
Staatsferner Rundfunk ohne Zwangsbeitrag
Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es aktuell um eine bedeutende Frage: Verfehlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag, weil er systematisch einseitig berichtet? Die Klage einer Beitragszahlerin aus Bayern gilt als Modellfall, denn bislang war inhaltliche Programmkritik als Argument gegen den ÖRR-Zwangsbeitrag vor Gerichten tabu. Man verwies auf reguläre interne Beschwerdewege der Sender. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher Sven Tritschler:










