
Kontrolle der Ausgabe vom Beratungsscheinen für Schwangerschaftsabbrüche?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist gemäß § 218 StGB rechtswidrig – er bleibt aber straffrei, wenn u.a. vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Beratungsstelle aufgesucht wurde, die eine Beratung









