Antrag
der Abgeordneten der Fraktion der AfD
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Vorwürfe gegen Frau Ministerin Ina Schar-renbach hinsichtlich Machtmissbrauchs und Mobbings und zur Prüfung der Vorwürfe, dass Informationen über besagte Vorgänge seitens der Staatskanzlei und des Ministerpräsidenten bekannt waren und zurückgehalten wurden („PUA – Ministeriumsführung“)
I. Zusammensetzung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.
Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:
CDU 4 Mitglieder
SPD 3 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 Mitglieder
FDP 1 Mitglied
AfD 1 Mitglied
II. Sachverhalt
Am 19. März 2026 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin SPIEGEL schwere interne Vorwürfe gegen die amtierende Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. Frau Ina Scharrenbach werden Machtmissbrauch, ein autoritärer Führungsstil, die Verbreitung von „Angst und Schrecken“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie eine hohe Belastung der Mitarbeiter ihres Hauses vorgeworfen.1
Mitarbeiter sollen in Besprechungen angeschrien und bloßgestellt worden seien. In der Presse ist von einer realistischen Sorge über eine mögliche Selbstgefährdung einzelner Mitarbeiter die Rede: „Es geht um gesundheitsschädigende Umgangsformen, um desaströses Fehlverhalten. Und um die Sorge, Kolleginnen und Kollegen könnten dem Druck und der täglichen Angst nicht mehr lange standhalten und sich schlimmstenfalls etwas antun.“2
Laut einschlägiger Medienberichte, etwa von SAT1.NRW,3 haben seit Frau Scharrenbachs Amtsantritt im Jahr 2017 271 Mitarbeiter das Ministerium verlassen. Das ist mehr als die Hälfte der rund 450 Angestellten. 90 der ausgeschiedenen Arbeitnehmer seien Ruheständler gewesen, was immer noch eine Zahl von mehr als 180 Mitarbeitern ergibt, die das Ministerium verlassen haben, seit Frau Scharrenbach die Leitung übernommen hat.
Obwohl das Ministerium laut SPIEGEL von einem „kooperativen Führungsstil“ sprach, gab Ministerin Scharrenbach ihr Fehlverhalten in einem schriftlichen Statement zu, wobei sie zugleich einen Rücktritt ablehnte. Die Ministerin kündigte lediglich schwache Konsequenzen an, etwa eine Personalversammlung oder einen Kummerkasten respektive die Möglichkeit, „Kritik an der Arbeits- und Feedbackkultur in meinem Haus anonym äußern zu können“.4
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe hält sich die Landesregierung mit konkreten Aussagen zurück, was etwaige Vorsätze hinsichtlich Aufarbeitung und Besserung der Situation für die Mitarbeiter des Ministeriums in einem zweifelhaften Licht erscheinen lässt. Auch bleibt unklar, inwieweit der Ministerpräsident über die Vorgänge im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Bilde war und ob er trotz Kenntnis untätig blieb oder sogar half, die vorherrschenden Zustände zu vertuschen.
Zu klären ist ebenfalls, welche Auswirkungen der durch Frau Scharrenbachs Führungsstil eventuell entstandene Krankenstand und die erwähnte nachweisbare Mitarbeiterfluktuation auf die Arbeit des Ministeriums gehabt haben.
III. Untersuchungsauftrag
- Themenkomplex: Aufklärung der Vorwürfe zum Führungsverhalten
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Frau Ministerin Scharrenbach im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung einen unangemessenen, autoritären und einschüchternden Führungsstil ausgeübt und gegen beamten- und arbeitsrechtliche Fürsorgepflichten verstoßen hat.
- Themenkomplex: Untersuchung der Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Ministeriums
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zu ermitteln, ob und inwieweit es infolge des Führungsverhaltens der Ministerin sowie der nachweisbar daraus verstärkten Mitarbeiterfluktuation und eines eventuell erhöhten Langzeitkrankenstands zu Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit des Ministeriums, Verzögerungen oder Fehlsteuerungen gekommen ist. Kurz-und langfristige Ausfälle einer hohen Zahl an Mitarbeitern können ganze Arbeitsbereiche lahmlegen und zur Nichteinhaltung von Fristen und Projekten führen.
- Themenkomplex: Prüfung der internen Kontroll- und Beschwerdemechanismen
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zu untersuchen, ob Hinweise, Beschwerden oder interne Vermerke ordnungsgemäß aufgenommen, dokumentiert und bearbeitet oder gegebenenfalls unterdrückt, verzögert oder unzureichend verfolgt wurden.
- Themenkomplex: Rolle der Staatskanzlei und des Ministerpräsidenten
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zu ermitteln, ob und wann die Staatskanzlei respektive der Ministerpräsident Kenntnis von den Vorwürfen hatte und inwiefern dieser angemessen reagiert oder pflichtwidrig untätig geblieben ist.
- Themenkomplex: Bewertung der Organisations- und Führungsstruktur im Ministerium
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag zu klären, ob strukturelle Defizite im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung problematisches Führungsverhalten begünstigt haben und somit auf systemische Mängel hindeuten.
- Themenkomplex: Feststellung politischer und administrativer Verantwortlichkeiten
Der Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag, zu ermitteln, ob individuelles Fehlverhalten vorliegt und inwiefern eine Abgrenzung zwischen persönlicher Verantwortung der Ministerin und möglicher Mitverantwortung weiterer Akteure besteht.
IV. Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungszeitraum beginnt am 30. Juni 2017, dem Tag von Frau Scharrenbachs Berufung zur Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Kabinett Laschet und endet am Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Dieser Zeitraum wird dadurch begründet, dass die Ministerin ab dem zuerst genannten Zeitpunkt die volle politische und organisatorische Verantwortung für das Ressort trug, womit ihr Führungsverhalten erstmals dem Untersuchungsgegenstand unterfällt.
V. Fragenkomplexe
Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend aufgelisteten Fragen zu klären:
- Themenkomplex: Führungsstil und Verhalten der Ministerin
– Welche konkreten Führungspraktiken wurden im Ministerium angewandt?
– Wann gab es erste Hinweise auf autoritäres, unangemessenes oder einschüchterndes Verhalten?
– In welchen Situationen und gegenüber welchen Hierarchieebenen traten solche Verhaltensweisen auf?
- Themenkomplex: Arbeitsklima und interne Kultur
– Wie stellte sich das Arbeitsklima im Untersuchungszeitraum da?
– Wann gab es erste Hinweise hinsichtlich Angstkultur, Druck und struktureller Überlastung?
- Themenkomplex: Personalfluktuation
– Wie hat sich der Personalbestand innerhalb des Untersuchungszeitraums entwickelt?
– Welche Gründe lagen für das Ausscheiden von Mitarbeitern im Einzelnen vor?
– Welche Zusammenhänge existierten zwischen dem Führungsverhalten der Ministerin und der erhöhten Mitarbeiterfluktuation?
– Wie hoch ist der Anteil der Langzeiterkrankungen unter den Beschäftigten des Ministeriums innerhalb des Untersuchungszeitraums?
- Themenkomplex: Interne Hinweise
– Wie viele und welche formellen Beschwerden über das Führungsverhalten von Vorgesetzten, einschließlich der Hausleitung, sind im Untersuchungszeitraum eingegangen, und in wie vielen Fällen wurden daraus dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen abgeleitet?
– Wie viele Überlastungsanzeigen, Gefährdungsanzeigen oder vergleichbare Meldungen von Beschäftigten sind im Untersuchungszeitraum im Ministerium eingegangen?
– Wie wurden Überlastungsanzeigen, Gefährdungsanzeigen oder vergleichbare Meldungen von Beschäftigten dokumentiert und bearbeitet?
– Wurden Hinweise unterdrückt, verzögert oder nicht weiterverfolgt?
- Themenkomplex: Verstöße gegen rechtliche Vorgaben
– Wurde die beamten- und arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht eingehalten?
– Wurden Vorschriften zur Mitarbeiterführung und zum Arbeitsschutz beachtet?
– Gab es Pflichtverletzungen durch die Hausleitung?
– Wurden Vorschriften zu Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen im Ministerium ordnungsgemäß durchgeführt?
- Themenkomplex: Rolle der Staatskanzlei
– Wann hatte die Staatskanzlei erstmals Kenntnis von den Vorgängen?
– In welchem Umfang hatte die Staatskanzlei Kenntnis von den Vorgängen?
– Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder unterlassen?
– Wurden Aufsichts- und Kontrollpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen?
- Themenkomplex: Parlamentarische Unterrichtung
– Wann und in welchem Umfang wurden der Landtag informiert?
– Gab es Informationsdefizite oder Zurückhaltungen gegenüber dem Parlament und seinen Abgeordneten?
- Themenkomplex: Umgang mit den Vorwürfen
– Welche internen oder externen Aufklärungs- und Aufarbeitungsmaßnahmen wurden eingeleitet?
– Waren diese Maßnahmen ausreichend und angemessen?
– Gab es Versuche der Einflussnahme auf Aufklärungsvorgänge oder interne Abläufe?
– Welche organisatorischen oder personellen Konsequenzen wurden gezogen?
– Lassen sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe Verbesserungen feststellen?
- Themenkomplex: Aufarbeitung und Verbesserung der Zustände für Mitarbeiter
– Welche Maßnahmen zur Aufarbeitung der Vorgänge hat die Landesregierung aus eigener Kraft angestrengt?
– Welche Maßnahmen plant der Ministerpräsident, um die Zustände für die Mitarbeiter der Ministerien zu verbessern und Vorgängen wie jenen im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung künftig vorzubeugen?
– Welche Hilfe lässt die Landesregierung betroffenen, erkrankten und selbstmordgefährdeten Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern zukommen?
– Welche messbaren Folgen hatten der eventuell erhöhte Krankenstand und die nachweisbar extreme Mitarbeiterfluktuation auf die Arbeit und Effizienz des Ministeriums?
VI. Schlussfolgerungen
Auf dieser Grundlage soll der Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, ob und inwieweit Schlussfolgerungen und Konsequenzen
- aus dem vorliegenden Untersuchungsthema für Befugnisse, Organisation, Führung und Arbeitsweise des Ministeriums sowie der nachgeordneten Behörden gezogen werden können und sollen;
- für die Ausgestaltung und Wirksamkeit von Führungs-, Kontroll- und Beschwerdemechanismen innerhalb der Landesverwaltung zu ziehen sind;
- im Hinblick auf die Einhaltung arbeits- und organisationsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der Fürsorgepflicht, gezogen werden können und sollen;
- für den Umgang mit personellen Belastungen, Fluktuation und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung gezogen werden können und sollen;
- für die Informations-, Kontroll- und Aufsichtspflichten der Staatskanzlei sowie für die Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung zu ziehen sind;
- für die Wahrung der verfassungsmäßigen Informations- und Kontrollrechte des Landtags gezogen werden können und sollen.
VII. Besonderer Schutz der Mitarbeiter
Der Landtag ist sich der besonderen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter bewusst. Er ist bestrebt, in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte, dienstliche Stellung sowie die körperliche und psychische Unversehrtheit der Zeugen respektive betroffenen Mitarbeiter gewahrt werden.
Deshalb verpflichtet der Landtag den Untersuchungsausschuss, die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Vertraulichkeit, zur Vermeidung von Nachteilen im beruflichen Umfeld sowie zur Gewährleistung eines respektvollen und fairen Umgangs im Verfahren zu nutzen und auszuschöpfen.
VIII. Schlussbericht
Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, soweit möglich nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Schlussbericht vorzulegen.
Sollte ein Schlussbericht nicht vorgelegt werden können, hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtages oder der Antragsteller über abtrennbare Teile des Einsetzungs-auftrages dem Landtag einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesem Teil abgeschlossen und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.
Der Landtag kann darüber hinaus vom Untersuchungsausschuss jederzeit bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder dann, wenn ein Schlussbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann, einen Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen verlangen. Dieser darf eine Beweiswürdigung nur solcher Gegenstände der Verhandlungen enthalten, die der Untersuchungsausschuss mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen hat. Der Schlussbericht, der Teilbericht und der Zwischenbericht erfolgen schriftlich.
IX. Einholung externen Sachverstandes
Der Untersuchungsausschuss darf jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.
Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist.
Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.
X. Ausstattung und Personal
Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:
- Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.
- Dem Ausschuss und der oder dem Vorsitzenden werden gestellt:
- 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2.2 und
- eine weitere personelle Unterstützung aus der Laufbahngruppe 2.2 oder 2.1 sowie aus dem Assistenzbereich.
- Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:
- Die erforderlichen Mittel für je 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Laufbahngruppe 2.2 sowie
- eine Stelle zur Assistenz.
Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenen Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.
Dr. Martin Vincentz Christian Loose
Sven W. Tritschler Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner Andreas Keith
Dr. Christian Blex Carlo Clemens
Klaus Esser Dr. Hartmut Beuker
Zacharias Schalley Thomas Röckemann
3 youtube.com/watch?v=VbcK1Cct89U
4 www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/vorwuerfe-machtmissbrauch-ina-scharrenbach-100.html