Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Vorwürfe über mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung beim Katastrophenschutz und beim Krisenmanagement vor und nach der Flutkatastrophe (PUA Flutkatastrophe)

Antrag
vom 31.08.2021

Antragder Abgeordneten der AfD-Fraktion vom 31.08.2021

 

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Vorwürfe über mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung beim Katastrophenschutz und beim Krisenmanagement vor und nach der Flutkatastrophe (PUA Flutkatastrophe)

I. Sachverhalt

Das Sturmtief Bernd führte zu einer außerordentlichen Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens.1 Starke Dauerregenfälle in der Nacht von Dienstag, dem 13. Juli, auf Mittwoch, den 14. Juli, und vor allem im Verlauf des 14. Juli 2021 haben in Teilen des Landes NRW zu einer Flutkatastrophe unvorstellbaren Ausmaßes geführt. Innerhalb weniger Stunden sind in weiten Landesteilen heftige Regenfälle mit mehr als 240 Litern pro Quadratmeter verzeichnet worden.2 Im Juli 2021 gab es in Deutschland bei den Niederschlägen ein Plus von 40 Prozent im Durchschnitt der Referenzperiode 1961 bis 1990.3 In Folge des rasanten Pegelanstieges der Still- und Fließgewässer in besonderer topographischer Lage der Eifelregion haben nach derzeitigem Kenntnisstand 49 Menschen ihr Leben verloren. Sie wurden entweder von den Wassermassen erfasst und in den Tod gerissen oder ertranken eingeschlossen in ihren Wohnräumen und Kellern.

Zahlreiche Medienhäuser berichten, dass nach EU-Angaben das Europäische Flutwarnsystem EFAS schon gegen Ende der Woche vor einer Extremwetterlage gewarnt habe. Demnach seien ab dem 10. Juli die ersten EFAS-Warnungen an die zuständigen nationalen Behörden geschickt worden.4,5 Mehr als 25. EFAS-Flutwarnungen an die Landesämter für Hochwasserschutz sind bis zum 14. Juli dokumentiert.

Das unabhängige Wetterinstitut Kachelmannwetter hat die Brisanz der gefährlichen Unwetterlage bereits am Sonntag, dem 11. Juli 2021 erkannt und eine Prognose über das Eintreffen der Rekordregenfälle für den Zeitraum vom 13. Juli bis zum 15. Juli 2021 mit Hochwassergefahr getroffen. 6 So heißt auf dem offiziellen Twitter-Kanal am 11. Juli 2021:

„Unwettertief von Montag bis Donnerstag: schwere Gewitter, Starkregen, Hochwassergefahr – Wir schauen ausführlich auf die erste Wochenhälfte, wo es zu schweren Gewittern, Stark-bzw. Dauerregen kommen wird. Es sind Überflutungen und Hochwasser möglich […]“.7

In der Analyse der meteorologischen Chronologie der Flutkatastrophe von Kachelmannwetter am 19. Juli 2021 heißt es zum Dienstagabend, 13.07.2021:

„Alle Berechnungen setzen alarmierende Niederschlagsmengen in den später dann auch betroffenen Regionen in NRW bis nach Rheinland-Pfalz herein. Zwei Wettermodelle rechnen sogar den „Hotspot“ bei, beziehungsweise im Umfeld von Hagen. Es wurde nun weiter bestätigt: In den kommenden 24 bis 36 Stunden wird es im Westen zu teils extremen Regenfällen kommen, die Hochwassergefahr ist enorm.“.8

Erste schauerartige Regenfälle von Altena bis Hagen wurden als Vorboten des Unwetters in verbreiteter Lage prognostiziert und auch später registriert. Die Wetterstation Hagen-Nahmer verzeichnet bereits am Dienstag um 23 Uhr 48,8 mm und eine Stunde später 78,5 mm. Die Sturzflutgefahr hat sich am Mittwoch, 14. Juli 2021 immer mehr ausgeweitet, die letztlich zur Katastrophe in der Flutnacht vom Mittwoch auf den Donnerstag mündete.

Im „Zweiten fortgeschriebenen Bericht zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021“ (zu Landtags-Vorlage 17/5485) vom 24. August 2021 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 25. August 2021 wird darauf hingewiesen, dass das für Hochwasserschutz zuständige Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) keine direkten EFAS Hinweise erhält, da es nicht Abonnent der Hinweise ist. Der Bericht führt aus, im Zeitraum vom 10. Juli bis zum 16. Juli 2021 insgesamt 36 Warnlageberichte vom DWD erhalten zu haben. Im Bericht heißt es:

„Die Angaben des DWD am 12. Juli und 13. Juli waren bei aller fachlichen Qualität der Vorhersage in einem für die Wasserwirtschaft relevanten Punkt nicht präzise: Der DWD benannte den Zeitraum des Niederschlags vor dem 14. Juli mit ‚bis Donnerstag früh’ und ‚nächste 48-60 Stunden’.“

Das LANUV ist nach einer fachlichen Beurteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regenmengen zwar ein ausgeprägtes Hochwasser erwarten ließen „aber noch keine so große Besonderheit in der Vorhersage darstellte“ und „dass eine Berichtsintensität über das übliche Maß hinaus als unangemessen erschienen ließ“.

In Kenntnis des „Zweiten fortgeschriebenen Bericht zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021“ (zur Landtags-Vorlage 17/5485) des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sah sich der Deutsche Wetterdienst zu einer Stellungnahme zur Warn- und Beratungsaktivität für das Land Nordrhein-Westfalen während des Tiefs Bernd genötigt.

In der Pressemitteilung heißt es:

„Der DWD weist die im gesamten Abschnitt 4.1.2. „Deutscher Wetterdienst (DWD)“ auf den Seiten 16 bis 21 aufgeführte Aussagen zu möglichen unpräzisen Warnungen zurück […]“ und „Insbesondere aus der Warnchronologie […] wird ersichtlich, dass das Ereignis meteorologisch erkennbar und vorhersagbar war: Schon frühzeitig warnte der DWD vor länger anhaltenden, gewittrig und mit Starkregen durchsetzen Niederschlagsereignissen mit bisher in der Region zuvor kaum dagewesenen Niederschlagsmengen von mehr als 100l/m2, teils bis 200l/m2 in 48 Stunden und in einer großen Fläche (nicht punktuell wie für einzelne Gewitter typisch).“.9

Die sich widersprechenden Aussagen zur hydrologischen Einordnung zwischen dem DWD und dem LANUV machen Kommunikationsschwierigkeiten offenkundig.

Im „Zweiten fortgeschriebenen Bericht zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021“ (zur Landtags-Vorlage 17/5485) heißt es, dass das LANUV die dargestellte meteorologische Witterungssituation zunächst, d.h. am 12. Juli 2021, als „NRW-typische sommerliche Situation wasserwirtschaftlich eingeordnet“ hat, welche in den vergangenen Jahren „teils regional Hochwasser“ auslöste.

Eine NRW-typische Situation hat sich mit Blick auf die niederschlagsarmen Sommermonate mit großer Trockenheit 2018, 2019 und 2020 jedoch nicht gefunden. In dem Online-Artikel des WDR „Volle Talsperren vor Unwetter: Ministerium will Konsequenzen ziehen“ vom 23. Juli 2021 wird unmissverständlich deutlich, dass die Talsperren keinen Puffer für den angekündigten Starkregen hatten.10 Vielerorts randvolle Talsperren, welche im gefüllten Zustand keine Dämpfungswirkung entfalten. Die Wasserverbände streben volle Talsperren an, um Wasser für niederschlagsarme Zeiten vorzuhalten. Die Nutzungszwecke stehen im direkten Konflikt mit den Ansprüchen des Hochwasserschutzes. So heißt es auch in der Berichtsvorlage (Vorlage 17/5485):

„Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit den jetzt schon zu beobachtenden Dürrephasen und Phasen mit außergewöhnlichen hohen Niederschlagsmengen, liegt eine wesentliche Herausforderung in der Bewirtschaftung der Talsperren. Die zum Teil gegenläufigen Ziele, mit der Talsperren betrieben werden (Wasserbevorratung für Dürrephasen und Wasserrückhalt während Hochwasserereignisse) können im Einzelfall eine Anpassung der bestehenden Bewirtschaftskonzepte erfordern. Hierzu sind zeitnahe Gespräche mit den betroffenen Wasserverbänden vorgesehen.“

Dem WDR-Artikel ist auch zu entnehmen, dass es im Vorfeld mit den Wasserverbänden eine Diskussion über Füllstände gegeben habe, welche jedoch völlig andere Prioritäten setzten. So wird der Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im NRW-Umweltministerium vom WDR mit den Worten zitiert: „Wir haben mit den Wasserverbänden intensive Diskussionen bis in die letzte Zeit gehabt, wie viel Vorhaltung von Wasser mit Blick auf Trockenzeiten notwendig und sinnvoll ist.“

Zur Flutkatastrophe heißt es im Online-Artikel:

„Vielerorts waren die Becken vor den angekündigten Regengüssen fast komplett voll. Die Wuppertalsperre war zum Beispiel am Wochenende davor zu 98 Prozent erfüllt, die Neyetalsperre sogar zu 100 Prozent.“.

Es gehört zur Aufklärungsarbeit, die Ziele und Inhalte dieser Gespräche zwischen dem NRW-Umweltministerium und den Wasserverbänden im Vorfeld der Flutnacht zu erörtern.

Die fachliche Verantwortung zum Hochwasserschutz sitzt im NRW-Umweltministerium, die Kompetenz für den Katastrophenschutz im NRW-Innenministerium und die richtungsweisende Kompetenz für das Land schließlich in der Staatskanzlei. Wie die Kabinettsmitglieder untereinander kommuniziert haben, um zum Wohle des Landes Nordrhein-Westfalens eine sich anbahnende Lage abzuwenden, muss angesichts der Flutkatastrophe beleuchtet werden.

Nach mehrmaligem Verschieben wurde der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 durchgeführt. Aus dem schriftlichen Bericht des NRW-Innenministers für die Sitzung des Innenausschusses am 24. September 2020 zur Bilanz des bundesweiten Warntags wurde festgehalten, dass seinerzeit zwei Schwerpunkte verfolgt wurden.11

Zum einen sollte die Bevölkerung für Warnungen sensibilisiert und zum anderen sollten die Warnkonzepte erprobt werden. In diesem Bericht wurde die Rückmeldung der Bürger positiv aufgenommen, dass sie „nicht gewarnt wurden“ (Vorlage 17/3871, S. 2, Absatz 2), weil dies zeige, dass angeblich eine Sensibilität in der Bevölkerung für das Thema Warnung geschaffen habe. Jedoch kam es zu einer Überlastung des Systems durch zeitgleich ausgelöste Probewarnmeldungen. Im Landesbericht (Vorlage 17/3871) heißt es dazu: „Bereits die Erfahrungen aus dem Warntag 2018 in NRW hatte das BBK zu einer Kapazitätserweiterung von NINA veranlasst, da damals ähnliche Probleme aufgetreten waren.“

Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass dem BBK, der Bundes- als auch der Landesregierung technische Mängel bei der Warnung der Bevölkerung sowohl lange vor dem bundesweiten Warntag (und damit auch vor der Flutkatastrophe) bekannt waren und die zuständigen Stellen bisher nicht in der Lage sind, in einem größeren Katastrophenfall die Bevölkerung zu warnen.

In der 66. Sitzung des Innenausschusses sagte Minister Reul, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Warntag eingeführt habe, und wollte festhalten, dass das größte Desaster nicht in NRW entstand.12 Minister Reul beendete seine Ausführung mit den Worten, dass der Sinn eines Warntages darin liege, die Funktionsfähigkeit zu prüfen, damit alles funktioniere, wenn es wirklich gebraucht werden.

Der erste bundesweite Warntag hat die Schwächen bei der Warnung der Bevölkerung deutlich gemacht und dazu geführt, dass der zweite bundesweite Warntag zu erst für 2021 (wenige Wochen vor der Flutkatastrophe) avisiert, aber dann wieder verschoben wurde. Der Katwarn und die Katastrophen-Warnapp NINA haben die Bürger teilweise erst mit einer halben Stunde Verspätung gewarnt bzw. vereinzelt gar nicht informiert. Der bundesweite Warntag hat so weitreichende technische Mängel offenbart, dass das Bundesinnenministerium selbst von einem „Fehlschlag“ gesprochen hat.13

Der nächste bundesweite Warntag wurde auf das Jahr 2022 verschoben wurde. Mit „Hochdruck“ (Vorlage 17/3871, Seite 3, Absatz 4) werde die Behebung der technischen Fehler angegangen. Ein Volumen von 88 Millionen Euro sollte alleine für den weiteren Aufbau der Sirenen und die Instandsetzung vorhandener Sirenen laut Bundesinnenministerium zur Verfügung stehen.14

Laut des Berichts (Vorlage 17/3871) hat das Land in der vorherigen Legislaturperiode in den Jahren 2014 und 2017 den Kommunen jeweils 10 Millionen Euro zum Ausbau des kommunalen Warnsystems zur Verfügung gestellt und die MoWaS-Stationen (modulare Warnsysteme) mit 1,1 Mio. Euro kofinanziert. In der 66. Sitzung des Innenausschusses stellte eine leitende Ministerialrätin des Innenministeriums klar, dass die Sirene die Bevölkerung dazu anleiten solle, das Radio einzuschalten.

Immer deutlicher zeigt sich bei der Aufarbeitung der Starkregenereignisse, dass Warnsirenen „bewusst“ nicht ausgelöst wurden, sonst würde der Alarm für „Panik“ sorgen.15 Die Sirenen wurden teilweise mit „Absicht“ nicht ausgelöst.16 Es wurde, z.B. im Rheinischen-Bergischen Kreis, bewusst darauf verzichtet.17,18 Auch die Nina-Warnapp steht im Fokus. Laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) habe es über die Warn-App Nina am Mittwoch von der Leitstelle Rhein-Erft-Kreis eine „Gefahreninformation“ mit dem Hinweis „Bleiben Sie möglichst Zuhause“ gegeben.19 Der Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) Armin Schuster weist ein Versagen seiner Behörde mit den Worten von sich: „Einige Opfer haben Grundregeln nicht beachtet“.20

Selbst ohne die Sirenen wurden während der Anbahnung des Unwetters die Bevölkerung im Radioprogramm nur teilweise, meist ohne Deutlichkeit, oder überhaupt nicht auf den Starkregen und die Möglichkeit einer Überflutung aufmerksam gemacht. Scharfe Kritik erfuhr vor allen Dingen der WDR, der Sender mit der größten Reichweite in NRW.21 Weil der öffentlich-rechtliche Sender sein Nachtprogramm mit Popmusik nicht unterbrochen hatte, wurde ihm „unterlassene Hilfeleistung“ und „an falschen Stellen gespart zu haben“ vorgeworfen. Unverzichtbares Element des Katastrophenschutzes ist die Warnung der Bevölkerung. Für alle Katastrophenschutzkonzepte ist die Warnung unverhandelbar. Zu Sondersendungen entschieden sich übrigens vor allen Dingen die Privatsender.22

Einige Medien berichten auch darüber, dass ein Organisationschaos dazu führte, dass Einsatz- und Rettungskräfte, sowie freiwillige Helfer weggeschickt wurden, weil eine Koordination und die Zuteilung von Einsatzaufgaben nicht möglich wurde.23,24

II. Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung, insbesondere der Staatskanzlei, des Ministeriums des Inneren, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden aufklären. Hierzu sind innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf folgende Themenkomplexe zu untersuchen.

  1. Themenkomplex A: Politische Weichenstellung der Landesregierung vor dem Katastrophenfall

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob die Landesregierung mit Rückblick auf die Trockenperiode in den Sommermonaten der vergangenen Jahre (insbesondere 2018, 2019 und 2020) in Gesprächen mit den Wasserverbänden auf ein möglichst großes Vorhalten von Regenwasser in Talsperren (Talsperren-Management) für das Jahr 2021 insistierte.

Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Urteil zu der Frage bilden, ob die politische Schwerpunktsetzung der Landesregierung zum Schutz vor Niedrigwasser übersteuert war und somit die Gefahren vor Hochwasser systematisch unterschätzte. Aufgeklärt werden soll ebenfalls, inwieweit der politisch forcierte Ausbau der sog. erneuerbaren Energie mit Schwerpunkt der Energiegewinnung aus Wasserkraft ein vorzeitiges Ablassen von Talsperren-Wasser unattraktiv machte.

Der Untersuchungsausschuss soll das Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung vor dem Eintritt der Naturkatastrophe im Hinblick auf mögliche Fehleinschätzungen untersuchen. Aufgeklärt werden sollen im Besonderen die Folgen der bekannten Funktionsunfähigkeit von Sirenen und des fehlgeschlagenen bundesweiten Warntags am 10. September 2020.25

Der Untersuchungsausschuss soll auch klären, welche Risiken durch eine ungenaue Klassifizierung der Extremwetterereignisse nach dem HQ-Prinzip existieren.

  1. Themenkomplex B: Anbahnung der Naturkatastrophe, Kommunikationsfehler und Untätigkeit der Verantwortlichen

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, welche Fehler es möglicherweise in der Meldekette von der EFAS-Warnung am 10. Juli 2021 über die DWD-Unwettermeldung am 12. Juli 2021 bis zu den Verantwortlichen gegeben hat. Insgesamt soll geprüft werden, inwieweit eine Lesebestätigung von Fax- und E-Mail-Nachrichten eine verlässliche Weitergabe der Informationen gewährleisten kann. Insbesondere soll aufgeklärt werden, wie Medienhäuser, insbesondere die öffentlich-rechtlichen die Bevölkerung besser über die Katastrophenlage hätte informieren können und welche Versäumnisse die Landesregierung bei der Deutlichmachung der Gefahrenlage begangen hat.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, wann der Landesregierung und den ihr unterstehenden Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung des Katastrophenrisikos sowie des Katastrophenverlaufs vorlagen, wie sie damit umgegangen sind und welche Anstrengungen unternommen wurden, die Entscheidungsgrundlage qualitativ für alle relevanten Stellen, auch die ausführenden Behörden, zu optimieren.

  1. Themenkomplex C: Das Krisenmanagement der Landesregierung

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob das Handeln der NRW-Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden in den Tagen nach der Flutkatastrophe geeignet, erforderlich und angemessen war, die Folgeschäden in NRW zu minimieren, und ob es bessere Alternativen zum Regierungshandeln gab.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob die Landesregierung alles Erforderliche getan hat, um sich kontinuierlich ein möglichst objektives Lagebild zu verschaffen.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, welche Teile der Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten als Grundlage für die jeweilige Lagebewertung und die Entwicklungsprojektionen von der NRW-Landesregierung, den Gesundheitsämtern, den kommunalen Trägern, den Krankenhäusern sowie den Ministerien und den ihnen angeschlossenen Behörden genutzt wurden und in den Entscheidungsprozess über die zur Eindämmung geplanten Maßnahmen eingeflossen sind.

Der Untersuchungsausschuss soll die Wirksamkeit und die Notwendigkeit der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen untersuchen und feststellen, ob es dabei zu Benachteiligungen von Personen- und Berufsgruppen kam und ob diese vertretbar waren oder nicht.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, welche Handlungen und Unterlassungen die Landesregierung allein und welche sie in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den Bundesbehörden und anderen Landesregierungen unternommen hat.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob und inwieweit Mängel in der Organisationsstruktur oder der Ausübung der den NRW-Behörden und Ämtern übertragenen Befugnisse im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines rechtlich gebotenen und zulässigen Informationsaustausches untereinander aufgetreten sind, die zu verhinderbaren Folgen der Flutkatastrophe in NRW geführt haben.

Der Untersuchungsausschuss soll die etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung kritisch beurteilen und überprüfen, wie der Katastrophenschutz in NRW qualitativ verbessert werden kann. Der Untersuchungsausschuss soll zudem aus der Flutkatastrophe Lehren und Erkenntnisse für etwaige zukünftige Katastrophenfälle ziehen.

Am Montag, dem 23. August 2021 hat die Landesregierung in einem Pressegespräch eine erste Bilanz zur Hochwasserkatastrophe gezogen. In dem WDR-Artikel „Flutkatastrophe in NRW: Innenminister gerät in Erklärungsnote“ werden weitere Kommunikationsschwierigkeiten offenbart.26 So heißt es:

„Die Tagesberichte aus dem Zeitraum der Flut veröffentlicht das Amt auf seiner Homepage: Doch zum Beispiel bei der Bezirksregierung Köln kam dieser wichtige Lagebericht nie an. Das sei ein ‚Problem’ in der grundsätzlichen Struktur, räumte Reul ein, künftig müsse sichergestellt sein, dass alle Beteiligten diesen Bericht erhielten.“ Dazu schreibt der WDR: „Aber selbst, als sich die Lage für alle erkennbar zuspitzte, verzichtete die Landesregierung darauf, einen für solche Situationen gedachten ‚Großen Krisenstab’ einzurichten. Stattdessen gab es in Düsseldorf lediglich eine Koordinierungsgruppe.“ und „Aus heutiger Sicht „wäre ein Großer Krisenstab natürlich klug gewesen“, fügte Reul ruppig hinzu, „dann hätte ich die ganze blöde Debatte jetzt nicht“.“

In der Umweltausschuss-Sitzung am Mittwoch, dem 25. August 2021 hat die NRW-Umweltministerin weiterhin ihr Vorgehen und dass der Behörden verteidigt.27

III. Untersuchungszeitraum

Der Untersuchungszeitraum beginnt am 13. August 2020 und endet am Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Er orientiert sich an den drei Themenkomplexen (A, B und C) und gliedert sich in drei Zeitabschnitte:

  1. Vom 13. August 2020 bis zum 9. Juli 2021

Der erste Zeitabschnitt beginnt mit der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 13. August 2020 über die Trinkwasserversorgung in NRW und mit der Aussage der Ministerin Heinen-Esser, die von einem „uneingeschränkten Vorrang“ für die Trinkwasserversorgung sprach.

Der Fokus im ersten Zeitabschnitt liegt auf einer kritischen Reflexion der politischen Schwerpunktsetzung, für Trockenperioden eine möglichst große Reserve in Talsperren vorzuhalten. In diesem Zusammenhang sollen sowohl die Gespräche mit den Wasserverbänden als auch die Zielsetzung der Landesregierung genauer untersucht werden.

Außerdem soll für diesen Zeitraum die Zielsetzung des Katastrophenschutzes der Landesregierung untersucht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der politischen Reaktion der Landesregierung auf den verpatzten bundesweiten Warntag am 10. September 2020 und der Aussage des Ministers Reul am 22. August 2021, dass eine Katastrophe grundsätzlich „unvorhersehbar“ sei.28,29

  1. Vom 9. Juli 2021 bis 14. Juli 2021

Dieser Zeitabschnitt beginnt einen Tag vor der ersten Unwetter-Warnung des Europäischen Frühwarnsystems (EFAS) an die zuständigen nationalen Behörden am 10. Juli 2021.30 Sie endet mit dem Eintritt der Unwetterkatastrophe in der Nacht vom 13. Juli auf den 14. Juli 2021.

In diesem Zeitabschnitt liegt der Fokus auf der Meldekette, den verpassten Chancen zur Abwehr der Katastrophe, insbesondere durch eine flächendeckende Evakuierung, und den Versäumnissen bei einer frühzeitigen Einrichtung eines Großen Krisenstabes.

  1. Vom 14. Juli 2021 bis zum Tag der PUA-Einsetzung

Der letzte Zeitabschnitt beginnt mit dem Eintritt der Naturkatastrophe und endet mit dem Tag der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Der Fokus im letzten Zeitabschnitt liegt auf den unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen, der Abwehr von Folgeschäden durch Unterlassung und der Fehleinschätzung der Landesregierung, der fehlenden Hilfe der Landesregierung bei der Beseitigung von Katastrophenschäden sowie der fehlerhaften Krisenkommunikation der Landesregierung und dem Eklat des Ministerpräsidenten Laschet im Krisengebiet.31,32

IV. Fragenkomplexe

Im Rahmen des Untersuchungsauftrags hat der Untersuchungsausschuss explizit, aber nicht ausschließlich die nachfolgenden Fragenkomplexe aufzuklären.

Themenkomplex A: Politische Weichenstellung der Landesregierung vor dem Katastrophenfall

  1. Wie viele Gespräche hat die Landesregierung vom 13. August 2020 bis zum 10. Juli 2021 mit den Wasserverbänden geführt?
  2. Wie viele der Gespräche zwischen Landesregierung und Wasserverbänden im ersten Untersuchungszeitraum hatten die Füllmenge der Talsperren zum Gegenstand?
  3. Was war das Ziel der Gespräche zwischen Landesregierung und Wasserverbänden hinsichtlich der Füllmenge der Talsperren? Welche Ziele hat die Landesregierung gegenüber den Wasserverbänden verfolgt?
  4. Womit begründet Ministerin Heinen-Esser ihre Aussage am 13. August 2020 über einen „uneingeschränkten Vorrang“ für die Trinkwasserversorgung?
  5. Welche Maßnahmen hat das Innenministerium seit Beginn der Legislaturperiode zur Optimierung der Abläufe auf kommunaler Ebene im Katastrophenschutz umgesetzt?
  6. Welche Maßnahmen zur stetigen Verbesserung der Entwicklung im Katastrophenschutz im Sinne der Gewährleistung einer erfolgreichen Einsatzbewältigung hat die Landesregierung seit Amtsantritt angestoßen?
  7. Was waren die Gründe die gegen Einführung des Cell Broadcasting vor der Flutkatastrophe sprachen?
  8. Wie steht es um den Bauzustand und den Sanierungsbedarf aller Talsperren in NRW?
  9. Inwiefern hat die Vakanz einer leitenden Stelle zum Hochwasserschutz im NRW-Umweltministerium zu einer Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes geführt?
  10. Welche Fakten sprechen dafür und dagegen die Flutkatastrophe als ein HQ 10.000-Ereignis zu klassifizieren?

Themenkomplex B: Anbahnung der Naturkatastrophe und Untätigkeit der Verantwortlichen

  1. Wie war die Meldekette der Ereignisse von der Warnung des Europäischen Hochwasserwarnsystems über das LANUV zu den Kommunen aus Sicht der Landesregierung? Inwiefern ist die Kommunikation über Fax und E-Mail ohne Lesebestätigung tauglich für die Sicherstellung der Informationsweitergabe?
  2. Wann wurden die zuständigen Kabinettsmitglieder informiert?
  3. Wann wurden welche Entscheidungen zum Eingreifen bzw. Nicht-Eingreifen zwischen den Kabinettsmitgliedern getroffen? Wieso kam die Landesregierung zur Entscheidung keinen landesweiten Katastrophenfall auszurufen?
  4. Wann hat das für die Gemeinden zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erstmals Kontakt mit den besonders betroffenen kommunal- und Kreisverwaltungen aufgenommen?
  5. Wie genau verläuft die Kommunikation zwischen dem DWD und dem LANUV bezüglich der Unwetter-Meldungen? Warum werden andere Unwetter-Warnungen andere Institute nicht berücksichtigt?
  6. Warum wurde trotz der DWD-Unwetterwarnung das Wasser in Talsperren nicht vorzeitig abgelassen? Welche Verantwortung lag hier bei der Landesregierung?
  7. Wie hat die Landesregierung sichergestellt, dass die Wasserverbände adäquat auf die Unwetterwarnungen reagieren? Sind Nachfragen an die Wasserverbände erfolgt, welche Maßnahmen sie treffen wollen?
  8. Welchen Notfallplan hat die Landesregierung, falls Wasserverbände nicht auf Unwetterwarnungen reagieren?
  9. Wo wurde bei der Warnung versagt? Wie können der Einsatz und die Einsatzfähigkeit von Sirenen verbessert werden?
  10. Wieso kamen die Hydrologischen Lageberichte vom LANUV nicht beim NRW-Innenministerium an?

Themenkomplex C: Das Krisenmanagement der Landesregierung

  1. Wie hoch beläuft sich der geschätzte Schaden der Flutkatastrophe für die Kreise und kreisfreien Städte aktuell?
  2. Warum wurde der Koordinierungsstab nicht schon vor dem 14. Juli 2021 einberufen, obwohl schon am Sonntag, dem 11. Juli 2021 entsprechende Unwetterwarnungen regional eingegrenzt und mit den entsprechenden Niederschlagsmengen bekanntwurden?
  3. Wann wurde über die Notwendigkeit einer Kabinettssitzung zur Flut (und Fluthilfe) gesprochen?
  4. Wie konnte es zum Tod von vier Feuerwehrangehörigen kommen?
  5. Wie muss der Katastrophenschutz verbessert werden, um die Gefahren für Einsatz- und Rettungskräfte weiter zu senken?
  6. Wieso dauert es zwei Wochen, um eine Klarheit über den Stand der Vermissten zu bekommen? Wie kann das beschleunigt werden?
  7. Welche Probleme gab es bei der überörtlichen Hilfe? Warum wurden den Einsatz- und Rettungskräfte aus anderen Bundesländern keine Einsatzaufgabe zugewiesen?
  8. Welche Kritikpunkte aus den Reihen der Einsatz- und Rettungskräfte wurden dem NRW-Innenministerium vorgebracht?
  9. Wie konnte es zum Wasserüberlauf bei der Steinbachtalsperre kommen?

V. Einholung externen Sachverstandes

Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.

Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist.

Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.

VI. Schlussfolgerungen

Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen, welche Schlussfolgerungen aus dem Umgang aller beteiligten Behörden mit der Flutkatastrophe gezogen werden müssen, insbesondere

  1. hinsichtlich eventueller struktureller Defizite beim Katastrophenschutz von Nordrhein-Westfalen, die etwaige Fehler begünstigten bzw. für diese mitursächlich waren;
  2. hinsichtlich der Reaktionsschnelligkeit der Behörden unter Berücksichtigung der Durchsetzung von Maßnahmen, insbesondere, was Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit angeht;
  3. hinsichtlich gesetzgeberischer, administrativer oder organisatorischer Maßnahmen im Hinblick auf Risikobewertungen und -einschätzungen und daraus resultierender Maßnahmen;
  4. im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Kommunikation bei der Abstimmung von Vorhaben und Maßnahmen in Krisensituationen mit den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen, mit denen anderer Bundesländer sowie mit dem Bund;
  5. im Hinblick auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und ihrer Ministerien sowie der Kommunikation mit dem Parlament.

VII. Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht

Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, soweit möglich, nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.

Sollte ein Abschlussbericht nicht vorgelegt werden können, hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtags oder der Antragsteller über abtrennbare Teile des Einsetzungsauftrages dem Landtag einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesem Teil abgeschlossen und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.

Der Landtag kann darüber hinaus vom Untersuchungsausschuss jederzeit, bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder wenn ein Schlussbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann, einen Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen verlangen. Der Abschlussbericht, der Teilbericht oder der Zwischenbericht erfolgen schriftlich.

VIII. Zusammensetzung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

CDU                                                   5 Mitglieder

SPD                                                   4 Mitglieder

FDP                                                    2 Mitglieder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN             1 Mitglied

AfD                                                     1 Mitglied

IX. Ausstattung und Personal

1. Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.

2. Dem Ausschuss und dem oder der Vorsitzenden werden gestellt:

a) zwei Stellen für Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2.2. sowie
b) eine weitere personelle Unterstützung der Laufbahngruppe 2.1. sowie aus dem Assistenzbereich.

3. Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:

a) die erforderliche Mittel für je zwei Stellen für Mitarbeiter des höheren Dienstes sowie
b) eine Stelle zur Assistenz.

Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenem Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.

Markus Wagner
Andreas Keith
Sven W. Tritschler
Gabriele Walger-Demolsky
Dr. Martin Vincentz
Helmut Seifen
Roger Beckamp
Herbert Strotebeck
Christian Loose
Iris Dworeck-Danielowski
Dr. Christian Blex
Thomas Röckemann
Nic Vogel

 

Antrag als PDF

 

1 https://www.fr.de/panorama/bernd-unwetter-nrw-koeln-rheinland-pfalz-deutschland-zahl-der-toten-oderflut-elbe-sturmflut-90863880.html

2 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/unwetter-klima-lanuv-100.html

3 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2021/20210730_deutschlandwetter_juli2021_n ews.html

4 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/hochwasser-flutbehoerde-europa-101.html

5 https://www.heise.de/news/Hochwasser-Katastrophe-EU-System-EFAS-warnte-fruehzeitig-6165248.html

6 https://wetterkanal.kachelmannwetter.com/unwettertief-von-montag-bis-donnerstag-schwere-gewitter-starkregen-hochwassergefahr/

7 https://twitter.com/Kachelmannwettr/status/1414136052298682370?ref_src=twsrc%5Etfw

8 https://wetterkanal.kachelmannwetter.com/meteorologische-chronologie-der-flutkatastrophe-im-westen-deutschlands-im-juli-2021/#

9 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2021/20210825_dwd_stellungnahme_kritik_ne ws.html

10 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/unwetter-hochwasser-flut-talsperren-nrw-100.html

11 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3871.pdf

12 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA17%2F1134|1|8&Id= MMA17%2F1134|44|45&Id=MMA17%2F1134|73|77

13 https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/warntag-2020-probealarm-probleme-warnsystem-sirenen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

14 https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/katastrophen/id_90365220/katastrophenschutz-bundesweiter-warntag-fuer-dieses-jahr-abgesagt.html

15 https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/katastrophen/id_90485130/flutkatastrophe-kreis-in-nrw-loeste-sirenen-bewusst-nicht-aus-angst-vor-panik-.html

16 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/flutkatastrophe-sirenen-wurden-zum-teil-mit-absicht-nicht-ausgeloest-77152522.bild.html

17 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/erftstadt-blessem-anwohner-rueckkehr-100.html

18 https://www.n-tv.de/panorama/App-warnte-nicht-Sirenen-blieben-stumm-article22698765.html

19 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ueberblick-katastrophenschutz-101.html

20 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/unwetter-armin-schuster-oberster-katastrophenschuetzer-redet-sich-raus-77107786.bild.html

21 https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/serviceangebot/medienforschung/reichweiten-radiosender-100.html

22 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/unterlassene-hilfeleistung-und-an-den-falschen-stellen-gespart-scharfe-kritik-an-wdr-berichterstattung/27423816.html

23 https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/hochwasser-katastrophe-landwirte-kritik-flut-nordrhein-helfen-westfalen-rheinland-pfalz-niedersachsen-90872840.html

24 https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/helfer-aus-bw-in-hochwassergebieten-100.html

25 https://www.tagesschau.de/inland/warntag-115.html

26 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/hochwasser-bilanz-landesregierung-100.html

27 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/hochwasser-flutkatastrophe-konsequenzen-100.html

28 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/herbert-reul-innenminister-von-nordrhein-westfalen-eine-katastrophe-kann-jeden-tag-passieren-a-9d318ba3-6565-4e91-bb32-acc3db63b86d

29 https://www.tagesschau.de/inland/warntag-115.html

30 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/hochwasser-flutbehoerde-europa-101.html

31 https://www1.wdr.de/nachrichten/laschet-lacht-flutkatastrophe-erftstadt100.html

32 https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_90563634/armin-laschet-in-flutgebiet-so-ein-besuch-ist-nur-werbung-fuer-die-wahl-.html