslücken, die es Betreibern ermöglichen, sich ihren Rückbauverpflichtungen zu entziehen?
  20. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen die hinterlegte Sicherheit nicht ausreichte, um den vollständigen Rückbau zu finanzieren? Falls ja, wie viele?
  21. Welche Banken oder Finanzinstitute stellen üblicherweise die Bürgschaften für den Rückbau von Windindustrieanlagen? Gibt es Fälle, in denen Banken Sicherheiten zurückgehalten oder aus anderen Gründen nicht ausgezahlt haben?
  22. Wird regelmäßig überprüft, ob die Höhe der hinterlegten Sicherheitsleistungen noch ausreichend ist, insbesondere im Hinblick auf gestiegene Abriss- und Entsorgungskosten? Falls nein, warum nicht?
  23. Gibt es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt wurden, aber trotzdem eine Betriebsgenehmigung erteilt wurde?
  24. Wie oft hat die öffentliche Hand (Land NRW, Kommunen, Bund) tatsächlich für den Rückbau von Windindustrieanlagen aufkommen müssen? (Bitte mit Kostenaufstellung der letzten zehn Jahre.)
  25. Gab es Fälle, in denen Kommunen oder das Land NRW den Rückbau von Windindustrieanlagen subventioniert haben, obwohl dies eigentlich in der Verantwortung der Betreiber lag? Falls ja, welche Summen wurden in den letzten zehn Jahren aus Steuermitteln für Rückbaukosten bereitgestellt?
  26. Gibt es Fälle, in denen die Rückbauverpflichtung auf Dritte (z. B. Grundstückseigentümer, Nachbargemeinden) übertragen wurde, weil der ursprüngliche Betreiber zahlungsunfähig war? Falls ja, in welchem rechtlichen Rahmen geschah dies?
  27. Wie oft wurden Betreiber nach einer Insolvenz von anderen Unternehmen übernommen, die sich anschließend ebenfalls nicht an die Rückbauverpflichtungen gehalten haben?
  28. Welche gesetzlichen und praktischen Schwierigkeiten gibt es bei der Durchsetzung von Rückbaupflichten gegen insolvente oder aufgelöste Betreiber?
  29. Gab es Fälle, in denen die Finanzierung des Rückbaus über Jahre hinweg unklar blieb, weil Betreiber insolvent waren und die Behörden sich uneinig über die Kostenübernahme waren?
  30. In wie vielen Fällen wurde eine Bankbürgschaft oder eine andere Sicherheitsleistung trotz bestehender Rückbauverpflichtung nicht ausgezahlt, obwohl sie gerade für den Insolvenzfall vorgesehen ist? Welche Gründe wurden für die Nichtauszahlung angeführt?
  31. Wie viele Gerichtsverfahren gab es in den letzten zehn Jahren in NRW im Zusammenhang mit nicht erfüllten Rückbauverpflichtungen von Windindustrieanlagen?
  32. In wie vielen Fällen konnten Betreiber sich durch langwierige Verfahren oder juristische Kniffe ihrer Rückbauverpflichtung entziehen?
  33. Welche Urteile wurden in den letzten zehn Jahren gefällt, die sich mit der Frage der Rückbauverpflichtung und der Finanzierung des Rückbaus beschäftigten? Gibt es Präzedenzfälle, die besonders relevant für zukünftige Rückbauentscheidungen sind?
  34. In wie vielen Fällen erwies sich eine gerichtliche Rückbauanordnung als faktisch nicht durchsetzbar, weil der Betreiber zahlungsunfähig oder verschwunden war?
  35. Gibt es Fälle, in denen Betreiber eines Windindustrieparks ihren Unternehmenssitz ins Ausland verlagert haben, um sich dem Rückbau zu entziehen?
  36. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zu verhindern, dass sich Unternehmen durch eine Umfirmierung oder Adressverlagerung der Rückbaupflicht entziehen?
  37. Gibt es einheitliche behördliche Prüfverfahren und Sanktionsmaßnahmen, um Betreiber zu Rückbauleistungen zu zwingen?
  38. Gibt es Bestrebungen, das Genehmigungsverfahren zu verschärfen, um Betreiber frühzeitig auf strengere Rückbauauflagen zu verpflichten?
  39. Welche weiteren Maßnahmen könnten ergriffen werden, um Verzögerungen, Insolvenzfälle oder unvollständige Rückbauten zu vermeiden?
  40. Wie viele zu erledigende Rückbauten von Windindustrieanlagen befinden sich derzeit in einem Schwebezustand und werden nicht erledigt, weil unklar ist, wer die Kosten für den Rückbau tragen muss?

 

III. Finanzierung des Rückbaus: Sicherheiten, Kostenübernahmen und Insolvenzfälle

  1. Wie hoch sind die durchschnittlich hinterlegten Beträge für Rückbauverpflichtungen von Windindustrieanlagen in NRW?
  2. Gibt es eine gesetzliche oder behördliche Orientierungshilfe für die Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistungen?
  3. Wie unterscheiden sich die hinterlegten Summen zwischen älteren und neueren Anlagen?
  4. Nach welchen Maßstäben wird die Höhe der Sicherheitsleistung berechnet?
  5. Wie werden in diesen Berechnungen die gestiegenen Entsorgungskosten für Rotorblätter und Fundamente ausreichend berücksichtigt?
  6. Gibt es verpflichtende Anpassungen der Sicherheitsleistungen an die Inflation und steigende Abrisskosten?
  7. Inwiefern gibt es Unterschiede bei den Rückbausicherheiten zwischen verschiedenen Kreisen und Städten in NRW?
  8. In welchen Kommunen Nordrhein-Westfalens unterscheiden sich die festgesetzten Rückbausicherheiten besonders deutlich? Bitte geben Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen aufgeschlüsselt nach Kommunen.
  9. Wie oft wurden in NRW in den letzten zehn Jahren Windindustrieanlagen genehmigt, ohne dass tatsächlich nachweisbare Rückbausicherheiten hinterlegt wurden? Gibt es Fälle, in denen nach Stilllegung einer Anlage festgestellt wurde, dass keine oder nur unzureichende Sicherheiten existieren?
  10. Gibt es Pläne, die Sicherheiten für den Rückbau von Windindustrieanlagen zu erhöhen oder dynamisch an die tatsächlichen Abrisskosten anzupassen? Falls nein, warum nicht?
  11. Entsorgung von Rotorblättern: Fehlende Recyclingmöglichkeiten und Entsorgungsdefizite
  12. Gibt es offizielle Statistiken über die Entsorgung stillgelegter Rotorblätter in NRW?
  13. Welche Kapazitäten bestehen in Deutschland für ein Recycling von Rotorblättern zur Verfügung?
  14. Inwiefern ist lediglich ein Downcycling statt Recycling in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland möglich?
  15. Wie viele Tonnen GFK- und CFK-Abfälle von Rotorblättern aus Windindustrieanlagen wurden in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, Deutschland oder im Ausland thermisch verwertet (z. B. in Zementwerken verbrannt), wie viele wurden ins Ausland deponiert und wie viele konnten tatsächlich recycelt werden? Bitte geben Sie zusätzlich eine separate Aufschlüsselung für die Verwertung des in Rotorblättern enthaltenen Balsa-Holzes an, das aufgrund der festen Verklebung mit GFK und CFK eine besondere Herausforderung in der Entsorgung darstellt. Wie viele Kubikmeter Balsa-Holz fielen durchschnittlich pro Anlage an und welche Entsorgungsmethoden wurden angewendet? Welche Mengen an Balsa-Holz fielen in den letzten Jahren als Bestandteil der Rotorblätter von Windindustrieanlagen an? Wie viele Kubikmeter Balsa-Holz wurden durchschnittlich pro Anlage verbaut und welche Entsorgungsmethoden wurden für dieses Material angewendet?
  16. Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Regierungsbezirken in NRW bezüglich der bevorzugten Entsorgungsmethoden?
  17. Welche konkreten technischen oder wirtschaftlichen Hindernisse stehen der Etablierung einer großflächigen Recycling-Infrastruktur für GFK- und CFK-Rotorblätter entgegen?
  18. Sind der Landesregierung Fälle illegaler Entsorgung oder unsachgemäßer Deponierung von Rotorblättern aus NRW in Nordrhein-Westfalen, Deutschland oder dem Ausland bekannt?
  19. Inwieweit sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Betreiber oder Abrissunternehmen Rotorblätter unerlaubt in NRW vergraben oder (erlaubt oder unerlaubt) ins Ausland exportieren, um Entsorgungskosten zu sparen?
  20. Wie viele Verfahren oder Bußgelder wurden in den letzten fünf Jahren wegen illegaler Entsorgung von Rotorblättern verhängt?
  21. Gibt es eine behördliche Kontrolle darüber, ob Betreiber von Windindustrieanlagen ihre Entsorgungspflichten einhalten? Falls ja, wie oft wird diese Kontrolle durchgeführt und durch welche Behörde?
  22. Gibt es Fälle, in denen Kommunen oder private Grundstückseigentümer ungewollt GFK-oder CFK-Abfälle bzw. etwaige Unfallfragmente aus Windindustrieanlagen auf ihrem Gelände vorgefunden haben?
  23. Gibt es eine offizielle Erhebung darüber, wie viele Fundamente von Windindustrieanlagen in NRW vollständig oder nur teilweise entfernt wurden?
  24. In wie vielen Fällen wurde lediglich die oberste Betonschicht abgetragen, während ein Teil des Fundaments im Boden verblieb?
  25. Gibt es Unterschiede in der Handhabung des Rückbaus zwischen verschiedenen Bauämtern oder Landkreisen?
  26. Welche Umweltfolgen ergeben sich durch im Boden belassene Fundamente aus Stahlbeton?
  27. Inwiefern ist ein Grundstückeigentümer verpflichtet potentielle Käufer oder Pächter über mögliche nicht sichtbare Fundamentelemente auf dem Verkaufs- bzw. Pachtgrundstück aufzuklären?
  28. Gibt es Untersuchungen oder Messungen, die zeigen, dass Grundwasseradern durch im Boden zurückgebliebene Beton- und Stahlreste im Fluss gestört werden? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
  29. Gibt es Untersuchungen oder Messungen, die zeigen, dass Grundwasser oder Böden durch zurückgebliebene Beton- und Stahlreste verunreinigt werden? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
  30. Welche chemischen Reaktionen können langfristig durch im Boden verbliebene Betonfundamente auftreten, die möglicherweise zu pH-Wert-Veränderungen oder Schwermetallausschwemmungen führen?
  31. Gibt es bekannte ökologische Folgen für landwirtschaftliche Flächen oder Wasserschutzgebiete, wenn Fundamente nicht entfernt werden?
  32. Gibt es Messdaten über Mikroplastik- oder Chemikalienbelastungen, die durch den Abrieb von Rotorblättern oder die Zersetzung alter Fundamente entstehen?
  33. Gibt es Fälle in Nordrhein-Westfalen, in denen Schadstoffe aus stillgelegten Windindustrieanlagen in angrenzende Ökosysteme ausgetreten sind?
  34. Langfristige Folgen für die betroffenen Standorte
  35. In wie vielen Fällen wurden stillgelegte Standorte in NRW wieder für landwirtschaftliche Zwecke, Forstwirtschaft oder andere wirtschaftliche Nutzungen hergerichtet?
  36. Wie viele ehemalige Standorte von Windindustrieanlagen sind bis heute verwildert, ungenutzt oder durch Altlasten belastet?
  37. Gibt es eine behördliche Dokumentation über Flächen, die durch Windindustrieanlagen dauerhaft geschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind?
  38. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen über die negativen Auswirkungen der Bodenverdichtung durch die schweren Baugeräte und Fundamente von Windindustrieanlagen im direkten Umfeld der Anlagen?
  39. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen über die negativen Auswirkungen der Bodenverdichtung durch die schweren Baugeräte und Transporte von Windindustrieanlagen auf den Transportwegen – insbesondere im Wald- und Forstbereich?
  40. Gibt es Fälle, in denen Grundstückseigentümer oder Kommunen gerichtlich gegen Betreiber oder Behörden vorgehen mussten, weil durch nicht entfernte Altlasten eine Nutzung der Flächen unmöglich wurde?
  41. Gibt es Fälle, in denen der Grundstückswert massiv gesunken ist, weil Windindustrieanlagen den Boden unbrauchbar gemacht haben? Falls ja, wie viele?
  42. Wie viele Fälle gibt es in Nordrhein-Westfalen, in denen Grundstückseigentümer Schadensersatz fordern mussten, weil Flächen nach dem Rückbau nicht mehr wirtschaftlich nutzbar waren?
  43. Auswirkungen der Stilllegung von Windindustrieanlagen auf lokale Ökosysteme und geschützte Arten
  44. Welche wissenschaftlichen Studien oder Untersuchungen liegen der Landesregierung vor, die sich mit den ökologischen Auswirkungen der Stilllegung von Windindustrieanlagen auf lokale Flora und Fauna in Nordrhein-Westfalen befassen?
  45. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, inwiefern ehemalige Standorte von Windindustrieanlagen nach deren Stilllegung als Rückzugsorte oder Lebensräume für gefährdete oder geschützte Arten dienen?
  46. Inwieweit beeinflussen nicht vollständig zurückgebaute Windindustrieanlagen das ökologische Gleichgewicht in den betroffenen Gebieten, insbesondere in Natur- oder Vogelschutzgebieten?
  47. Gibt es Hinweise darauf, dass sich bestimmte Tierpopulationen aufgrund der Stilllegung von Windindustrieanlagen erholen konnten oder im Gegenteil langfristig negativ beeinflusst wurden?
  48. Gibt es langfristige Monitoring-Programme, die die Entwicklung der Artenvielfalt in ehemaligen Windindustrieanlagen-Standorten erfassen? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
  49. Gibt es in Nordrhein-Westfalen dokumentierte Fälle, in denen die Stilllegung oder der unzureichende Rückbau von Windindustrieanlagen zu konkreten Schäden an lokalen Ökosystemen geführt hat?
  50. Welche Auswirkungen haben zurückgebliebene Turmfundamente, Zuwegungen und Kabeltrassen auf das Wanderungsverhalten von Wildtieren wie Rehen, Wildschweinen oder Wölfen?
  51. Inwiefern haben sich ehemalige Windindustrieanlagen-Standorte als bevorzugte Aufenthaltsorte für invasive Arten oder Neophyten erwiesen?
  52. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, ob die Überreste von Windindustrieanlagen das Brutverhalten von Vögeln beeinflussen, insbesondere in Regionen mit hoher Population von Greifvögeln oder Großvögeln?
  53. Gibt es offizielle Untersuchungen oder Gutachten, die sich mit der möglichen Boden- oder Wasserverschmutzung durch nicht vollständig zurückgebaute Windindustrieanlagen in Nordrhein-Westfalen befassen? Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor?
  54. Welche potenziellen Schadstoffe, wie etwa Schmierstoffe, Hydrauliköle oder Schwermetalle, können nach der Stilllegung oder dem Abriss von Windindustrieanlagen in den Boden oder das Grundwasser gelangen?
  55. In wie vielen Fällen wurde in Nordrhein-Westfalen eine Boden- oder Wasserkontamination im direkten Umfeld von stillgelegten Windindustrieanlagen nachgewiesen? Welche Maßnahmen wurden zur Sanierung ergriffen?
  56. Gibt es Untersuchungen zu den langfristigen chemischen Prozessen, die durch im Boden verbliebene Betonfundamente ausgelöst werden können, insbesondere im Hinblick auf pH-Wert-Veränderungen oder die Freisetzung von Schadstoffen?
  57. Gibt es Regionen in NRW, in denen vermehrt Bodenverunreinigungen durch Windindustrieanlagen festgestellt wurden? Falls ja, welche konkreten Ursachen wurden identifiziert?
  58. Welche Kontrollen und Überprüfungen führt die Landesregierung durch, um sicherzustellen, dass die Betreiber von Windindustrieanlagen ihrer Verpflichtung zur schadstofffreien Stilllegung nachkommen?
  59. Gibt es dokumentierte Fälle, in denen Windindustrieanlagen stillgelegt wurden, ohne dass eine vollständige Untersuchung auf mögliche Boden- oder Wasserschäden durchgeführt wurde? Falls ja, wie viele und mit welchen Folgen?
  60. Gibt es Erkenntnisse über Mikroplastik- oder chemische Belastungen, die durch den Abrieb von Rotorblättern oder die langfristige Zersetzung von alten Anlagen entstehen könnten?
  61. Gibt es in NRW Messprogramme zur Untersuchung der Grundwasserqualität im Umfeld von stillgelegten Windindustrieanlagen? Falls nein, warum nicht?

 

VII. Steuerliche Abschreibungsmodelle und finanzielle Anreize für den Rückbau von Windindustrieanlagen

  1. Welche steuerlichen Anreize und Regelungen bestehen derzeit für Betreiber von Windindustrieanlagen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf den Rückbau und die Entsorgung?
  2. Gibt es steuerliche Anreize oder Regelungen, die es Betreibern ermöglichen, Rückbaukosten über mehrere Jahre abzusetzen? Falls ja, wie haben sich diese Regelungen in den letzten zehn Jahren verändert?
  3. Inwiefern können die Kosten für den Rückbau von Windindustrieanlagen im Rahmen der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder Einkommensteuer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
  4. Gibt es Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Rückbaukosten zwischen privaten und kommunalen Betreibern von Windindustrieanlagen?
  5. In welchem Umfang wurden steuerliche Vergünstigungen für den Rückbau von Windindustrieanlagen in den letzten fünf Jahren in Anspruch genommen? Gibt es eine statistische Erfassung dieser steuerlichen Absetzungen?
  6. Gibt es steuerliche Regelungen insbesondere Sonderabschreibungen für Grundstückseigentümer, die durch den Rückbau von Windindustrieanlagen betroffen sind, insbesondere im Falle von nicht erfüllten Rückbauverpflichtungen durch Betreiber?
  7. Gibt es Pläne, steuerliche Anreize für eine umweltgerechte und vollständige Entsorgung von Windindustrieanlagen zu schaffen oder bestehende steuerliche Regeln zu reformieren?
  8. Gibt es in Nordrhein-Westfalen oder auf Bundesebene staatliche oder EU-Förderprogramme, die den Rückbau von Windindustrieanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützen? Falls ja, welche Programme und welche Summen wurden in den letzten zehn Jahren bereitgestellt?
  9. Wie viele Windindustrieanlagenbetreiber in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten zehn Jahren solche Fördermittel für den Rückbau beantragt? Bitte um eine jährliche Aufschlüsselung der bewilligten und ausgezahlten Mittel.
  10. Gibt es Regelungen oder Kontrollen, um sicherzustellen, dass Fördermittel für den Rückbau von Windindustrieanlagen nicht zweckentfremdet oder missbräuchlich verwendet werden?
  11. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Fördermittel für den Rückbau von Windindustrieanlagen zweckentfremdet oder nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden? Falls ja, wie viele Fälle wurden in den letzten zehn Jahren erfasst?

Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
Andreas Keith
Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Carlo Clemens
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex
Zacharias Schalley
Klaus Esser

 

MMD18-12976